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9783842801820 - Fabricius, Tatjana: Doppelte Parlamentarisierung der EU (eBook, PDF)
Fabricius, Tatjana

Doppelte Parlamentarisierung der EU (eBook, PDF)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, FernUniversität Hagen (Kultur- und Sozialwissenschaften, Politik- und Verwaltungswissenschaften), Sprache: Deutsch, Inhaltsangabe:Einleitung:Im Zuge der zahlreichen „Verfassungen“ der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten zwanzig Jahren zu einem institutionellen Wandel. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Etablierung der EU-Verträge die sukzessive Stärkung des Europäischen Parlaments, sodass ein weitreichender Kompetenztransfer von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene erfolgen kann. Infolgedessen ist eine Schwächung der nationalen Parlamente zu konstatieren sowie das Erkennen der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Gemeinschaft im Allgemeinen und des EP im Speziellen. Um das in der politikwissenschaftlichen Debatte unbestrittene Demokratiedefizit der EU auszumerzen, wurde ein Strategiewandel der „Väter der Verträge“ nötig, sodass erstmalig mit der Etablierung des Vertrages von Maastricht (1992/1993) die nationalen Parlamente gleichzeitig mit dem EP wieder gestärkt werden. Vor dem Hintergrund der Etablierung des Vertrages von Lissabon (2008/2009) werden in der vorliegenden Arbeit zwei Hauptfragen aufgeworfen und diskutiert. Erstens: Inwieweit ist die Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments mit einer gleichzeitigen Aufwertung der nationalen Parlamente kompatibel? Zweitens: Kompensieren die gleichzeitige Stärkung und Verknüpfung von Europäischem Parlament und nationalen Parlamenten die wesentlichen Aspekte des Demokratiedefizits der EU? Es ist evident, dass im Verlauf des europäischen Integrationsprozesses das Europäische Parlament sukzessiv durch die EU-Verträge, explizit mit der Einführung der Einheitlichen Europäischen Akte (1986/1987) und der Etablierung des Vertrages von Amsterdam (1997/1999), mit weitreichenden Handlungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet wurde. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Kompetenzerweiterung des EP eine erhöhte Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der EU. Aber explizit mit dem Vertrag von Lissabon werden auch gleichzeitig die nationalen Parlamente aufgewertet. Hier fokussiert mein technisch- instrumentelles Erkenntnisinteresse die Frage, inwiefern man 500 Millionen Bürgern eine gemeinsame politische „Basis“ und „Identität“ sowie ein Mindestmaß an Demokratie suggerieren kann, wenn es zu einer (vermeintlichen) unvereinbaren asymmetrischen institutionellen Entwicklung der Europäischen Union und der Nationalstaaten kommt. Welchen Weg geht die EU? Das Bundesverfassungsgericht spricht sich durch sein Lissabon-Urteil für einen „Mehrebenenparlamentarismus“ aus. Fraglich ist, inwieweit die demokratische Legitimation Europas gestärkt wird, wenn das Europäische Parlament seine „erkämpfte“ Position als ein veritables Machtzentrum der EU in puncto Entscheidungs- und Handlungskompetenzen mit den nationalen Parlamenten teilen muss. Die vorliegende Studie stellt sich dieser Problematik, indem in sechs Kapiteln die Entwicklung der Parlamente im europäischen Integrationsprozess beschrieben, explizit die Kompetenz- und Funktionsverteilung der Parlamente herausgearbeitet und deren Ergebnisse vor dem Hintergrund der Frage, inwieweit die gleichzeitige Aufwertung der Parlamente die EU demokratisch legitimieren kann, erklärt und bewertet werden. Im ersten Kapitel wird die Problemstellung und deren Bearbeitung skizziert.Das zweite Kapitel expliziert die Geschichte der Europäischen Integration. Die vier Teilschritte dieses Kapitels stellen die Etablierung der EUVerträge heraus, beleuchten die institutionelle Ausgestaltung der EU und zeigen das Demokratiedefizit der EU auf. In Bezug auf die Frage, aus welchen Gründen das Misstrauen der Bürger in die EU resultiert, bieten die vorangegangenen Teilschritte eine adäquate Ausgangsposition für deren Beantwortung. Der historische Überblick des europäischen Integrationsprozesses im zweiten Kapitel ist für die vorliegende Arbeit insoweit wichtig, als die Problematik und der Prozess der sukzessiven Entmachtung der nationalen Parlamente, die unzureichende Machtausstattung der europäischen Institutionen sowie die mangelnde Wahrnehmung und Akzeptanz der Bürger in die EU im Verlauf des Integrationsprozesses aufgezeigt werden sollen. Die europapolitischen Akteure wollten schon in den Anfangsjahren des europäischen Integrationsprozesses die genannten Defizite der EU mit der Etablierung eines handlungsfähigen supranationalen Organs kompensieren. Bereits mit der Einrichtung des Europäischen Parlaments4 (1952) wurde den Bürgern der EG ein supranationales Organ präsentiert, welches ihnen ein hohes Maß an Demokratie suggerieren sollte. Aber explizit das Europäische Parlament steht seit seiner Gründung bis dato massiv in der Kritik, sodass eine weitreichende Ausstattung des EP mit Entscheidungs- und Handlungskompetenzen über die Verträge der EU notwendig wurde. Der politische „Aufstieg“ des EP und dessen Weg vom „Alibi-Parlament“ zum dynamischen Gestalter der EU wird im dritten Kapitel der vorliegenden Arbeit herausgearbeitet. Der von den europapolitischen Akteuren intendierte und von dem Organ Europäisches Parlament gewollte „erkämpfte“ Machtaufstieg wird im ersten Schritt dieses Kapitels untersucht. Die Europäische Gemeinschaft legitimierte sich selbst bis zur Einführung der einheitlichen Europäischen Akte (1986/1987) über die „doppelte Demokratie“. Doch die Strategie der Legitimierung über den mittelbar gewählten Rat und das unmittelbar gewählte EP sollte nicht in ein demokratisches Fundament münden. Zum besseren Verständnis des Entscheidungs- und Gestaltungsablaufs des EP werden anhand der Gesetzgebungs-, Wahl-, Kontroll- und Systemgestaltungsfunktion die Funktionen und Kompetenzen des EP herausgearbeitet, um anschließend vor dem Hintergrund des Lissabon-Vertrages die Kompetenzerweiterung in den Bereichen Kontrolle, Gesetzgebung und Haushaltbefugnisse zu skizzieren, die für einen Strategiewechsel - hin zur verstärkten Parlamentarisierung - stehen. Doch augenscheinlich soll die Demokratiestrategie der Aufwertung des Europäischen Parlaments nicht für sich allein stehen, vielmehr werden nach der Etablierung des Vertrages von Maastricht auch die nationalen Parlamente von einem Strategiewandel tangiert. Infolgedessen wird im vierten Kapitel der vorliegenden Arbeit die Entwicklung der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozess expliziert. Dieses Kapitel impliziert die „schleichende“ Deparlamentarisierung der nationalen Parlamente bis zur Etablierung des Vertrages von Maastricht. Des Weiteren wird die Dilemma-Situation der nationalen Parlamente dargestellt, die mit dem theoretischen Analyserahmen des Multi-Level-Governance-Ansatzes diskutiert wird, um eine Antwort auf die Frage zu finden, inwieweit die nationalen Parlamente ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von den europapolitischen Akteuren zurückerhalten können, ohne dass diese eine Stagnation des europäischen Integrationsprozesses riskieren. Infolgedessen wird in der vorliegenden Studie die sogenannte Reparlamentarisierung, die im Zuge der sukzessiven Kompetenz- und Funktionserweiterung der nationalen Parlamente seit der Etablierung des Maastrichter Vertrages und explizit vor dem Hintergrund des Vertrages von Lissabon erfolgte, betrachtet. Im anschließenden Schritt wird das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts diskutiert. Der Fokus liegt hier auf der (vermeintlichen) Divergenz in der Karlsruher Aussage, dass auf der einen Seite der Vertrag von Lissabon als verfassungskonform eingestuft wird und auf der anderen Seite das BVerfG die nationalen Organe im europäischen Entscheidungs- und Gestaltungsprozess stärkt. Infolgedessen wird im fünften Kapitel der vorliegenden Arbeit die Richtung, in die sich der europäische Integrationsprozess bewegt, diskutiert. Zur Beantwortung dieser Frage wird der vom Bundesverfassungsgericht präferierte Mehrebenenparlamentarismus betrachtet, wobei hier der Fokus auf der Haltung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem europäischen Integrationsprozess liegt. Und auf der anderen Seite wird der Frage nachgegangen, inwieweit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Lissabon-Urteil die Zeichen für einen „Roll-back“ zugunsten eines Nationalismus gesetzt hat. Im sechsten Kapitel werden die herausgearbeiteten Punkte zusammengefasst und im Kontext zu der Fragestellung resümiert und evaluiert. Zur Bearbeitung der vorliegenden Arbeit wird die Methode der Auswertung von Sekundärmaterial von verschiedenen Autoren in Form von Büchern, Zeitungen, Zeitschriftenartikeln sowie Texten im Internet angewendet.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:1.Einleitung12.Geschichte der Europäischen Integration52.1Historie der EU-Verträge52.2Institutionelle Ausgestaltung der EU92.3Das demokratische Defizit in der Europäischen Union112.4Misstrauen der Bürger in die EU142.5Zwischenfazit173.Europäisches Parlament - vom „Alibi-Parlament“ zum dynamischen Politikgestalter183.1Machtaufstieg des EP183.2Funktionen und Kompetenzen des EP233.2.1Politikgestaltungsfunktion253.2.2Wahlfunktion263.2.3Kontrollfunktion273.2.4Systemgestaltungsfunktion283.3Kompetenzenerweiterung durch den Vertrag von Lissabon293.3.1Wahl- und Kontrollfunktion303.3.2Gesetzgebung313.3.3Haushaltskompetenzen323.4Zwischenfazit334.Stärkung der nationalen Parlamente -zugunsten der EU?334.1Deparlamentarisierung der nationalen Parlamente334.2Dilemma der nationalen Parlamente354.2.1Der Multi-Level Governance-Ansatz364.3Reparlamentarisierung der nationalen Parlamente394.3.1Kompetenzenerweiterung durch den Vertrag von Lissabon404.3.2Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag414.4Zwischenfazit435.Zwei Demokratiestrategien - ein Ziel?445.1Mehrebenenparlamentarismus445.1.1Das BVerfG als „Bremser“ des europäischen Integrationsprozesses?455.2„Roll-back“ zugunsten des Nationalismus?476.Fazit48A.Literaturverzeichnis51Textprobe:Textprobe:Kapitel 4.3, Reparlamentarisierung der nationalen Parlamente:Die nationalen Parlamente forderten eine verstärkte Beteiligung an der Kontrolle ihrer Regierungen in europapolitischen Angelegenheiten sowie die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Gesetzgebungsprozess. Das Subsidiaritätsprinzip sagt aus, dass die EU nur in den Bereichen tätig werden darf, wo die Probleme nicht auf der nationalen, lokalen und regionalen Ebene gelöst werden können. So soll die EU in Lebensbereichen, die besser auf nationaler oder lokaler Ebene geregelt werden können, die Grenzen ihrer Zuständigkeit respektieren und ihre Kompetenzen nicht überschreiten. „Das Prinzip der Subsidiarität hilft, das Ausmaß von Kompetenzverlagerung auf die neue Europäische Ebene festzulegen.“ Laurent Fabius102 erkannte, dass neben den Forderungen der nationalen Parlamente auch Maßnahmen zu deren Stärkung erforderlich waren, sodass er den Ausschuss für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der EU 1989 gründete. Die COSAC ist eine inter-parlamentarische Institution, deren Mitglieder aus Vertretern der nationalen Parlamente, die sich auf die EU spezialisiert haben, sich auf einer halbjährlich tagenden Konferenz treffen. Der Fokus der COSAC liegt auf der Stärkung der nationalen Parlamente über die Mitwirkungsrechte. Da explizit die Minister als demokratisch legitimierte Regierungsmitglieder gegenüber den nationalen Parlamenten rechenschaftspflichtig sind, wurde sich für die Stärkung der nationalen Parlamente ausgesprochen, sodass denen die Möglichkeit gegeben wird, die Vorschläge frühzeitig vor der Verabschiedung europäischer Gesetze auf das Subsidiaritätsprinzip hin zu prüfen. Im Zuge der Vertragsvorbereitungen von Maastricht wurde in der Konventsdebatte von Laeken103 erstmalig die nicht zu unterschätzende Rolle der nationalen Parlamente von den europapolitischen Akteuren hervorgehoben. Diskussionspunkt des Konvents sollte neben der Frage nach den Instrumenten und Methoden der Demokratisierung der EU auch die Entwicklung der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozess sein. Der Europäische Rat plädierte für die Einrichtung eines spezifischen Gremiums der nationalen Parlamente in Brüssel, wohingegen andere Stimmen sich für eine nationalparlamentarische Mitwirkungschance auf mitgliedstaatlicher Ebene aussprachen. Im Ergebnis sollte man sich für eine Stärkung der COSAC und gegen die Schaffung eines neuen Organs mit nationalen Parlamentsabgeordneten auf europäischer Ebene aussprechen. Mit der Etablierung des Vertrages von Maastricht im November 1993 sollte es lediglich zu einer offiziellen Erklärung zur Bedeutung der nationalen Parlamente kommen, wohingegen der Vertrag von Amsterdam (1997/ 1999) schon ein Zusatzprotokoll implizierte, welches die COSAC erstmalig offiziell anerkennt. Am 11. Mai 1999 tritt das COSAC-Protokoll in Kraft, und im Rahmen dieses Protokolls kann sich die Konferenz mit einem zweckmäßigen Beitrag für die Organe der EU direkt an die EU-Institutionen wenden. Doch wie im nachfolgenden Abschnitt gezeigt wird, sollte es erst mit dem Vertrag von Lissabon zu weitreichenden Kompetenzerweiterungen der nationalen Parlamente in der Europäischen Union kommen.
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Tatjana Fabricius

Doppelte Parlamentarisierung der EU (2014)

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Inhaltsangabe:Einleitung: Im Zuge der zahlreichen ¿Verfassungen¿ der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten zwanzig Jahren zu einem institutionellen Wandel. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Etablierung der EU-Verträge die sukzessive Stärkung des Europäischen Parlaments, sodass ein weitreichender Kompetenztransfer von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene erfolgen kann. Infolgedessen ist eine Schwächung der nationalen Parlamente zu konstatieren sowie das Erkennen der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Gemeinschaft im Allgemeinen und des EP im Speziellen. Um das in der politikwissenschaftlichen Debatte unbestrittene Demokratiedefizit der EU auszumerzen, wurde ein Strategiewandel der ¿Väter der Verträge¿ nötig, sodass erstmalig mit der Etablierung des Vertrages von Maastricht (1992/1993) die nationalen Parlamente gleichzeitig mit dem EP wieder gestärkt werden. Vor dem Hintergrund der Etablierung des Vertrages von Lissabon (2008/2009) werden in der vorliegenden Arbeit zwei Hauptfragen aufgeworfen und diskutiert. Erstens: Inwieweit ist die Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments mit einer gleichzeitigen Aufwertung der nationalen Parlamente kompatibel? Zweitens: Kompensieren die gleichzeitige Stärkung und Verknüpfung von Europäischem Parlament und nationalen Parlamenten die wesentlichen Aspekte des Demokratiedefizits der EU? Es ist evident, dass im Verlauf des europäischen Integrationsprozesses das Europäische Parlament sukzessiv durch die EU-Verträge, explizit mit der Einführung der Einheitlichen Europäischen Akte (1986/1987) und der Etablierung des Vertrages von Amsterdam (1997/1999), mit weitreichenden Handlungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet wurde. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Kompetenzerweiterung des EP eine erhöhte Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der EU. Aber explizit mit dem Vertrag von Lissabon werden auch gleichzeitig die nationalen Parlamente aufgewertet. Hier fokussiert mein technisch- instrumentelles Erkenntnisinteresse die Frage, inwiefern man 500 Millionen Bürgern eine gemeinsame politische ¿Basis¿ und ¿Identität¿ sowie ein Mindestmaß an Demokratie suggerieren kann, wenn es zu einer (vermeintlichen) unvereinbaren asymmetrischen institutionellen Entwicklung der Europäischen Union und der Nationalstaaten kommt. Welchen Weg geht die EU? Das Bundesverfassungsgericht spricht sich durch sein Lissabon-Urteil für einen [...], PDF, 11.04.2014.
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Doppelte Parlamentarisierung der EU (2014)

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Inhaltsangabe:Einleitung: Im Zuge der zahlreichen Verfassungen der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten zwanzig Jahren zu einem institutionellen Wandel. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Etablierung der EU-Verträge die sukzessive Stärkung des Europäischen Parlaments, sodass ein weitreichender ... Inhaltsangabe:Einleitung: Im Zuge der zahlreichen Verfassungen der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten zwanzig Jahren zu einem institutionellen Wandel. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Etablierung der EU-Verträge die sukzessive Stärkung des Europäischen Parlaments, sodass ein weitreichender Kompetenztransfer von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene erfolgen kann. Infolgedessen ist eine Schwächung der nationalen Parlamente zu konstatieren sowie das Erkennen der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Gemeinschaft im Allgemeinen und des EP im Speziellen. Um das in der politikwissenschaftlichen Debatte unbestrittene Demokratiedefizit der EU auszumerzen, wurde ein Strategiewandel der Väter der Verträge nötig, sodass erstmalig mit der Etablierung des Vertrages von Maastricht (1992/1993) die nationalen Parlamente gleichzeitig mit dem EP wieder gestärkt werden. Vor dem Hintergrund der Etablierung des Vertrages von Lissabon (2008/2009) werden in der vorliegenden Arbeit zwei Hauptfragen aufgeworfen und diskutiert. Erstens: Inwieweit ist die Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments mit einer gleichzeitigen Aufwertung der nationalen Parlamente kompatibel? Zweitens: Kompensieren die gleichzeitige Stärkung und Verknüpfung von Europäischem Parlament und nationalen Parlamenten die wesentlichen Aspekte des Demokratiedefizits der EU? Es ist evident, dass im Verlauf des europäischen Integrationsprozesses das Europäische Parlament sukzessiv durch die EU-Verträge, explizit mit der Einführung der Einheitlichen Europäischen Akte (1986/1987) und der Etablierung des Vertrages von Amsterdam (1997/1999), mit weitreichenden Handlungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet wurde. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Kompetenzerweiterung des EP eine erhöhte Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der EU. Aber explizit mit dem Vertrag von Lissabon werden auch gleichzeitig die nationalen Parlamente aufgewertet. Hier fokussiert mein technisch- instrumentelles Erkenntnisinteresse die Frage, inwiefern man 500 Millionen Bürgern eine gemeinsame politische Basis und Identität sowie ein Mindestmaß an Demokratie suggerieren kann, wenn es zu einer (vermeintlichen) unvereinbaren asymmetrischen institutionellen Entwicklung der Europäischen Union und der Nationalstaaten kommt. Welchen Weg geht die EU? Das Bundesverfassungsgericht spricht sich durch sein Lissabon-Urteil für einen [], 11.04.2014, PDF.
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Doppelte Parlamentarisierung der EU (2014)

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Inhaltsangabe:Einleitung: Im Zuge der zahlreichen Verfassungen der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten zwanzig Jahren zu einem institutionellen Wandel. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Etablierung der EU-Verträge die sukzessive Stärkung des Europäischen Parlaments, sodass ein weitreichender ... Inhaltsangabe:Einleitung: Im Zuge der zahlreichen Verfassungen der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten zwanzig Jahren zu einem institutionellen Wandel. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Etablierung der EU-Verträge die sukzessive Stärkung des Europäischen Parlaments, sodass ein weitreichender Kompetenztransfer von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene erfolgen kann. Infolgedessen ist eine Schwächung der nationalen Parlamente zu konstatieren sowie das Erkennen der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Gemeinschaft im Allgemeinen und des EP im Speziellen. Um das in der politikwissenschaftlichen Debatte unbestrittene Demokratiedefizit der EU auszumerzen, wurde ein Strategiewandel der Väter der Verträge nötig, sodass erstmalig mit der Etablierung des Vertrages von Maastricht (1992/1993) die nationalen Parlamente gleichzeitig mit dem EP wieder gestärkt werden. Vor dem Hintergrund der Etablierung des Vertrages von Lissabon (2008/2009) werden in der vorliegenden Arbeit zwei Hauptfragen aufgeworfen und diskutiert. Erstens: Inwieweit ist die Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments mit einer gleichzeitigen Aufwertung der nationalen Parlamente kompatibel? Zweitens: Kompensieren die gleichzeitige Stärkung und Verknüpfung von Europäischem Parlament und nationalen Parlamenten die wesentlichen Aspekte des Demokratiedefizits der EU? Es ist evident, dass im Verlauf des europäischen Integrationsprozesses das Europäische Parlament sukzessiv durch die EU-Verträge, explizit mit der Einführung der Einheitlichen Europäischen Akte (1986/1987) und der Etablierung des Vertrages von Amsterdam (1997/1999), mit weitreichenden Handlungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet wurde. Die europapolitischen Akteure intendierten mit der Kompetenzerweiterung des EP eine erhöhte Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der EU. Aber explizit mit dem Vertrag von Lissabon werden auch gleichzeitig die nationalen Parlamente aufgewertet. Hier fokussiert mein technisch- instrumentelles Erkenntnisinteresse die Frage, inwiefern man 500 Millionen Bürgern eine gemeinsame politische Basis und Identität sowie ein Mindestmass an Demokratie suggerieren kann, wenn es zu einer (vermeintlichen) unvereinbaren asymmetrischen institutionellen Entwicklung der Europäischen Union und der Nationalstaaten kommt. Welchen Weg geht die EU? Das Bundesverfassungsgericht spricht sich durch sein Lissabon-Urteil für einen [], PDF, 11.04.2014.
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3842801823 - Tatjana Fabricius: Doppelte Parlamentarisierung der EU
Tatjana Fabricius

Doppelte Parlamentarisierung der EU (2014)

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