Die betriebliche Kollektivversicherung im Vergleich mit einem Pensionskassenmodell
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9783842809178 - Marcus Paseka: Die betriebliche Kollektivversicherung im Vergleich mit einem Pensionskassenmodell
Marcus Paseka

Die betriebliche Kollektivversicherung im Vergleich mit einem Pensionskassenmodell

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ISBN: 9783842809178 bzw. 3842809174, in Deutsch, Diplomica Verlag, gebundenes Buch, neu.

Die betriebliche Kollektivversicherung im Vergleich mit einem Pensionskassenmodell: Inhaltsangabe:Einleitung: Die betriebliche Altersvorsorge in Österreich wird seit dem Jahr 1990 vorwiegend von den Pensionskassen bestimmt, wodurch seit deren Einführung die Auslagerung der Pensionsbeiträge für Betriebspensionen ermöglicht und diese vor der Insolvenz eines Betriebes geschützt werden. Durch einen Gesetzesbeschluss im Jahr 2005 können Versicherungsunternehmen, analog zu Pensionskassen, die betriebliche Altersvorsorge in Form der betrieblichen Kollektivversicherung anbieten. Das Untersuchungsziel der vorliegenden Arbeit verfolgt die Frage, ob das Modell der betrieblichen Kollektivversicherung eine gleichwertige Alternative zu dem existierenden Modell der Pensionskasse darstellt und welche Parameter für die Auswahl einer der beiden Varianten entscheidend sind. Die Grundlage der Untersuchung bildet eine theoretische Gegenüberstellung mittels Literaturauswertung und es erfolgt ein realistischer mathematischer Vergleich der betrieblichen Kollektivversicherung und der Pensionskasse anhand eines Ansparbeispiels über 20 Jahre Laufzeit und eines Übertrages einer direkten Leistungszusage mit sofort beginnender Rente. Für die Erstellung einer praxisnahen Berechnung wurden Angebote verschiedener Anbieter eingeholt und aus den erhaltenen Offerten ein allgemeines Modell extrahiert. Der Aufbau der Arbeit gibt einen Überblick über die betriebliche Altersvorsorge mit dem Schwerpunkt auf der seit 23. September 2005 eingeführten betrieblichen Kollektivversicherung. Ab diesem Zeitpunkt kann von einem, zum Betrieb der Lebensversicherung berechtigten Versicherungsunternehmen, betriebliches Altersvorsorgegeschäft nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz angeboten werden. Die betriebliche Kollektivversicherung ist den arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten eines Pensionskassenmodelles gleichgestellt. Der zweite Teil dieser Arbeit behandelt die Schnittpunkte, Gemeinsamkeiten und die unterschiedlichen Aspekte beider Modelle. Diese zeigen sich besonders deutlich in der Kostenstruktur und der Veranlagung wieder. Den Abschluss bildet ein mathematischer Modellvergleich der beiden Systeme. Hierzu werden die finanzmathematischen Grundlagen behandelt und ein Vergleich anhand zweier Einzahlungsbeispiele vorgenommen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: ABBILDUNGEN UND TABELLENVERZEICHNIS5 EINLEITUNG, UNTERSUCHUNGSZIEL UND AUFBAU7 1.ÜBERBLICK ÜBER DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE8 1.1Staatliches Umlageverfahren8 1.2Eigenvorsorge der privaten Haushalte9 1.3Betriebliche Altersvorsorge9 1.3.1Betriebliche Zukunftssicherung nach 3 Abs.1 Z.15 lit a EStG 198810 1.3.2Abfertigungsvorsorge13 1.3.2.1Abfertigung Alt13 1.3.2.2Abfertigung Neu14 1.3.3Managerabfertigung nach 14 Abs.1 Z.3 EStG15 1.3.4Direkte Leistungszusage oder Pensionszusage16 2.PENSIONSKASSE UND BETRIEBLICHE KOLLEKTIVVERSICHERUNG17 2.1Das Pensionskassenmodell17 2.1.1Aufbau und Konzept einer Pensionskasse17 2.2Die betriebliche Kollektivversicherung19 2.3Übereinstimmungen bei PK- und BKV-Modell19 2.3.1Vertragsgestaltung19 2.3.2Gruppenbildung und Gleichbehandlung21 2.3.3Form der Zusage22 2.3.3.1Beitragsorientierte Form der Zusage22 2.3.3.2Leistungsorientierte Form der Zusage22 2.3.4Leistungen23 2.3.4.1Alterspension23 2.3.4.2Hinterbliebenenvorsorge23 2.3.4.3Optionale Berufsunfähigkeitspension24 2.3.4.4Kapitalabfindung24 2.3.5Steuerliche Aspekte24 2.3.5.1Arbeitgeberbeiträge25 2.3.5.2Besteuerung in der Ansparphase25 2.3.5.3Eigenbeiträge25 2.3.5.4Besteuerung der Rentenzahlung26 2.4Unterschiedliche Ausgestaltung bei PK und BKV26 2.4.1Gesetzliche Grundlage27 2.4.2Vertragsform27 2.4.3Begünstigte28 2.4.4Veranlagung Pensionskasse28 2.4.4.1Rechnungszinssatz30 2.4.4.2Rechnungsmäßiger Überschuss32 2.4.4.3Mindestverzinsung33 2.4.4.4Mindestertragsrücklage36 2.4.4.5Bewertungsregeln38 2.4.4.6Schwankungsrückstellung39 2.4.4.7Zusammenhang der Rechenparameter40 2.4.5Veranlagung betriebliche Kollektivversicherung41 2.4.5.1Bewertungsregeln41 2.4.5.2Garantierter Rechnungszinssatz42 2.4.5.3Gewinnbeteiligung43 2.4.6Verwaltungskosten43 2.4.7Verwendete Sterbetafeln44 2.4.8Beendigung45 2.4.8.1Unverfallbarkeit46 2.4.8.2Unverfallbarkeitsbetrag46 2.4.8.3Widerruf zugesagter Leistungen47 2.4.9Mitwirkungsrechte, Information und Kontrolle in Pensionskassen48 2.4.10Mitwirkungsrechte, Information und Kontrolle in der BKV49 3.MODELLVERGLEICH PK UND BKV51 3.1Finanzmathematische Grundlagen51 3.1.1Einfache Verzinsung51 3.1.2Zusammengesetzte Verzinsung52 3.1.3Rendite52 3.1.4Zeitwert52 3.1.5Unterjährige Verzinsung52 3.1.6Rentenrechnung53 3.1.6.1Konstante Renten bei gleichbleibenden Renten- und Zinsperioden53 3.1.6.2Konstante Renten beiverschiedenen Renten- und Zinsperioden54 3.1.6.3Steigende und fallende Renten54 3.1.6.4Vorschüssige Verzinsung55 3.1.7Zinsstruktur55 3.2Fallbeispiele57 3.2.1Betriebliche Kollektivversicherung: Beispiel 1 (laufende Einzahlung)58 3.2.2Betriebliche Kollektivversicherung: Beispiel 2 (Einmalerlag)67 3.2.3Pensionskasse: Beispiel 3 (Einmalerlag)70 3.2.4Pensionskasse: Beispiel 4 (laufende Einzahlung)74 3.2.5Tabellarische Zusammenfassung77 4.CONCLUSIO78 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS81 LITERATURVERZEICHNIS82Textprobe:Textprobe: Kapitel 2, PENSIONSKASSE UND BETRIEBLICHE KOLLEKTIVVERSICHERUNG: Das zweite Kapitel dieser Arbeit beleuchtet das Modell der Pensionskasse und der betrieblichen Kollektivversicherung. Zunächst wird ein Überblick über die beiden Formen gegeben und danach die Übereinstimmungen und die Unterschiede in der Ausgestaltung beleuchtet. 2.1, Das Pensionskassenmodell: Im Jahr 1990 wurde eine entscheidende Neuerung bei der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich vorgenommen. In diesem Jahr wurde die Pensionskasse als neue Form der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen, deren rechtliche Grundlage auf dem Betriebspensionsgesetz (BPG) und dem Pensionskassengesetz (PKG) beruht. Die entscheidende Verbesserung liegt in der Auslagerung der Beiträge für Betriebspensionen, denn dadurch tritt ein Schutz bei Insolvenz des beitragszahlenden Unternehmens ein. Auch ein Zugriff auf das bisher einbezahlte Kapital durch Widerruf des Arbeitgebers ist nun ausgeschlossen. Diese neue Form der Altersvorsorge kann zwar die Bindung zum Arbeitgeber verringern, bringt jedoch entscheidende Vorteile durch die neuen Schutzbestimmungen. Aktuell sind am österreichischen Pensionsmarkt sechs überbetriebliche und elf betriebliche Pensionskassen (PK) tätig, die zusammen ein Volumen von über 11,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 am Kapitalmarkt veranlagten. Dem gegenüber stehen über 559.000 Anwartschaftsberechtigte, die eine Zusatzpension beziehen, das entspricht fast jedem fünften Erwerbstätigen. Die betriebliche PK darf nur Pensionskassengeschäfte eines Arbeitgebers durchführen, während die überbetrieblichen PK nicht an einen Arbeitgeber gebunden ist. Die Motivation für die Gründung einer betrieblichen PK liegt darin, die Veranlagung stärker beeinflussen zu können und in einer stärkeren Identifikationsmöglichkeit für den Arbeitnehmer. 2.1.1, Aufbau und Konzept einer Pensionskasse: Pensionskassen sind von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) konzessionierte Aktiengesellschaften, die Kapital in Form einer Veranlagungs- bzw. Risikogemeinschaft verwalten und der Altersvorsorge der Mitarbeiter eines Unternehmens dienen. Die Aufsicht über die Pensionskassen obliegt der FMA, welche auch die entsprechende Konzession vergibt oder entzieht und für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des PKG verantwortlich ist. Eine Meldepflicht der Veranlagungsstruktur einer PK besteht auch gegenüber der Nationalbank. Das Pensionskassengeschäft wird im PKG geregelt und umfasst in erster Linie die rechtsverbindliche Zusage von Pensionen an Anwartschaftsberechtigte, die Erbringung von Pensionen an Leistungsberechtigte und die Annahme von Beiträgen und deren Verwaltung. Anwartschaftsberechtigt sind jene Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf eine zukünftige Pensionsleistung durch Beiträge von Arbeitgebern oder auch eigene Beiträge haben. Unter Leistungsberechtigte werden jene Personen verstanden, die bereits eine Pension entsprechend dem Pensionskassenvertrag beziehen. Die Gelder der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten werden in verschiedenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) zusammengeführt und veranlagt, welche von der Pensionskasse als Verwaltungseinheit getrennt sind. Die Erträge der einzelnen VRG können variieren und dieser Umstand führt zu unterschiedlichen Leistungen in einer Pensionskasse. Eine Auswahl einer bestimmten VRG ist nicht möglich, da alle Anwartschafts- und Leistungsberechtigten eines Betriebes in derselben VRG geführt werden. Um eine separate VRG zu führen, sieht das Gesetz eine Mindestgröße von 1.000 Personen vor, ansonsten muss die Veranlagung in einer offenen VRG einer überbetrieblichen Pensionskasse erfolgen. Alle Berechtigten einer VRG teilen sich das Risiko der Veranlagung und deren Erfolg und ebenso das versicherungstechnische Risiko. Im langjährigen Durchschnitt liefern die Pensionskassen einen Veranlagungserfolg von 5,7 %, deren einzelnen Jahre natürlich abweichen können. Für einen direkten Vergleich veröffentlicht die österreichische Kontrollbank vierteljährlich einen Leistungsreport, in dem fünf verschiedene Veranlagungsgruppen verglichen werden können. Bei dem versicherungstechnischen Risiko teilen sich die Berechtigten die Biometrischen Risiken der Langlebigkeit, Hinterbliebenenvorsorge und falls angeboten, auch Berufsunfähigkeit. Dazu wird versicherungsmathematisch die Lebensdauer der Leistungsberechtigten ermittelt. Sollte die errechnete Lebenserwartung überschritten werden, geht dies zu Lasten aller in einer VRG erfassten Personen, da länger Pensionszahlungen geleistet werden müssen. Auf der anderen Seite profitiert die Risikogemeinschaft von einem früheren Ableben eines Leistungsberechtigten, da nun Zahlungen eingespart werden können. Aufgrund der erst relativ kurzen Geschäftstätigkeit der Pensionskassen, entspricht die Zusammensetzung der Leistungsberechtigten noch nicht jener der Gesamtbevölkerung und es kann hier zu versicherungstechnischen Verlusten kommen. Der Sinn einer VRG ist es nun sämtliche Risiken innerhalb dieser Gemeinschaft auszugleichen und die eingenommen Beiträge mit dem höchstmöglichen Ertrag bei vertretbarem Risiko zu veranlagen. Das Vermögen einer VRG ist vom Schicksal der Pensionskasse strikt getrennt und kann im Falle des Konkurses einer PK nicht angegriffen werden, da dieses im Eigentum der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten steht. Die Pensionskasse darf das Vermögen nur verwalten und anfällige Verwaltungsgebühren einheben. Eine Verpfändung des Vermögens an Dritte ist rechtsunwirksam. Ebook.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die betriebliche Altersvorsorge in Österreich wird seit dem Jahr 1990 vorwiegend von den Pensionskassen bestimmt, wodurch seit deren Einführung die Auslagerung der Pensionsbeiträge für Betriebspensionen ermöglicht und diese vor der Insolvenz eines Betriebes geschützt werden. Durch einen Gesetzesbeschluss im Jahr 2005 können Versicherungsunternehmen, analog zu Pensionskassen, die betriebliche Altersvorsorge in Form der betrieblichen Kollektivversicherung anbieten. Das Untersuchungsziel der vorliegenden Arbeit verfolgt die Frage, ob das Modell der betrieblichen Kollektivversicherung eine gleichwertige Alternative zu dem existierenden Modell der Pensionskasse darstellt und welche Parameter für die Auswahl einer der beiden Varianten entscheidend sind. Die Grundlage der Untersuchung bildet eine theoretische Gegenüberstellung mittels Literaturauswertung und es erfolgt ein realistischer mathematischer Vergleich der betrieblichen Kollektivversicherung und der Pensionskasse anhand eines Ansparbeispiels über 20 Jahre Laufzeit und eines Übertrages einer direkten Leistungszusage mit sofort beginnender Rente. Für die Erstellung einer praxisnahen Berechnung wurden Angebote verschiedener Anbieter eingeholt und aus den erhaltenen Offerten ein allgemeines Modell extrahiert. Der Aufbau der Arbeit gibt einen Überblick über die betriebliche Altersvorsorge mit dem Schwerpunkt auf der seit 23. September 2005 eingeführten betrieblichen Kollektivversicherung. Ab diesem Zeitpunkt kann von einem, zum Betrieb der Lebensversicherung berechtigten Versicherungsunternehmen, betriebliches Altersvorsorgegeschäft nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz angeboten werden. Die betriebliche Kollektivversicherung ist den arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten eines Pensionskassenmodelles gleichgestellt. Der zweite Teil dieser Arbeit behandelt die Schnittpunkte, Gemeinsamkeiten und die unterschiedlichen Aspekte beider Modelle. Diese zeigen sich besonders deutlich in der Kostenstruktur und der Veranlagung wieder. Den Abschluss bildet ein mathematischer Modellvergleich der beiden Systeme. Hierzu werden die finanzmathematischen Grundlagen behandelt und ein Vergleich anhand zweier Einzahlungsbeispiele vorgenommen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: ABBILDUNGEN UND TABELLENVERZEICHNIS5 EINLEITUNG, UNTERSUCHUNGSZIEL UND AUFBAU7 1.ÜBERBLICK ÜBER DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE8 1.1Staatliches Umlageverfahren8 1.2Eigenvorsorge der privaten Haushalte9 1.3Betriebliche Altersvorsorge9 1.3.1Betriebliche Zukunftssicherung nach § 3 Abs.1 Z.15 lit a EStG 198810 1.3.2Abfertigungsvorsorge13 1.3.2.1Abfertigung Alt13 1.3.2.2Abfertigung Neu14 1.3.3Managerabfertigung nach § 14 Abs.1 Z.3 EStG15 1.3.4Direkte Leistungszusage oder Pensionszusage16 2.PENSIONSKASSE UND BETRIEBLICHE KOLLEKTIVVERSICHERUNG17 2.1Das Pensionskassenmodell17 2.1.1Aufbau und Konzept einer Pensionskasse17 2.2Die betriebliche Kollektivversicherung19 2.3Übereinstimmungen bei PK- und BKV-Modell19 2.3.1Vertragsgestaltung19 2.3.2Gruppenbildung und Gleichbehandlung21 2.3.3Form der Zusage22 2.3.3.1Beitragsorientierte Form der Zusage22 2.3.3.2Leistungsorientierte Form der Zusage22 2.3.4Leistungen23 2.3.4.1Alterspension23 2.3.4.2Hinterbliebenenvorsorge23 2.3.4.3Optionale Berufsunfähigkeitspension24 2.3.4.4Kapitalabfindung24 2.3.5Steuerliche Aspekte24 2.3.5.1Arbeitgeberbeiträge25 2.3.5.2Besteuerung in der Ansparphase25 2.3.5.3Eigenbeiträge25 2.3.5.4Besteuerung der Rentenzahlung26 2.4Unterschiedliche Ausgestaltung bei PK und BKV26 2.4.1Gesetzliche Grundlage27 2.4.2Vertragsform27 2.4.3Begünstigte28 2.4.4Veranlagung Pensionskasse28 2.4.4.1Rechnungszinssatz30 2.4.4.2Rechnungsmäßiger Überschuss32 2.4.4.3Mindestverzinsung33 2.4.4.4Mindestertragsrücklage36 2.4.4.5Bewertungsregeln38 2.4.4.6Schwankungsrückstellung39 2.4.4.7Zusammenhang der Rechenparameter40 2.4.5Veranlagung betriebliche Kollektivversicherung41 2.4.5.1Bewertungsregeln41 2.4.5.2Garantierter Rechnungszinssatz42 2.4.5.3Gewinnbeteiligung43 2.4.6Verwaltungskosten43 2.4.7Verwendete Sterbetafeln44 2.4.8Beendigung45 2.4.8.1Unverfallbarkeit46 2.4.8.2Unverfallbarkeitsbetrag46 2.4.8.3Widerruf zugesagter Leistungen47 2.4.9Mitwirkungsrechte, Information und Kontrolle in Pensionskassen48 2.4.10Mitwirkungsrechte, Information und Kontrolle in der BKV49 3.MODELLVERGLEICH PK UND BKV51 3.1Finanzmathematische Grundlagen51 3.1.1Einfache Verzinsung51 3.1.2Zusammengesetzte.
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