Interpretation und Konkretisierung des Begriffs der Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Aktivierung von Entwicklungskosten im Gesamtkontext der deutschen Rechnungslegung
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Interpretation und Konkretisierung des Begriffs der Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Aktivierung von Entwicklungskosten im Gesamtkontext der deutschen Rechnungslegung (2009)
DE HC NW
ISBN: 9783868661491 bzw. 3868661492, in Deutsch, Dr. H. H. Verlag Driesen, gebundenes Buch, neu.
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Interpretation und Konkretisierung des Begriffs der Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Aktivierung von Entwicklungskosten im Gesamtkontext der deutschen Rechnungslegung: Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände gewinnen in der Bilanzierung zunehmend an Bedeutung. Dem wurde mit der Einführung eines Aktivierungswahlrechts für entsprechende immaterielle Vermögenswerte im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2009 Rechnung getragen. Demnach ist eine Aktivierung von Entwicklungskosten dann möglich, wenn zum Bilanzierungszeitpunkt davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Vermögensgegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen wird. Konkrete Anhaltspunkte, wie der Wahrscheinlichkeitsbegriff in der Bilanzierungspraxis auszulegen ist, bleibt der Gesetzgeber jedoch weitgehend schuldig.Claudia Ambrosy interpretiert den Begriff der Wahrscheinlichkeit im Kontext der handelsrechtlichen Aktivierung von Entwicklungskosten und fährt ausgehend von den Erkenntnissen der theoretischen Analyse eine empirische Untersuchung zur Konkretisierung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs durch. Die Autorin leitet davon Rückschlüsse für die Einschätzung der Mindestwahrscheinlichkeit eines Bilanzansatzes selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände ab, die sich mit den Feststellungen der theoretischen Ausführungen decken, und thematisiert die Mindestwahrscheinlichkeiten für einen Bilanzansatz handelsrechtlicher Rückstellungen, Intangibles und Provisions nach IFRS. Buch.
Interpretation und Konkretisierung des Begriffs der Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Aktivierung von Entwicklungskosten im Gesamtkontext der deutschen Rechnungslegung: Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände gewinnen in der Bilanzierung zunehmend an Bedeutung. Dem wurde mit der Einführung eines Aktivierungswahlrechts für entsprechende immaterielle Vermögenswerte im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2009 Rechnung getragen. Demnach ist eine Aktivierung von Entwicklungskosten dann möglich, wenn zum Bilanzierungszeitpunkt davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Vermögensgegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen wird. Konkrete Anhaltspunkte, wie der Wahrscheinlichkeitsbegriff in der Bilanzierungspraxis auszulegen ist, bleibt der Gesetzgeber jedoch weitgehend schuldig.Claudia Ambrosy interpretiert den Begriff der Wahrscheinlichkeit im Kontext der handelsrechtlichen Aktivierung von Entwicklungskosten und fährt ausgehend von den Erkenntnissen der theoretischen Analyse eine empirische Untersuchung zur Konkretisierung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs durch. Die Autorin leitet davon Rückschlüsse für die Einschätzung der Mindestwahrscheinlichkeit eines Bilanzansatzes selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände ab, die sich mit den Feststellungen der theoretischen Ausführungen decken, und thematisiert die Mindestwahrscheinlichkeiten für einen Bilanzansatz handelsrechtlicher Rückstellungen, Intangibles und Provisions nach IFRS. Buch.
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Interpretation und Konkretisierung des Begriffs der Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Aktivierung von Entwicklungskosten im Gesamtkontext der deutschen (2009)
DE NW
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Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände gewinnen in der Bilanzierung zunehmend an Bedeutung. Dem wurde mit der Einführung eines Aktivierungswahlrechts für entsprechende immaterielle Vermögenswerte im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2009 Rechnung getragen. Demnach ist eine Aktivierung von Entwicklungskosten dann möglich, wenn zum Bilanzierungszeitpunkt davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Vermögensgegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen wird. Konkrete Anhaltspunkte, wie der Wahrscheinlichkeitsbegriff in der Bilanzierungspraxis auszulegen ist, bleibt der Gesetzgeber jedoch weitgehend schuldig.Claudia Ambrosy interpretiert den Begriff der Wahrscheinlichkeit im Kontext der handelsrechtlichen Aktivierung von Entwicklungskosten und führt ausgehend von den Erkenntnissen der theoretischen Analyse eine empirische Untersuchung zur Konkretisierung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs durch. Die Autorin leitet davon Rückschlüsse für die Einschätzung der Mindestwahrscheinlichkeit eines Bilanzansatzes selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände ab, die sich mit den Feststellungen der theoretischen Ausführungen decken, und thematisiert die Mindestwahrscheinlichkeiten für einen Bilanzansatz handelsrechtlicher Rückstellungen, Intangibles und Provisions nach IFRS.
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände gewinnen in der Bilanzierung zunehmend an Bedeutung. Dem wurde mit der Einführung eines Aktivierungswahlrechts für entsprechende immaterielle Vermögenswerte im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2009 Rechnung getragen. Demnach ist eine Aktivierung von Entwicklungskosten dann möglich, wenn zum Bilanzierungszeitpunkt davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Vermögensgegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen wird. Konkrete Anhaltspunkte, wie der Wahrscheinlichkeitsbegriff in der Bilanzierungspraxis auszulegen ist, bleibt der Gesetzgeber jedoch weitgehend schuldig.Claudia Ambrosy interpretiert den Begriff der Wahrscheinlichkeit im Kontext der handelsrechtlichen Aktivierung von Entwicklungskosten und führt ausgehend von den Erkenntnissen der theoretischen Analyse eine empirische Untersuchung zur Konkretisierung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs durch. Die Autorin leitet davon Rückschlüsse für die Einschätzung der Mindestwahrscheinlichkeit eines Bilanzansatzes selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände ab, die sich mit den Feststellungen der theoretischen Ausführungen decken, und thematisiert die Mindestwahrscheinlichkeiten für einen Bilanzansatz handelsrechtlicher Rückstellungen, Intangibles und Provisions nach IFRS.
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