Das Aufrechnungsverbot nach § 77 Abs. 2 VAG und seine Auswirkungen auf die Rückversicherung (German Edition)
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Rückversicherungen: Die Auswirkung des Aufrechnungsverbots nach § 77 Abs. 2 VAG (2013)
DE PB NW RP
ISBN: 9783656183211 bzw. 365618321X, in Deutsch, GRIN Verlag Gmbh Sep 2013, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus.Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. 56 pp. Deutsch.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus.Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. 56 pp. Deutsch.
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Ruckversicherungen Die Auswirkung Des Aufrechnungsverbots Nach 77 ABS. 2 Vag German Edition (2011)
DE PB NW
ISBN: 9783656183211 bzw. 365618321X, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, BuySomeBooks [52360437], Las Vegas, NV, U.S.A.
Paperback. 60 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 8, Rheinische Fachhochschule Kln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. nderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01. 01. 2008 um ein Aufrechnungsverbot ergnzt. Diese Neuregelung des 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots knnen erhebliches Problempotenzial fr die Rckversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem nderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermgen gehren, nur noch wegen Ansprchen aus Versicherungsvertrgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01. 01. 2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Kln und das Oberlandesgericht Kln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt fr die zu Grunde liegende Entscheidung war die Erffnung des Insolvenzverfahrens ber das Vermgen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers lste die zu klrende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann fr Rckversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprche der Erstversicherer aufrechnen knnen und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten mssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Paperback. 60 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 8, Rheinische Fachhochschule Kln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. nderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01. 01. 2008 um ein Aufrechnungsverbot ergnzt. Diese Neuregelung des 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots knnen erhebliches Problempotenzial fr die Rckversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem nderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermgen gehren, nur noch wegen Ansprchen aus Versicherungsvertrgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01. 01. 2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Kln und das Oberlandesgericht Kln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt fr die zu Grunde liegende Entscheidung war die Erffnung des Insolvenzverfahrens ber das Vermgen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers lste die zu klrende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann fr Rckversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprche der Erstversicherer aufrechnen knnen und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten mssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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Ruckversicherungen: Die Auswirkung Des Aufrechnungsverbots Nach 77 ABS. 2 Vag (2011)
DE PB NW
ISBN: 9783656183211 bzw. 365618321X, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, BuySomeBooks [52360437], Las Vegas, NV, U.S.A.
Paperback. 60 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 8, Rheinische Fachhochschule Kln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. nderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01. 01. 2008 um ein Aufrechnungsverbot ergnzt. Diese Neuregelung des 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots knnen erhebliches Problempotenzial fr die Rckversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem nderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermgen gehren, nur noch wegen Ansprchen aus Versicherungsvertrgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01. 01. 2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Kln und das Oberlandesgericht Kln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt fr die zu Grunde liegende Entscheidung war die Erffnung des Insolvenzverfahrens ber das Vermgen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers lste die zu klrende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann fr Rckversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprche der Erstversicherer aufrechnen knnen und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten mssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Paperback. 60 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 8, Rheinische Fachhochschule Kln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. nderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01. 01. 2008 um ein Aufrechnungsverbot ergnzt. Diese Neuregelung des 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots knnen erhebliches Problempotenzial fr die Rckversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem nderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermgen gehren, nur noch wegen Ansprchen aus Versicherungsvertrgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01. 01. 2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Kln und das Oberlandesgericht Kln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt fr die zu Grunde liegende Entscheidung war die Erffnung des Insolvenzverfahrens ber das Vermgen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers lste die zu klrende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann fr Rckversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprche der Erstversicherer aufrechnen knnen und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten mssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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Rückversicherungen: Die Auswirkung des Aufrechnungsverbots nach § 77 Abs. 2 VAG (2013)
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ISBN: 9783656183211 bzw. 365618321X, in Deutsch, 56 Seiten, Grin Verlag Gmbh, Taschenbuch, neu.
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Ruckversicherungen: Die Auswirkung Des Aufrechnungsverbots Nach 77 ABS. 2 Vag (2012)
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