Die Wissenszurechnung im Unternehmen nach § 166 BGB
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9783656233633 - Tobias Weigt: Die Wissenszurechnung im Unternehmen nach § 166 BGB
Tobias Weigt

Die Wissenszurechnung im Unternehmen nach § 166 BGB

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Diese Arbeit befasst sich mit der Zurechenbarkeit von Wissen innerhalb von privatwirtschaftlichen Rechtsgebilden (Unternehmen). Der Schwerpunkt liegt vor allem auf der Fragestellung, in wieweit die im Rechtsverkehr erlangten Kenntnisse von natürlichen Personen, einer juristischen Person zuzuordnen sind, für die, die betreffende natürliche Person tätig ist. Auf einer nachfolgenden Ebene wird auch die Frage behandelt, ob das Wissen, welches hierdurch erlangt wurde, wiederum im gegenseitigen Verhältnis von Unternehmen untereinander zuzurechnen ist. Es geht somit um -Wissensverlagerungen-, die als ein typisches Merkmal der heutigen arbeitsteiligen Gesellschaft anzusehen sind. In der Literatur wird die Wissenszurechnung weitläufig als nicht hinreichend durch den Gesetzgeber geregelt betrachtet, weshalb Rechtsprechung und Literatur versuchen, einheitliche Maßstäbe zur Behandlung dieses Themenkomplexes zu entwickeln und einheitliche Lösungsansätze für die vielfältigen Konstellationen zu liefern. In dieser Arbeit werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der Wissenszurechnung erläutert. Im deutschen Recht gibt es zahlreiche Wissensnormen ,die sich nahezu über alle Rechtsgebiete erstrecken. Sie bilden die Grundlage für eine Wissenszurechnung. Die einzelnen Normen sehen jedoch keinen einheitlichen Maßstab für eine Zurechnung von Wissen vor. Vielmehr differieren die Voraussetzungen für die Zurechenbarkeit von Anwendungsgebiet zu Anwendungsgebiet. Dies ist vor allem mit den unterschiedlichen Schutzfunktionen der Wissensnormen zu begründen, die in erster Linie auf das Vertrauen des Rechtsverkehrspartners des jeweiligen Wissenden gerichtet sind. Im Hauptteil geht es zunächst einmal um die einzelnen in Frage kommenden Wissensträger, von denen das Wissen im Zuge der Wissenszurechnung auf eine andere Person, aber vor allem auf eine juristische Person, zurechenbar ist. Auch die mögliche Zurechnung von Wissen zwischen Unternehmen, die in einem Konzernverhältnis zueinander stehen wird behandelt. Hierbei wird erkennbar, dass die unterschiedlichen möglichen Konstellationen, unterschiedliche Voraussetzungen der Zurechenbarkeit ergeben. Hieran anschließend soll auf einzelne, ausgesuchte Rechtsfelder eingegangen werden, wobei auf die Perspektive desjenigen eingegangen wird bei dem das Wissen, das Wissenmüssen bzw. die einschlägigen Wissensteile für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Zurechnung vorliegen oder nicht vorliegen.
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9783656233633 - Tobias Weigt: Die Wissenszurechnung im Unternehmen nach ? 166 BGB
Tobias Weigt

Die Wissenszurechnung im Unternehmen nach ? 166 BGB (2012)

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Die Wissenszurechnung im Unternehmen nach ? 166 BGB: Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Zurechenbarkeit von Wissen innerhalb von privatwirtschaftlichen Rechtsgebilden (Unternehmen). Der Schwerpunkt liegt vor allem auf der Fragestellung, in wieweit die im Rechtsverkehr erlangten Kenntnisse von natürlichen Personen, einer juristischen Person zuzuordnen sind, für die, die betreffende natürliche Person tätig ist. Auf einer nachfolgenden Ebene wird auch die Frage behandelt, ob das Wissen, welches hierdurch erlangt wurde, wiederum im gegenseitigen Verhältnis von Unternehmen untereinander zuzurechnen ist.Es geht somit um -`Wissensverlagerungen`-, die als ein typisches Merkmal der heutigen arbeitsteiligen Gesellschaft anzusehen sind. In der Literatur wird die Wissenszurechnung weitläufig als nicht hinreichend durch den Gesetzgeber geregelt betrachtet, weshalb Rechtsprechung und Literatur versuchen, einheitliche Maßstäbe zur Behandlung dieses Themenkomplexes zu entwickeln und einheitliche Lösungsansätze für die vielfältigen Konstellationen zu liefern. In dieser Arbeit werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der Wissenszurechnung erläutert. Im deutschen Recht gibt es zahlreiche `Wissensnormen` ,die sich nahezu über alle Rechtsgebiete erstrecken. Sie bilden die Grundlage für eine Wissenszurechnung. Die einzelnen Normen sehen jedoch keinen einheitlichen Maßstab für eine Zurechnung von Wissen vor. Vielmehr differieren die Voraussetzungen für die Zurechenbarkeit von Anwendungsgebiet zu Anwendungsgebiet. Dies ist vor allem mit den unterschiedlichen Schutzfunktionen der Wissensnormen zu begründen, die in erster Linie auf das Vertrauen des Rechtsverkehrspartners des jeweiligen Wissenden gerichtet sind. Im Hauptteil geht es zunächst einmal um die einzelnen in Frage kommenden Wissensträger, von denen das Wissen im Zuge der Wissenszurechnung auf eine andere Person, aber vor allem auf eine juristische Person, zurechenbar ist. Auch die mögliche Zurechnung von Wissen zwischen Unternehmen, die in einem Konzernverhältnis zueinander stehen wird behandelt. Hierbei wird erkennbar, dass die unterschiedlichen möglichen Konstellationen, unterschiedliche Voraussetzungen der Zurechenbarkeit ergeben. Hieran anschließend soll auf einzelne, ausgesuchte Rechtsfelder eingegangen werden, wobei auf die Perspektive desjenigen eingegangen wird bei dem das Wissen, das Wissenm?ssen bzw. die einschlägigen Wissensteile für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Zurechnung vorliegen oder nicht vorliegen. Ebook.
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9783656233633 - Tobias Weigt: Die Wissenszurechnung im Unternehmen nach ¤ 166 BGB
Tobias Weigt

Die Wissenszurechnung im Unternehmen nach ¤ 166 BGB

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Diese Arbeit befasst sich mit der Zurechenbarkeit von Wissen innerhalb von privatwirtschaftlichen Rechtsgebilden (Unternehmen). Der Schwerpunkt liegt vor allem auf der Fragestellung, in wieweit die im Rechtsverkehr erlangten Kenntnisse von natŸrlichen Personen, einer juristischen Person zuzuordnen sind, fŸr die, die betreffende natŸrliche Person tŠtig ist. Auf einer nachfolgenden Ebene wird auch die Frage behandelt, ob das Wissen, welches hierdurch erlangt wurde, wiederum im gegenseitigen VerhŠltnis von Unternehmen untereinander zuzurechnen ist. Es geht somit um -Wissensverlagerungen-, die als ein typisches Merkmal der heutigen arbeitsteiligen Gesellschaft anzusehen sind. In der Literatur wird die Wissenszurechnung weitlŠufig als nicht hinreichend durch den Gesetzgeber geregelt betrachtet, weshalb Rechtsprechung und Literatur versuchen, einheitliche Ma§stŠbe zur Behandlung dieses Themenkomplexes zu entwickeln und einheitliche LšsungsansŠtze fŸr die vielfŠltigen Konstellationen zu liefern. In dieser Arbeit werden zunŠchst die rechtlichen Grundlagen der Wissenszurechnung erlŠutert. Im deutschen Recht gibt es zahlreiche Wissensnormen ,die sich nahezu Ÿber alle Rechtsgebiete erstrecken. Sie bilden die Grundlage fŸr eine Wissenszurechnung. Die einzelnen Normen sehen jedoch keinen einheitlichen Ma§stab fŸr eine Zurechnung von Wissen vor. Vielmehr differieren die Voraussetzungen fŸr die Zurechenbarkeit von Anwendungsgebiet zu Anwendungsgebiet. Dies ist vor allem mit den unterschiedlichen Schutzfunktionen der Wissensnormen zu begrŸnden, die in erster Linie auf das Vertrauen des Rechtsverkehrspartners des jeweiligen Wissenden gerichtet sind. Im Hauptteil geht es zunŠchst einmal um die einzelnen in Frage kommenden WissenstrŠger, von denen das Wissen im Zuge der Wissenszurechnung auf eine andere Person, aber vor allem auf eine juristische Person, zurechenbar ist. Auch die mšgliche Zurechnung von Wissen zwischen Unternehmen, die in einem KonzernverhŠltnis zueinander stehen wird behandelt. Hierbei wird erkennbar, dass die unterschiedlichen mšglichen Konstellationen, unterschiedliche Voraussetzungen der Zurechenbarkeit ergeben. Hieran anschlie§end soll auf einzelne, ausgesuchte Rechtsfelder eingegangen werden, wobei auf die Perspektive desjenigen eingegangen wird bei dem das Wissen, das WissenmŸssen bzw. die einschlŠgigen Wissensteile fŸr die ErfŸllung der Voraussetzungen einer Zurechnung vorliegen oder nicht vorliegen.
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