? 31 BGB bei Doppelmandatschaft - Die Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzung ihres abgeordneten Organwalters
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31 BGB bei Doppelmandatschaft. -
DE NW
ISBN: 9783848759705 bzw. 3848759705, in Deutsch, Nomos, neu.
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31 BGB bei Doppelmandatschaft. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzungen ihres abgeordneten Organwalters in der aufnehmenden Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Zurechnungsnorm31 BGB. Untersucht wird in einem ersten Schritt, ob sich eine Haftung gemäß31 BGB auch mit Haftungsnormen, die nicht (auch) an die abordnende Gesellschaft adressiert sind - namentlich die aktienrechtlichen Binnenhaftungsnormen93, 116 AktG - konstruieren lässt. Das ist zu verneinen, da31 BGB stets eine Pflichtenstellung der Gesellschaft voraussetzt. In einem zweiten Schritt wird dann untersucht, wann der Doppelmandatar bei seiner Tätigkeit in der aufnehmenden Gesellschaft gemäß31 BGB auch "in Ausführungen der Verrichtungen" für die abordnende Gesellschaft handelt. Schließlich werden die der abordnenden Gesellschaft eine Pflichtenstellung zuweisenden Haftungsnormen unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Doppelmandatschaft näher betrachtet.... Buch.
31 BGB bei Doppelmandatschaft. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzungen ihres abgeordneten Organwalters in der aufnehmenden Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Zurechnungsnorm31 BGB. Untersucht wird in einem ersten Schritt, ob sich eine Haftung gemäß31 BGB auch mit Haftungsnormen, die nicht (auch) an die abordnende Gesellschaft adressiert sind - namentlich die aktienrechtlichen Binnenhaftungsnormen93, 116 AktG - konstruieren lässt. Das ist zu verneinen, da31 BGB stets eine Pflichtenstellung der Gesellschaft voraussetzt. In einem zweiten Schritt wird dann untersucht, wann der Doppelmandatar bei seiner Tätigkeit in der aufnehmenden Gesellschaft gemäß31 BGB auch "in Ausführungen der Verrichtungen" für die abordnende Gesellschaft handelt. Schließlich werden die der abordnenden Gesellschaft eine Pflichtenstellung zuweisenden Haftungsnormen unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Doppelmandatschaft näher betrachtet.... Buch.
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? 31 BGB bei Doppelmandatschaft - Die Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzung ihres abgeordneten Organwalters
DE PB NW
ISBN: 9783848759705 bzw. 3848759705, in Deutsch, Nomos Verlagsges.MBH & Co, Taschenbuch, neu.
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? 31 BGB bei Doppelmandatschaft: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzungen ihres abgeordneten Organwalters in der aufnehmenden Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Zurechnungsnorm31 BGB. Untersucht wird in einem ersten Schritt, ob sich eine Haftung gemäß 31 BGB auch mit Haftungsnormen, die nicht (auch) an die abordnende Gesellschaft adressiert sind - namentlich die aktienrechtlichen Binnenhaftungsnormen 93, 116 AktG - konstruieren lässt. Das ist zu verneinen, da 31 BGB stets eine Pflichtenstellung der Gesellschaft voraussetzt. In einem zweiten Schritt wird dann untersucht, wann der Doppelmandatar bei seiner Tätigkeit in der aufnehmenden Gesellschaft gemäß 31 BGB auch `in Ausführungen der Verrichtungen` für die abordnende Gesellschaft handelt. Schließlich werden die der abordnenden Gesellschaft eine Pflichtenstellung zuweisenden Haftungsnormen unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Doppelmandatschaft näher beleuchtet. Taschenbuch.
? 31 BGB bei Doppelmandatschaft: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzungen ihres abgeordneten Organwalters in der aufnehmenden Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Zurechnungsnorm31 BGB. Untersucht wird in einem ersten Schritt, ob sich eine Haftung gemäß 31 BGB auch mit Haftungsnormen, die nicht (auch) an die abordnende Gesellschaft adressiert sind - namentlich die aktienrechtlichen Binnenhaftungsnormen 93, 116 AktG - konstruieren lässt. Das ist zu verneinen, da 31 BGB stets eine Pflichtenstellung der Gesellschaft voraussetzt. In einem zweiten Schritt wird dann untersucht, wann der Doppelmandatar bei seiner Tätigkeit in der aufnehmenden Gesellschaft gemäß 31 BGB auch `in Ausführungen der Verrichtungen` für die abordnende Gesellschaft handelt. Schließlich werden die der abordnenden Gesellschaft eine Pflichtenstellung zuweisenden Haftungsnormen unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Doppelmandatschaft näher beleuchtet. Taschenbuch.
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