Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes)
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Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme (2002)
DE PB NW
ISBN: 9783631394274 bzw. 3631394276, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XXXVI, 259 S., 1 Tab. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der §§ 239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der §§ 239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Außerdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der §§ 239 a, 239 b StGB.
Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der §§ 239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der §§ 239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Außerdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der §§ 239 a, 239 b StGB.
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Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes) (2002)
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ISBN: 9783631394274 bzw. 3631394276, in Deutsch, 259 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der §§ 239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der §§ 239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Außerdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der §§ 239 a, 239 b StGB. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002-08-08, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der §§ 239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der §§ 239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Außerdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der §§ 239 a, 239 b StGB. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002-08-08, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme
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ISBN: 9783631394274 bzw. 3631394276, in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme, Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der 239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der 239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der 239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Ausserdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der 239 a, 239 b StGB. Taschenbuch.
Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme, Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der 239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der 239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der 239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Ausserdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der 239 a, 239 b StGB. Taschenbuch.
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Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme, Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der 239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der 239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der 239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Außerdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der 239 a, 239 b StGB.
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