Inhalt und Grenzen der Leistungspflicht beim Vermächtnis individuell bestimmter Gegenstände (Reihe: Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft, Bd. 225)
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Inhalt und Grenzen der Leistungspflicht beim Vermächtnis individuell bestimmter Gegenstände (Reihe: Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft, Bd. 225) (2006)
DE HC US FE
ISBN: 9783866280687 bzw. 3866280688, in Deutsch, 262 Seiten, Hartung-Gorre, Konstanz, gebundenes Buch, gebraucht, guter Zustand, Erstausgabe.
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Von Privat, baerbelchen1950, [3171631].
Das vorliegende Exemplar ist völlig ohne Gebrauchsspuren,absolut neu, als Geschenk bestens geeignet. Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der §§ 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern - als Ergebnis der ergänzenden Testamentsauslegung - häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach § 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers. 2006, Broschur, wie neu, A5, 600g, 1. 262, Banküberweisung.
Von Privat, baerbelchen1950, [3171631].
Das vorliegende Exemplar ist völlig ohne Gebrauchsspuren,absolut neu, als Geschenk bestens geeignet. Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der §§ 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern - als Ergebnis der ergänzenden Testamentsauslegung - häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach § 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers. 2006, Broschur, wie neu, A5, 600g, 1. 262, Banküberweisung.
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Symbolbild
Inhalt und Grenzen der Leistungspflicht beim Vermächtnis individuell bestimmter Gegenstände (Reihe: Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft, Bd. 225) (2006)
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Von Privat, baerbelchen1950, [3171631].
Das vorliegende Exemplar ist völlig ohne Gebrauchsspuren,absolut neu, als Geschenk bestens geeignet. Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern - als Ergebnis der ergänzenden Testamentsauslegung - häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers. 2006, Broschur, wie neu, 600g, 1. 262, Banküberweisung.
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Das vorliegende Exemplar ist völlig ohne Gebrauchsspuren,absolut neu, als Geschenk bestens geeignet. Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern - als Ergebnis der ergänzenden Testamentsauslegung - häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers. 2006, Broschur, wie neu, 600g, 1. 262, Banküberweisung.
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Das vorliegende Exemplar ist völlig ohne Gebrauchsspuren,absolut neu, als Geschenk bestens geeignet. Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern - als Ergebnis der ergänzenden Testamentsauslegung - häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers. Broschur, wie neu, 600g, 1.
Von Privat, baerbelchen1950, [3171631].
Das vorliegende Exemplar ist völlig ohne Gebrauchsspuren,absolut neu, als Geschenk bestens geeignet. Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern - als Ergebnis der ergänzenden Testamentsauslegung - häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers. Broschur, wie neu, 600g, 1.
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Inhalt und Grenzen der Leistungspflicht beim Vermächtnis individuell bestimmter Gegenstände (2006)
DE PB NW FE
ISBN: 9783866280687 bzw. 3866280688, in Deutsch, 274 Seiten, Hartung-Gorre, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, hartung_gorre_verlag.
Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt dieses Buches stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der §§ 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält. Zweitens widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach § 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers. Taschenbuch, Ausgabe: 1., Aufl. Label: Hartung-Gorre, Hartung-Gorre, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2006-03-30, Studio: Hartung-Gorre.
Von Händler/Antiquariat, hartung_gorre_verlag.
Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt dieses Buches stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der §§ 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält. Zweitens widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach § 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers. Taschenbuch, Ausgabe: 1., Aufl. Label: Hartung-Gorre, Hartung-Gorre, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2006-03-30, Studio: Hartung-Gorre.
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