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9783844252514 - Rembert Graf Kerssenbrock: Die Vereinigten Staaten von Europa
Rembert Graf Kerssenbrock

Die Vereinigten Staaten von Europa (2013)

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ISBN: 9783844252514 bzw. 3844252517, vermutlich in Deutsch, Epubli, neu, E-Book.

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Das Lissabon-Urteil des BVerfG ist widersprüchlich und auch im Ansatz falsch. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde mithilfe der Europäischen Gemeinschaften versucht, Europa nachhaltig zu befrieden. Die zunächst rein wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten sollte einer Entfremdung und so langfristig auch politischen Konflikten vorbeugen. In diesem Sinne sprachen damals u. A. Regierungsoberhäupter wie Winston Churchill und Konrad Adenauer in Anlehnung an die USA von den ´Vereinigten Staaten von Europa´. Ihnen ging es also maßgeblich um die langfristige Verwirklichung eines europäischen Bundesstaates. Es gab eine politische Vision von einem ´vereinten Europa´, die sich auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Präambel desselben manifestierte. In diesem Sinne begann eine Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften, später der Europäischen Union, die zur Folge hatte, dass sich aus der reinen Wirtschaftsunion auch eine politische Union entwickelte, deren Rechtsnatur nicht der herkömmlicher internationaler Organisationen entsprach. Als das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 sein Urteil zum Vertrag von Lissabon fällte, war schnell erkennbar, dass das Gericht grundsätzliche Aussagen zur Integration Deutschlands in die EU bzw. das ´vereinigte Europa´ machen würde. Besondere Bedeutung erhielt das Urteil aber nicht wegen seines abschließenden Votums, sondern wegen seiner Aussagen zum Grundgesetz und dessen Grundlagen zum Einigungsprozess insgesamt. In einem nie da gewesenen Umfang nahm das Gericht die Verfassungsbeschwerden einzelner Abgeordneter zum Anlass, den Status der Europäischen Union und ihrer Entwicklungsperspektiven mithilfe seiner Interpretation des Grundgesetzes zu bewerten. Das Lissabon-Urteil erschöpfte sich aber nicht in derartigen Bewertungen, sondern das Gericht entwickelte seine frühere Rechtsprechung und die darin getroffenen Feststellungen zu Europa fort. Wie damals, so sind aber auch in diesem Grundsatzurteil einzelne Auslegungen und Schlussfolgerungen nicht nur widersprüchlich, sondern schon im Ansatz zweifelhaft. Nach Aussagen des Gerichtes wird z. T. geschlussfolgert, dass es nie ein europäisches Volk mit einer europäischen Volkssouveränität, also mit einer eigenen Herrschaftsgewalt nach innen und nach außen, geben könne, dessen Existenz und eigener Wille vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz wäre, denn ein europäischer Staat bräuchte gerade ein eigenständiges Legitimationssubjekt, um die Grundlage einer eigenen Staatlichkeit schaffen zu können. 26.03.2013, ePUB.
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9783844252514 - Rembert Graf Kerssenbrock: Die Vereinigten Staaten von Europa
Rembert Graf Kerssenbrock

Die Vereinigten Staaten von Europa (2013)

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Das Lissabon-Urteil des BVerfG ist widersprüchlich und auch im Ansatz falsch. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde mithilfe der Europäischen Gemeinschaften versucht, Europa nachhaltig zu befrieden. Die zunächst rein wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten sollte einer Entfremdung und so langfristig auch politischen Konflikten vorbeugen. In diesem Sinne sprachen damals u. A. Regierungsoberhäupter wie Winston Churchill und Konrad Adenauer in Anlehnung an die USA von den ´Vereinigten Staaten von Europa´. Ihnen ging es also massgeblich um die langfristige Verwirklichung eines europäischen Bundesstaates. Es gab eine politische Vision von einem ´vereinten Europa´, die sich auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Präambel desselben manifestierte. In diesem Sinne begann eine Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften, später der Europäischen Union, die zur Folge hatte, dass sich aus der reinen Wirtschaftsunion auch eine politische Union entwickelte, deren Rechtsnatur nicht der herkömmlicher internationaler Organisationen entsprach. Als das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 sein Urteil zum Vertrag von Lissabon fällte, war schnell erkennbar, dass das Gericht grundsätzliche Aussagen zur Integration Deutschlands in die EU bzw. das ´vereinigte Europa´ machen würde. Besondere Bedeutung erhielt das Urteil aber nicht wegen seines abschliessenden Votums, sondern wegen seiner Aussagen zum Grundgesetz und dessen Grundlagen zum Einigungsprozess insgesamt. In einem nie da gewesenen Umfang nahm das Gericht die Verfassungsbeschwerden einzelner Abgeordneter zum Anlass, den Status der Europäischen Union und ihrer Entwicklungsperspektiven mithilfe seiner Interpretation des Grundgesetzes zu bewerten. Das Lissabon-Urteil erschöpfte sich aber nicht in derartigen Bewertungen, sondern das Gericht entwickelte seine frühere Rechtsprechung und die darin getroffenen Feststellungen zu Europa fort. Wie damals, so sind aber auch in diesem Grundsatzurteil einzelne Auslegungen und Schlussfolgerungen nicht nur widersprüchlich, sondern schon im Ansatz zweifelhaft. Nach Aussagen des Gerichtes wird z. T. geschlussfolgert, dass es nie ein europäisches Volk mit einer europäischen Volkssouveränität, also mit einer eigenen Herrschaftsgewalt nach innen und nach aussen, geben könne, dessen Existenz und eigener Wille vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz wäre, denn ein europäischer Staat bräuchte gerade ein eigenständiges Legitimationssubjekt, um die Grundlage einer eigenen Staatlichkeit schaffen zu können. ePUB, 26.03.2013.
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9783844252514 - Rembert Graf Kerssenbrock: Die Vereinigten Staaten von Europa
Rembert Graf Kerssenbrock

Die Vereinigten Staaten von Europa (2013)

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde mithilfe der Europäischen Gemeinschaften versucht, Europa nachhaltig zu befrieden. Die zunächst rein wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten sollte einer Entfremdung und so langfristig auch politischen Konflikten vorbeugen. In diesem Sinne sprachen damals u. A. Regierungsoberhäupter wie Winston Churchill und Konrad Adenauer in Anlehnung an die USA von den 'Vereinigten Staaten von Europa'. Ihnen ging es also maßgeblich um die langfristige Verwirklichung eines europäischen Bundesstaates. Es gab eine politische Vision von einem 'vereinten Europa', die sich auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Präambel desselben manifestierte. In diesem Sinne begann eine Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften, später der Europäischen Union, die zur Folge hatte, dass sich aus der reinen Wirtschaftsunion auch eine politische Union entwickelte, deren Rechtsnatur nicht der herkömmlicher internationaler Organisationen entsprach. Als das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 sein Urteil zum Vertrag von Lissabon fällte, war schnell erkennbar, dass das Gericht grundsätzliche Aussagen zur Integration Deutschlands in die EU bzw. das 'vereinigte Europa' machen würde. Besondere Bedeutung erhielt das Urteil aber nicht wegen seines abschließenden Votums, sondern wegen seiner Aussagen zum Grundgesetz und dessen Grundlagen zum Einigungsprozess insgesamt. In einem nie da gewesenen Umfang nahm das Gericht die Verfassungsbeschwerden einzelner Abgeordneter zum Anlass, den Status der Europäischen Union und ihrer Entwicklungsperspektiven mithilfe seiner Interpretation des Grundgesetzes zu bewerten. Das Lissabon-Urteil erschöpfte sich aber nicht in derartigen Bewertungen, sondern das Gericht entwickelte seine frühere Rechtsprechung und die darin getroffenen Feststellungen zu Europa fort. Wie damals, so sind aber auch in diesem Grundsatzurteil einzelne Auslegungen und Schlussfolgerungen nicht nur widersprüchlich, sondern schon im Ansatz zweifelhaft. Nach Aussagen des Gerichtes wird z. T. geschlussfolgert, dass es nie ein europäisches Volk mit einer europäischen Volkssouveränität, also mit einer eigenen Herrschaftsgewalt nach innen und nach außen, geben könne, dessen Existenz und eigener Wille vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz wäre, denn ein europäischer Staat bräuchte gerade ein eigenständiges Legitimationssubjekt, um die Grundlage einer eigenen Staatlichkeit schaffen zu können. ePUB, 26.03.2013.
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3844252517 - Rembert Graf Kerssenbrock: Die Vereinigten Staaten von Europa
Rembert Graf Kerssenbrock

Die Vereinigten Staaten von Europa (2013)

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ISBN: 3844252517 bzw. 9783844252514, in Deutsch, 275 Seiten, epubli, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde mithilfe der Europäischen Gemeinschaften versucht, Europa nachhaltig zu befrieden. Die zunächst rein wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten sollte einer Entfremdung und so langfristig auch politischen Konflikten vorbeugen. In diesem Sinne sprachen damals u. A. Regierungsoberhäupter wie Winston Churchill und Konrad Adenauer in Anlehnung an die USA von den Vereinigten Staaten von Europa. Ihnen ging es also maßgeblich um die langfristige Verwirklichung eines europäischen Bundesstaates. Es gab eine politische Vision von einem vereinten Europa, die sich auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Präambel desselben manifestierte. In diesem Sinne begann eine Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften, später der Europäischen Union, die zur Folge hatte, dass sich aus der reinen Wirtschaftsunion auch eine politische Union entwickelte, deren Rechtsnatur nicht der herkömmlicher internationaler Organisationen entsprach.Als das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 sein Urteil zum Vertrag von Lissabon fällte, war schnell erkennbar, dass das Gericht grundsätzliche Aussagen zur Integration Deutschlands in die EU bzw. das vereinigte Europa machen würde. Besondere Bedeutung erhielt das Urteil aber nicht wegen seines abschließenden Votums, sondern wegen seiner Aussagen zum Grundgesetz und dessen Grundlagen zum Einigungsprozess insgesamt. In einem nie da gewesenen Umfang nahm das Gericht die Verfassungsbeschwerden einzelner Abgeordneter zum Anlass, den Status der Europäischen Union und ihrer Entwicklungsperspektiven mithilfe seiner Interpretation des Grundgesetzes zu bewerten. Das Lissabon-Urteil erschöpfte sich aber nicht in derartigen Bewertungen, sondern das Gericht entwickelte seine frühere Rechtsprechung und die darin getroffenen Feststellungen zu Europa fort. Wie damals, so sind aber auch in diesem Grundsatzurteil einzelne Auslegungen und Schlussfolgerungen nicht nur widersprüchlich, sondern schon im Ansatz zweifelhaft.Nach Aussagen des Gerichtes wird z. T. geschlussfolgert, dass es nie ein europäisches Volk mit einer europäischen Volkssouveränität, also mit einer eigenen Herrschaftsgewalt nach innen und nach außen, geben könne, dessen Existenz und eigener Wille vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz wäre, denn ein europäischer Staat bräuchte gerade ein eigenständiges Legitimationssubjekt, um die Grundlage einer eigenen Staatlichkeit schaffen zu können. 2013, 275 Seiten, eBooks.
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9783844252514 - Rembert Graf Kerssenbrock: Die Vereinigten Staaten von Europa - Die Lissabon-Entscheidung und die Notwendigkeit, Volkssouveränität neu zu verstehen
Rembert Graf Kerssenbrock

Die Vereinigten Staaten von Europa - Die Lissabon-Entscheidung und die Notwendigkeit, Volkssouveränität neu zu verstehen (2009)

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Die Vereinigten Staaten von Europa: Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde mithilfe der Europäischen Gemeinschaften versucht, Europa nachhaltig zu befrieden. Die zunächst rein wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten sollte einer Entfremdung und so langfristig auch politischen Konflikten vorbeugen. In diesem Sinne sprachen damals u. A. Regierungsoberhäupter wie Winston Churchill und Konrad Adenauer in Anlehnung an die USA von den `Vereinigten Staaten von Europa`. Ihnen ging es also maßgeblich um die langfristige Verwirklichung eines europäischen Bundesstaates. Es gab eine politische Vision von einem `vereinten Europa`, die sich auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Präambel desselben manifestierte. In diesem Sinne begann eine Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften, später der Europäischen Union, die zur Folge hatte, dass sich aus der reinen Wirtschaftsunion auch eine politische Union entwickelte, deren Rechtsnatur nicht der herkömmlicher internationaler Organisationen entsprach.Als das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 sein Urteil zum Vertrag von Lissabon fällte, war schnell erkennbar, dass das Gericht grundsätzliche Aussagen zur Integration Deutschlands in die EU bzw. das `vereinigte Europa` machen würde. Besondere Bedeutung erhielt das Urteil aber nicht wegen seines abschließenden Votums, sondern wegen seiner Aussagen zum Grundgesetz und dessen Grundlagen zum Einigungsprozess insgesamt. In einem nie da gewesenen Umfang nahm das Gericht die Verfassungsbeschwerden einzelner Abgeordneter zum Anlass, den Status der Europäischen Union und ihrer Entwicklungsperspektiven mithilfe seiner Interpretation des Grundgesetzes zu bewerten. Das Lissabon-Urteil erschöpfte sich aber nicht in derartigen Bewertungen, sondern das Gericht entwickelte seine frühere Rechtsprechung und die darin getroffenen Feststellungen zu Europa fort. Wie damals, so sind aber auch in diesem Grundsatzurteil einzelne Auslegungen und Schlussfolgerungen nicht nur widersprüchlich, sondern schon im Ansatz zweifelhaft.Nach Aussagen des Gerichtes wird z. T. geschlussfolgert, dass es nie ein europäisches Volk mit einer europäischen Volkssouveränität, also mit einer eigenen Herrschaftsgewalt nach innen und nach außen, geben könne, dessen Existenz und eigener Wille vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz wäre, denn ein europäischer Staat bräuchte gerade ein eigenständiges Legitimationssubjekt, um die Grundlage einer eigenen Staatlichkeit schaffen zu können. Ebook.
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9783844252514 - Die Vereinigten Staaten von Europa: Die Lissabon-Entscheidung und die Notwendigkeit, Volkssouveränität neu zu verstehen Rembert Graf Kerssenbrock Auth

Die Vereinigten Staaten von Europa: Die Lissabon-Entscheidung und die Notwendigkeit, Volkssouveränität neu zu verstehen Rembert Graf Kerssenbrock Auth (2009)

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9783844252514 - Rembert Graf Kerssenbrock: Die Vereinigten Staaten von Europa
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Die Vereinigten Staaten von Europa (2013)

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Rembert Graf Kerssenbrock

Die Vereinigten Staaten von Europa (2013)

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ISBN: 9783844252514 bzw. 3844252517, vermutlich in Deutsch, 275 Seiten, 2. Ausgabe, epubli, neu, E-Book, elektronischer Download.

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