Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen - 8 Angebote vergleichen

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9783867322669 - Dieter P?tschke: Stadtrechte, Willk?ren und Polizeiordnungen - Teil I: Goslar und Wernigerode
Dieter P?tschke

Stadtrechte, Willk?ren und Polizeiordnungen - Teil I: Goslar und Wernigerode

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ISBN: 9783867322669 bzw. 386732266X, in Deutsch, Lukas Verlag, gebundenes Buch, neu.

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Stadtrechte, Willk?ren und Polizeiordnungen: Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnth?hnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk.Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren `Regeldichte` vom Stadtrecht über die Willk?ren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orientiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, `jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang [...], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihresgleichen findenden Kodifikation` (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Werniger?der Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen. Buch.
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9783867322669 - Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

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Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk. Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orien­tiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang […]; Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihres­gleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen. 24.6 x 17.7 x 2.2 cm, Buch.
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9783867322669 - Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

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Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk.Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren "Regeldichte" vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orientiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, "jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang [...], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihresgleichen findenden Kodifikation" (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.
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9783867322669 - Pötschke: / Brauneder / Lingelbach | Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen | Lukas | 2017
Pötschke

/ Brauneder / Lingelbach | Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen | Lukas | 2017

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9783867322669 - Dieter Pötschke: Gebr. - Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen: Teil I: Goslar und Wernigerode (Harz Forschungen / Forschungen und Quellen zur Geschichte des Har
Dieter Pötschke

Gebr. - Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen: Teil I: Goslar und Wernigerode (Harz Forschungen / Forschungen und Quellen zur Geschichte des Har (2017)

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Letzte Aktualisierung am: 16.03.2019 08:50:41, Binding: Gebundene Ausgabe, Edition: 1, Label: Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Publisher: Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, medium: Gebundene Ausgabe, numberOfPages: 253, publicationDate: 2017-03-29, publishers: Dieter Pötschke, Wilhelm Brauneder, Gerhard Lingelbach, languages: german, ISBN: 386732266X, M0386732266XLibriNew.
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9783867322669 - Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnu

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnu (2017)

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Erscheinungsdatum: 04/2017, Medium: Buch, Einband: Gebunden, Titel: Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen, Titelzusatz: Teil I: Goslar und Wernigerode, Redaktion: Pötschke, Dieter // Brauneder, Wilhelm // Lingelbach, Gerhard, Verlag: Lukas Verlag // Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Rechtsgeschichte // Geschichte: Ereignisse und Themen, Rubrik: Geschichte // Regionalgeschichte, Seiten: 253, Abbildungen: 41 teilweise farbige Abbildungen, Reihe: Harz Forschungen (Nr. 32), Informationen: GB, Gewicht: 775 gr, Verkäufer: averdo.
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386732266X - Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

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Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen ab 25 EURO Teil I: Goslar und Wernigerode Harz Forschungen.
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9783867322669 - Dieter Pötschke; Wilhelm Brauneder; Gerhard Lingelbach: Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen
Dieter Pötschke; Wilhelm Brauneder; Gerhard Lingelbach

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen (2017)

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ISBN: 9783867322669 bzw. 386732266X, vermutlich in Deutsch, Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.

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Teil I: Goslar und Wernigerode, Buch, Hardcover.
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