Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?
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Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar? (2014)
DE HC NW
ISBN: 9783848712649 bzw. 3848712644, in Deutsch, Nomos, gebundenes Buch, neu.
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In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde. Taschenbuch, 09.05.2014.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde. Taschenbuch, 09.05.2014.
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Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar? (2014)
DE HC NW
ISBN: 9783848712649 bzw. 3848712644, in Deutsch, Nomos, gebundenes Buch, neu.
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In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr grosse Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde. Taschenbuch, 09.05.2014.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr grosse Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde. Taschenbuch, 09.05.2014.
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Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar? : Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten (2014)
DE PB NW
ISBN: 9783848712649 bzw. 3848712644, in Deutsch, Nomos Verlagsges.MBH & Co Mai 2014, Taschenbuch, neu.
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Neuware - In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde. 175 pp. Deutsch.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde. 175 pp. Deutsch.
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Die Sonderstellung der Kirchen im ArbR - sozialethisch vertretbar? | - -
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ISBN: 9783848712649 bzw. 3848712644, in Deutsch, Nomos, gebundenes Buch, neu.
Von Prof. Dr. Hartmut Kreß: In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist.Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde.
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Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?
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ISBN: 9783848712649 bzw. 3848712644, in Deutsch, gebundenes Buch, neu.
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In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist.Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist.Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde.
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Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?
DE HC NW AB
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In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist.Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist.Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde.
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Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?
DE HC NW EB
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Social Science, In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr groe Arbeitgeber. Fr ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehren das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschrnkungen fr Gewerkschaften. Durch Vorgaben fr die Lebensfhrung oder fr die Religionszugehrigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphre von Arbeitnehmern ein. Zur Begrndung sttzen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch fr kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das fr die Hans-Bckler-Stiftung verfasst wurde. ReiheSchriften der Hans-Bckler-Stiftung - Band 77.
Social Science, In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr groe Arbeitgeber. Fr ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehren das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschrnkungen fr Gewerkschaften. Durch Vorgaben fr die Lebensfhrung oder fr die Religionszugehrigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphre von Arbeitnehmern ein. Zur Begrndung sttzen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch fr kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das fr die Hans-Bckler-Stiftung verfasst wurde. ReiheSchriften der Hans-Bckler-Stiftung - Band 77.
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Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethis . 9783848712649
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