Lohnsteuerrecht - 7 Angebote vergleichen
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Lohnsteuerrecht
DE NW
ISBN: 9783322858757 bzw. 3322858758, in Deutsch, Teubner, Leipzig, Deutschland, neu.
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A. Einführung Lernziele: Nach der Durcharbeitung dieses Kapitels soll der Studierende - die Rechtsgrundlage für die Besteuerung des Arbeitslohns kennen und - einen überblick über die Systematik der Ermittlung der Lohnsteuer haben. Lohnsteuer ist die Steuer, mit der der Arbeitslohn besteuert wird. Arbeits lohn sind die Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn eine natürliche Person einem Unternehmer ihre Arbeitskraft schuldet. In diesem Fall ist der Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber; er hat vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnsteuer ist nämlich im Grunde gar keine selbständige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Das EStG kennt sieben Einkunftsarten, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Ver mietung und Verpachtung, aber auch "E i n k ü n f t e aus nie h t seI - s t ä n d i ger Ar bei tU (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG), d. h. den Arbeitslohn. Der Einkommensteuer unterliegt also auch der Arbeitslohn, was aber nicht bedeutet, daß der Arbeitslohn etwa doppelt, von der Einkommensteuer und der Lohn steuer, erfaßt wird. Vielmehr ist Lohnsteuer nur eine andere Bezeichnung für Einkommensteuer in den Fällen, in denen die Steuer durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird.
A. Einführung Lernziele: Nach der Durcharbeitung dieses Kapitels soll der Studierende - die Rechtsgrundlage für die Besteuerung des Arbeitslohns kennen und - einen überblick über die Systematik der Ermittlung der Lohnsteuer haben. Lohnsteuer ist die Steuer, mit der der Arbeitslohn besteuert wird. Arbeits lohn sind die Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn eine natürliche Person einem Unternehmer ihre Arbeitskraft schuldet. In diesem Fall ist der Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber; er hat vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnsteuer ist nämlich im Grunde gar keine selbständige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Das EStG kennt sieben Einkunftsarten, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Ver mietung und Verpachtung, aber auch "E i n k ü n f t e aus nie h t seI - s t ä n d i ger Ar bei tU (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG), d. h. den Arbeitslohn. Der Einkommensteuer unterliegt also auch der Arbeitslohn, was aber nicht bedeutet, daß der Arbeitslohn etwa doppelt, von der Einkommensteuer und der Lohn steuer, erfaßt wird. Vielmehr ist Lohnsteuer nur eine andere Bezeichnung für Einkommensteuer in den Fällen, in denen die Steuer durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird.
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Symbolbild
Lohnsteuerrecht (Paperback) (1976)
DE PB NW RP
ISBN: 9783409520119 bzw. 3409520112, in Deutsch, Gabler Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
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Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], Slough, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.A. Einfuhrung Lernziele: Nach der Durcharbeitung dieses Kapitels soll der Studierende - die Rechtsgrundlage fur die Besteuerung des Arbeitslohns kennen und - einen uberblick uber die Systematik der Ermittlung der Lohnsteuer haben. Lohnsteuer ist die Steuer, mit der der Arbeitslohn besteuert wird. Arbeits lohn sind die Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhaltnis zufliessen. Ein Dienstverhaltnis liegt vor, wenn eine naturliche Person einem Unternehmer ihre Arbeitskraft schuldet. In diesem Fall ist der Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber; er hat vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzufuhren. Die Rechtsgrundlage dafur findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnsteuer ist namlich im Grunde gar keine selbstandige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Das EStG kennt sieben Einkunftsarten, z. B. Einkunfte aus Gewerbebetrieb oder Einkunfte aus Ver mietung und Verpachtung, aber auch E i n k u n f t e aus nie h t seI - s t a n d i ger Ar bei tU ( 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG), d. h. den Arbeitslohn. Der Einkommensteuer unterliegt also auch der Arbeitslohn, was aber nicht bedeutet, dass der Arbeitslohn etwa doppelt, von der Einkommensteuer und der Lohn steuer, erfasst wird. Vielmehr ist Lohnsteuer nur eine andere Bezeichnung fur Einkommensteuer in den Fallen, in denen die Steuer durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], Slough, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.A. Einfuhrung Lernziele: Nach der Durcharbeitung dieses Kapitels soll der Studierende - die Rechtsgrundlage fur die Besteuerung des Arbeitslohns kennen und - einen uberblick uber die Systematik der Ermittlung der Lohnsteuer haben. Lohnsteuer ist die Steuer, mit der der Arbeitslohn besteuert wird. Arbeits lohn sind die Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhaltnis zufliessen. Ein Dienstverhaltnis liegt vor, wenn eine naturliche Person einem Unternehmer ihre Arbeitskraft schuldet. In diesem Fall ist der Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber; er hat vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzufuhren. Die Rechtsgrundlage dafur findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnsteuer ist namlich im Grunde gar keine selbstandige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Das EStG kennt sieben Einkunftsarten, z. B. Einkunfte aus Gewerbebetrieb oder Einkunfte aus Ver mietung und Verpachtung, aber auch E i n k u n f t e aus nie h t seI - s t a n d i ger Ar bei tU ( 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG), d. h. den Arbeitslohn. Der Einkommensteuer unterliegt also auch der Arbeitslohn, was aber nicht bedeutet, dass der Arbeitslohn etwa doppelt, von der Einkommensteuer und der Lohn steuer, erfasst wird. Vielmehr ist Lohnsteuer nur eine andere Bezeichnung fur Einkommensteuer in den Fallen, in denen die Steuer durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird.
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Symbolbild
Lohnsteuerrecht (1976)
DE US
ISBN: 9783409520119 bzw. 3409520112, in Deutsch, Gabler Verlag, gebraucht.
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Von Händler/Antiquariat, Herb Tandree Philosophy Books.
Die Beschreibung dieses Angebotes ist von geringer Qualität oder in einer Fremdsprache. Trotzdem anzeigen
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Lohnsteuerrecht
DE PB US
ISBN: 9783409520119 bzw. 3409520112, in Deutsch, Gabler Verlag, Gabler Verlag, Gabler Verlag, Taschenbuch, gebraucht.
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Werner Sacher, Paperback - 1976, German-language edition, Pub by Gabler Verlag.
Werner Sacher, Paperback - 1976, German-language edition, Pub by Gabler Verlag.
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Lohnsteuerrecht
DE NW EB
ISBN: 9783322858757 bzw. 3322858758, in Deutsch, Springer Nature, neu, E-Book.
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Symbolbild
Lohnsteuerrecht (2014)
DE PB NW
ISBN: 9783409520119 bzw. 3409520112, in Deutsch, Gabler, Wiesbaden, Deutschland, Taschenbuch, neu.
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