Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110: Von der Ausschreibung bis zur Übernahme
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Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110 (2015)
ISBN: 9783854023128 bzw. 385402312X, in Deutsch, Austrian Standards plus Publishing, neu, E-Book.
Von der Ausschreibung bis zur Übernahme, Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein Musthave. Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation. Zum späteren guten Miteinander gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht ins offene Messer laufen lassen und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss. Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB. Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können. ePUB, 31.10.2015.
Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110 (2015)
ISBN: 9783854023128 bzw. 385402312X, in Deutsch, Austrian Standards plus Publishing, neu, E-Book.
Von der Ausschreibung bis zur Übernahme Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein Musthave. Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation. Zum späteren guten Miteinander gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht ins offene Messer laufen lassen und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss. Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB. Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können. 31.10.2015, ePUB.
Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110
ISBN: 9783854023111 bzw. 3854023111, in Deutsch, Austrian Standards plus Publishing, neu.
Von der Ausschreibung bis zur Übernahme, Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein Musthave.Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.Zum späteren guten Miteinander gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht ins offene Messer laufen lassen und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss.Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB.Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110: Von der Ausschreibung bis zur Übernahme (German Edition) (2015)
ISBN: 9783854023128 bzw. 385402312X, in Deutsch, 196 Seiten, 2. Ausgabe, Austrian Standards plus Publishing, neu, E-Book, elektronischer Download.
Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein "Musthave". Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation. Zum späteren "guten Miteinander" gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht "ins offene Messer laufen lassen" und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss. Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB. Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können. Kindle Edition, Ausgabe: 2, Format: Kindle eBook, Label: Austrian Standards plus Publishing, Austrian Standards plus Publishing, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2015-10-01, Freigegeben: 2015-10-01, Studio: Austrian Standards plus Publishing.
Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110: Von der Ausschreibung bis zur Übernahme (2015)
ISBN: 9783854023128 bzw. 385402312X, in Deutsch, 196 Seiten, 2. Ausgabe, Austrian Standards plus Publishing, neu, E-Book, elektronischer Download.
Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein "Musthave". Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation. Zum späteren "guten Miteinander" gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht "ins offene Messer laufen lassen" und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss. Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB. Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können. Kindle Edition, Ausgabe: 2, Format: Kindle eBook, Label: Austrian Standards plus Publishing, Austrian Standards plus Publishing, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2015-10-01, Freigegeben: 2015-10-01, Studio: Austrian Standards plus Publishing, Verkaufsrang: 1101597.
Pruf- und Warnpflicht im Bauvertrag gema ONORM B 2110: Von der Ausschreibung bis zur Ubernahme
ISBN: 9783854023128 bzw. 385402312X, in Deutsch, Austrian Standards plus Publishing, neu, E-Book.
Pruf-und-Warnpflicht-im-Bauvertrag-gema-ONORM-B-2110~~Hans-G-lles, Pruf- und Warnpflicht im Bauvertrag gema ONORM B 2110: Von der Ausschreibung bis zur Ubernahme, NOOK Book (eBook).
Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110: Von der Ausschreibung bis zur Übernahme (2015)
ISBN: 9783854023111 bzw. 3854023111, in Deutsch, 196 Seiten, Austrian Standards plus Publishing, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, meinebuchauslese.
Taschenbuch, Ausgabe: aktualis. u. erw. Label: Austrian Standards plus Publishing, Austrian Standards plus Publishing, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2015-10-01, Studio: Austrian Standards plus Publishing.
Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110: Von der Ausschreibung bis zur Übernahme (2015)
ISBN: 9783854023111 bzw. 3854023111, in Deutsch, 196 Seiten, 2. Ausgabe, Austrian Standards plus Publishing, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, meinebuchauslese.
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