Lassen Sie sich keinen Cent entgehen - 3 Angebote vergleichen
Preise | 2013 | 2014 | 2015 | 2019 |
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Schnitt | € 6,99 | € 6,99 | € 7,21 | € 6,14 |
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Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Lassen Sie sich keinen Cent entgehen (2013)
DE NW EB DL
ISBN: 9783868174014 bzw. 386817401X, in Deutsch, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, ist Ihnen der Vorsteuerabzug gestattet. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen und/oder Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen dürfen. Durch Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer mindern Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-Zahllast oder bekommen einen Vorsteuerüberschuss vom Finanzamt erstattet. Der Vorsteuerabzug ist für Sie also bares Geld wert. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Ihre Eingangsrechnungen den Vorschriften entsprechen. Sonst kann es Jahre später bei einer Betriebsprüfung Probleme mit dem Vorsteuerabzug geben. Dann müssen Sie unter Umständen Vorsteuer zurückzahlen und zusätzlich noch verzinsen. Das wird meist teuer. Im Beitrag "Vorsteuerabzug" erfahren Sie zum Beispiel - welche gesetzlichen Bestandteile eine ordnungsgemäBe Rechnung hat. - warum Sie bei fehlerhaften Rechnungen sofort eine korrigierte Rechnung anfordern sollten. - was eine Kleinbetragsrechnung ist. - welche Besonderheiten es bei elektronischen Rechnungen gibt. - in welchen Wirtschaftsbereichen es einen pauschalen Vorsteuerabzug gibt und wie dieser berechnet wird. - wann Sie die Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern können (Rechnung genügt, Zahlung ist nicht Bedingung).
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, ist Ihnen der Vorsteuerabzug gestattet. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen und/oder Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen dürfen. Durch Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer mindern Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-Zahllast oder bekommen einen Vorsteuerüberschuss vom Finanzamt erstattet. Der Vorsteuerabzug ist für Sie also bares Geld wert. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Ihre Eingangsrechnungen den Vorschriften entsprechen. Sonst kann es Jahre später bei einer Betriebsprüfung Probleme mit dem Vorsteuerabzug geben. Dann müssen Sie unter Umständen Vorsteuer zurückzahlen und zusätzlich noch verzinsen. Das wird meist teuer. Im Beitrag "Vorsteuerabzug" erfahren Sie zum Beispiel - welche gesetzlichen Bestandteile eine ordnungsgemäBe Rechnung hat. - warum Sie bei fehlerhaften Rechnungen sofort eine korrigierte Rechnung anfordern sollten. - was eine Kleinbetragsrechnung ist. - welche Besonderheiten es bei elektronischen Rechnungen gibt. - in welchen Wirtschaftsbereichen es einen pauschalen Vorsteuerabzug gibt und wie dieser berechnet wird. - wann Sie die Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern können (Rechnung genügt, Zahlung ist nicht Bedingung).
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Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Lassen Sie sich keinen Cent entgehen
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ISBN: 9783868174014 bzw. 386817401X, in Deutsch, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Die Beschreibung dieses Angebotes ist von geringer Qualität oder in einer Fremdsprache. Trotzdem anzeigen
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