Die Osterreichische Gruppenbesteuerung Und Die Deutsche Organschaft: Ein Vergleich (Paperback)
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9783954851300 - Halbmeyer, Dominik: Die österreichische Gruppenbesteuerung und die deutsche Organschaft: Ein Vergleich
Halbmeyer, Dominik

Die österreichische Gruppenbesteuerung und die deutsche Organschaft: Ein Vergleich (2014)

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ISBN: 9783954851300 bzw. 395485130X, in Deutsch, Igel Verlag, Taschenbuch, neu.

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AUSFÜHRLICHERE BESCHREIBUNG: Die deutsche Organschaft kann auf eine über einhundertjährige Geschichte zurückblicken. Obwohl sie in dieser Zeit immer wieder verändert wurde, wird sie nach einer weit verbreiteten Meinung den wirtschaftlichen und rechtlichen Erfordernissen des neuen Jahrtausends nicht vollständig gerecht. Insbesondere die europäische Integration erfordert weitere Anpassungen oder sogar eine komplette Neuregelung. Die österreichische Organschaft wurde am 1.1.2005 durch ein modernes Gruppenbesteuerungssystem abgelöst. Deshalb liegt es nahe, zu untersuchen, inwieweit diese als Vorbild dienen kann.Zu Beginn der Arbeit werden die relevanten Grundlagen der Konzernbesteuerung beschrieben. Anschließend folgt eine Beschreibung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der deutschen Organschaft sowie die Darstellung der österreichischen Gruppenbesteuerung. Des Weiteren werden die Organschaft und die Gruppenbesteuerung verglichen. Durch die Zugehörigkeit Deutschlands zu der Europäischen Gemeinschaft kann eine modernisierte Organschaft nicht ausschließlich an nationalen Interessen ausgerichtet werden. Deshalb darf bei einer Neuregelung der deutschen Organschaftsbesteuerung das Europarecht nicht außer Acht gelassen werden dessen Anforderungen an die Besteuerung von Unternehmensgruppen thematisiert der nachfolgende Teil. Darauf aufbauend wird beschrieben, wie eine Neuregelung der Organschaft ausgestaltet werden könnte. AUSZUG AUS DEM BUCH: Textprobe:Kapitel 3, Die deutsche Organschaft:3.1, Voraussetzungen der Organschaft:Die Erfüllung der nachfolgend dargestellten persönlichen und sachlichen Voraussetzungen führt de jure zu der Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft in dem Sinne der14ff. KStG.3.1.1, Organträger:Der Organträger ist das Unternehmen, dem das Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet wird. Mögliche Organträger ergeben sich aus14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG und aus18 KStG.Eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person kann Organträger sein, wenn sie ein gewerbliches Unternehmen betreibt. Hierzu ist erforderlich, dass sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch eine originär gewerbliche Tätigkeit erzielt (15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG).Des Weiteren kommen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen in dem Sinne des1 Abs. 1 KStG als Organträger in Betracht. Deren Geschäftsleitung, also der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (10 AO), muss sich im Inland befinden. Der statuarische Sitz kann auch im Ausland belegen sein, sodass auch doppelansässige Gesellschaften als Organträger qualifizieren. Für das Betreiben eines gewerblichen Unternehmens genügt die Erzielung von gewerblichen Einkünften. Bei den genannten Rechtsträgern ist dies, aufgrund ihrer Rechtsform, gemäß8 Abs. 2 KStG stets der Fall. Zudem darf die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nicht nach5 KStG subjektiv von der Körperschaftsteuer befreit sein. Hiermit wird verhindert, dass durch die Zurechnung steuerpflichtiges Einkommen der Organgesellschaft auf Ebene des Organträgers der Besteuerung entzogen wird.Eine Personengesellschaft erfüllt die persönlichen Voraussetzungen als Organträger, wenn es sich bei ihr um eine Mitunternehmerschaft in dem Sinne des15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG handelt, sie selbst originär gewerblich tätig ist und sich ihre Geschäftsleitung im Inland befindet. Vermögensverwaltende oder lediglich gewerblich geprägte Personengesellschaften (15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) scheiden als Organträger aus. Das Erfordernis der inländischen Geschäftsleitung bewirkt, dass das von der Organgesellschaft zugerechnete Einkommen auch dann im Inland besteuert werden kann, wenn die Gesellschafter der Personengesellschaft im Ausland ansässig sind. Denn durch die inländische Geschäftsleitung wird eine Betriebsstätte begründet (12 Satz 2 Nr. 1 AO). Ausländische Gesellschafter erzielen somit beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in dem Sinne des49 Abs. 1 Nr. 2 lit. a EStG.Nach18 KStG kann auch ein ausländisches gewerbliches Unternehmen als Organträger qualifizieren, wenn es eine in dem Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhält. Der Gewinnabführungsvertrag muss unter deren Firma abgeschlossen werden. Zudem muss die Zweigniederlassung die Beteiligung an der Organgesellschaft in ihrem Betriebsvermögen halten. Ausländische Unternehmen sind natürliche Personen, Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Um die Voraussetzung des gewerblichen Unternehmens zu erfüllen, muss eine unter15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fallende Tätigkeit ausgeübt werden. Die inländische Zweigniederlassung stellt eine Betriebsstätte in dem Sinne des12 Satz 2 Nr. 2 AO dar. Somit ist der ausländische Organträger mit seinen inländischen Einkünften (49 Abs. 1 Nr. 2 lit. a EStG) beschränkt steuerpflichtig.Bis zu ihrer Abschaffung durch das StVergAbG ab dem Veranlagungszeitraum 2003 konnte auch eine sogenannte Mehrmütterorganschaft gebildet werden. Eine Mehrmütterorganschaft ist der Zusammenschluss mehrerer gewerblicher Unternehmen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zweck der einheitlichen Willensbildung gegenüber der Organgesellschaft. Grundsätzlich war es der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als reine Innengesellschaft man, Taschenbuch / Paperback.
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Dominik Halbmeyer

Die österreichische Gruppenbesteuerung und die deutsche Organschaft: Ein Vergleich (2014)

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Neuware - Die deutsche Organschaft kann auf eine über einhundertjährige Geschichte zurückblicken. Obwohl sie in dieser Zeit immer wieder verändert wurde, wird sie nach einer weit verbreiteten Meinung den wirtschaftlichen und rechtlichen Erfordernissen des neuen Jahrtausends nicht vollständig gerecht. Insbesondere die europäische Integration erfordert weitere Anpassungen oder sogar eine komplette Neuregelung. Die österreichische Organschaft wurde am 1.1.2005 durch ein modernes Gruppenbesteuerungssystem abgelöst. Deshalb liegt es nahe, zu untersuchen, inwieweit diese als Vorbild dienen kann. Zu Beginn der Arbeit werden die relevanten Grundlagen der Konzernbesteuerung beschrieben. Anschließend folgt eine Beschreibung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der deutschen Organschaft sowie die Darstellung der österreichischen Gruppenbesteuerung. Des Weiteren werden die Organschaft und die Gruppenbesteuerung verglichen. Durch die Zugehörigkeit Deutschlands zu der Europäischen Gemeinschaft kann eine modernisierte Organschaft nicht ausschließlich an nationalen Interessen ausgerichtet werden. Deshalb darf bei einer Neuregelung der deutschen Organschaftsbesteuerung das Europarecht nicht außer Acht gelassen werden; dessen Anforderungen an die Besteuerung von Unternehmensgruppen thematisiert der nachfolgende Teil. Darauf aufbauend wird beschrieben, wie eine Neuregelung der Organschaft ausgestaltet werden könnte. 96 pp. Deutsch.
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