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Elektronische Fussfessel ALS Sanktionsalternative (Paperback)
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Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative (2001)
ISBN: 9783832430061 bzw. 3832430067, in Deutsch, Diplom.de, neu, E-Book.
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative (2001)
ISBN: 9783832430061 bzw. 3832430067, in Deutsch, Diplom.de, neu, E-Book.
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Elektronische Fussfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmassnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fussfessel gegenwärtig immer stärker ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Elektronische Fussfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmassnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fussfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind. In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fussfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch. In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüssen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fussfessel landesweit eingesetzt wird. Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fussfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint. Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das High Tech Überwachungssystem, welches mit der Fussfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen Orwell´schen Überwachungsstaat herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fussfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmässigen Befürchtung, für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen. In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die [], PDF, 08.01.2001.
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative
ISBN: 9783838630069 bzw. 3838630068, in Deutsch, Grin Verlag Diplom.De, Taschenbuch, neu.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Universität Kassel (Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Elektronische Fußfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fußfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind. In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fußfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch. In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüßen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fußfessel landesweit eingesetzt wird. Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fußfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint. Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das High Tech Überwachungssystem, welches mit der Fußfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen Orwell'schen Überwachungsstaat herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fußfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmäßigen Befürchtung, für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen. In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die Frage auf, welche Rolle Technik im Bereich des Strafrechts in Zukunft spielen kann und soll. Somit wirft auch der Schutz der Privatsphäre Fragen auf. Denn der Einzelne steht nicht nur unter dem ständigen Druck der Informationspreisgabe über das, was er gerade tut sondern darüber hinaus findet die Überwachung in seiner eigenen Wohnung statt, die gemäß Art. 13 GG als unverletzlich gilt. Neben diesen verfassungsrechtlichen Problemen verknüpfen sich mit der Einführung der elektronischen Fußfessel auch einschneidende kriminalpolitische Veränderungen. Insbesondere die im Rahmen von Diversionstrategien anzutreffenden Bedenken gegenüber des net-widening-Effektes gewinnen geradein diesem Themenbereich an Bedeutung. Es ist sicherlich zutreffend, dass bei fast jeder neuen Sanktionsmaßnahme derartige Befürchtungen gerade von konservativen Kreisen vorgebracht werden, um jegliche Innovation und Reform, auch und gerade zugunsten des Betroffenen, zum Scheitern zu bringen. Derartige Einwände dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die elektronische Fußfessel keine Lücken im gegenwärtigen Sanktionensystem schließt, sondern sich einen eigenen Anwendungsberei...2001. 96 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative (2001)
ISBN: 9783832430061 bzw. 3832430067, vermutlich in Deutsch, Bedey Media GmbH, neu, E-Book.
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Elektronische Fußfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fußfessel gegenwärtig immer stärker ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Elektronische Fußfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fußfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind. In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fußfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch. In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüßen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fußfessel landesweit eingesetzt wird. Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fußfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint. Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das ¿High Tech Überwachungssystem¿, welches mit der Fußfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen ¿ Orwell´schen Überwachungsstaat¿ herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fußfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmäßigen Befürchtung, ¿für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen¿. In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die Frage auf, welche Rolle Technik im Bereich des Strafrechts in Zukunft spielen kann und soll. Somit wirft auch der Schutz der Privatsphäre Fragen auf. Denn der Einzelne steht nicht nur unter dem ständigen Druck der Informationspreisgabe über das, was er gerade tut sondern darüber hinaus findet die Überwachung in seiner eigenen Wohnung statt, die gemäß Art. 13 GG als ¿unverletzlich¿ gilt. Neben diesen verfassungsrechtlichen Problemen verknüpfen sich mit der Einführung der elektronischen Fußfessel auch einschneidende kriminalpolitische Veränderungen. Insbesondere die im Rahmen von Diversionstrategien anzutreffenden Bedenken gegenüber des ¿net-widening¿-Effektes gewinnen geradein diesem Themenbereich an Bedeutung. Es ist sicherlich zutreffend, dass bei fast jeder neuen Sanktionsmaßnahme derartige Befürchtungen gerade von konservativen Kreisen vorgebracht werden, um ¿jegliche Innovation und Reform, auch und gerade zugunsten des Betroffenen, zum Scheitern zu bringen¿. Derartige Einwände dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die elektronische Fußfessel keine Lücken im gegenwärtigen Sanktionensystem schließt, sondern sich einen eigenen Anwendungsbereich schafft, der mit-nicht-unwesentlichen finanziellen Investitionen verknüpft ist, die wenn einmal eingeführt - auch nach einem Nutzen verlangen. Gerade solche Befürchtungen wurden auch in Großbritannien vorgebracht, wo der ¿Einführung des elektronischen Hausarrestes durch den Criminal justice Act von 1991 heftige Diskussionen vorausgingen. Angesichts dieser ernüchternden Ergebnisse besann man sich auf die klassischen Ziele und Strategien der Bewährungshilfe, ¿deren Effizienz mit einem weiteren Ausbau der, 08.01.2001, PDF.
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative
ISBN: 9783838630069 bzw. 3838630068, in Deutsch, neu.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Universität Kassel (Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:Die Elektronische Fußfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fußfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind.In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fußfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch.In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüßen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fußfessel landesweit eingesetzt wird.Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fußfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint.Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das High Tech Überwachungssystem , welches mit der Fußfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen Orwell'schen Überwachungsstaat herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fußfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmäßigen Befürchtung, für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen . In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die Frage auf, welche Rolle Technik im Bereich des Strafrechts in Zukunft spielen kann und soll. Somit wirft auch der Schutz der Privatsphäre Fragen auf. Denn der Einzelne steht nicht nur unter dem ständigen Druck der Informationspreisgabe über das, was er gerade tut sondern darüber hinaus findet die Überwachung in seiner eigenen Wohnung statt, die gemäß Art. 13 GG als unverletzlich gilt.Neben diesen verfassungsrechtlichen Problemen verknüpfen sich mit der Einführung der elektronischen Fußfessel auch einschneidende kriminalpolitische Veränderungen. Insbesondere die im Rahmen von Diversionstrategien anzutreffenden Bedenken gegenüber des net-widening -Effektes gewinnen geradein diesem Themenbereich an Bedeutung. Es ist sicherlich zutreffend, dass bei fast jeder neuen Sanktionsmaßnahme derartige Befürchtungen gerade von konservativen Kreisen vorgebracht werden, um jegliche Innovation und Reform, auch und gerade zugunsten des Betroffenen, zum Scheitern zu bringen .Derartige Einwände dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die elektronische Fußfessel keine Lücken im gegenwärtigen Sanktionensystem schließt, sondern sich einen eigenen Anwendungsberei...
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative (2000)
ISBN: 9783838630069 bzw. 3838630068, in Deutsch, neu, Hörbuch.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Universität Kassel (Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:Die Elektronische Fußfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fußfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind.In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fußfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch.In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüßen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fußfessel landesweit eingesetzt wird.Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fußfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint.Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das High Tech Überwachungssystem , welches mit der Fußfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen Orwell'schen Überwachungsstaat herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fußfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmäßigen Befürchtung, für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen . In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die Frage auf, welche Rolle Technik im Bereich des Strafrechts in Zukunft spielen kann und soll. Somit wirft auch der Schutz der Privatsphäre Fragen auf. Denn der Einzelne steht nicht nur unter dem ständigen Druck der Informationspreisgabe über das, was er gerade tut sondern darüber hinaus findet die Überwachung in seiner eigenen Wohnung statt, die gemäß Art. 13 GG als unverletzlich gilt.Neben diesen verfassungsrechtlichen Problemen verknüpfen sich mit der Einführung der elektronischen Fußfessel auch einschneidende kriminalpolitische Veränderungen. Insbesondere die im Rahmen von Diversionstrategien anzutreffenden Bedenken gegenüber des net-widening -Effektes gewinnen geradein diesem Themenbereich an Bedeutung. Es ist sicherlich zutreffend, dass bei fast jeder neuen Sanktionsmaßnahme derartige Befürchtungen gerade von konservativen Kreisen vorgebracht werden, um jegliche Innovation und Reform, auch und gerade zugunsten des Betroffenen, zum Scheitern zu bringen .Derartige Einwände dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die elektronische Fußfessel keine Lücken im gegenwärtigen Sanktionensystem schließt, sondern sich einen eigenen Anwendungsberei...
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative (2001)
ISBN: 9783832430061 bzw. 3832430067, vermutlich in Deutsch, Bedey Media GmbH, neu, E-Book.
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Elektronische Fussfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmassnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fussfessel gegenwärtig immer stärker ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Elektronische Fussfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmassnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fussfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind. In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fussfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch. In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüssen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fussfessel landesweit eingesetzt wird. Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fussfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint. Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das ¿High Tech Überwachungssystem¿, welches mit der Fussfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen ¿ Orwell´schen Überwachungsstaat¿ herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fussfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmässigen Befürchtung, ¿für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen¿. In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die Frage auf, welche Rolle Technik im Bereich des Strafrechts in Zukunft spielen kann und soll. Somit wirft auch der Schutz der Privatsphäre Fragen auf. Denn der Einzelne steht nicht nur unter dem ständigen Druck der Informationspreisgabe über das, was er gerade tut sondern darüber hinaus findet die Überwachung in seiner eigenen Wohnung statt, die gemäss Art. 13 GG als ¿unverletzlich¿ gilt. Neben diesen verfassungsrechtlichen Problemen verknüpfen sich mit der Einführung der elektronischen Fussfessel auch einschneidende kriminalpolitische Veränderungen. Insbesondere die im Rahmen von Diversionstrategien anzutreffenden Bedenken gegenüber des ¿net-widening¿-Effektes gewinnen geradein diesem Themenbereich an Bedeutung. Es ist sicherlich zutreffend, dass bei fast jeder neuen Sanktionsmassnahme derartige Befürchtungen gerade von konservativen Kreisen vorgebracht werden, um ¿jegliche Innovation und Reform, auch und gerade zugunsten des Betroffenen, zum Scheitern zu bringen¿. Derartige Einwände dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die elektronische Fussfessel keine Lücken im gegenwärtigen Sanktionensystem schliesst, sondern sich einen eigenen Anwendungsbereich schafft, der mit-nicht-unwesentlichen finanziellen Investitionen verknüpft ist, die wenn einmal eingeführt - auch nach einem Nutzen verlangen. Gerade solche Befürchtungen wurden auch in Grossbritannien vorgebracht, wo der ¿Einführung des elektronischen Hausarrestes durch den Criminal justice Act von 1991 heftige Diskussionen vorausgingen. Angesichts dieser ernüchternden Ergebnisse besann man sich auf die klassischen Ziele und Strategien der Bewährungshilfe, ¿deren Effizienz mit einem weiteren Ausbau der, PDF, 08.01.2001.
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative (2000)
ISBN: 9783838630069 bzw. 3838630068, in Deutsch, Diplom.De, Taschenbuch, neu.
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative: Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Universität Kassel (Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:Die Elektronische Fußfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fußfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind. In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fußfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch. In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüßen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fußfessel landesweit eingesetzt wird. Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fußfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint. Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das High Tech Überwachungssystem , welches mit der Fußfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen Orwell`schen Überwachungsstaat herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fußfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmäßigen Befürchtung, für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen . In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die Frage auf, welche Rolle Technik im Bereich des Strafrechts in Zukunft spielen kann und soll. Somit wirft auch der Schutz der Privatsphäre Fragen auf. Denn der Einzelne steht nicht nur unter dem ständigen Druck der Informationspreisgabe über das, was er gerade tut sondern darüber hinaus findet die Überwachung in seiner eigenen Wohnung statt, die gemäß Art. 13 GG als unverletzlich gilt. Neben diesen verfassungsrechtlichen Problemen verknüpfen sich mit der Einführung der elektronischen Fußfessel auch einschneidende kriminalpolitische Veränderungen. Insbesondere die im Rahmen von Diversionstrategien anzutreffenden Bedenken gegenüber des net-widening -Effektes gewinnen geradein diesem Themenbereich an Bedeutung. Es ist sicherlich zutreffend, dass bei fast jeder neuen Sanktionsmaßnahme derartige Befürchtungen gerade von konservativen Kreisen vorgebracht werden, um jegliche Innovation und Reform, auch und gerade zugunsten des Betroffenen, zum Scheitern zu bringen . Derartige Einwände dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die elektronische Fußfessel keine Lücken im gegenwärtigen Sanktionensystem schließt, sondern sich einen eigenen Anwendungsberei... Taschenbuch.
Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative
ISBN: 9783832430061 bzw. 3832430067, in Deutsch, Diplom.de, neu.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Universität Kassel (Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Inhaltsangabe:Einleitung:Die Elektronische Fussfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmassnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fussfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind.In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fussfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch.In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüssen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fussfessel landesweit eingesetzt wird.Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fussfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint.Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das „High Tech Überwachungssystem“, welches mit der Fussfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen „ Orwell'schen Überwachungsstaat“ herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fussfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmässigen Befürchtung, „für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen“. In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die Frage auf, welche Rolle Technik im Bereich des Strafrechts in Zukunft spielen kann und soll. Somit wirft auch der Schutz der Privatsphäre Fragen auf. Denn der Einzelne steht nicht nur unter dem ständigen Druck der Informationspreisgabe über das, was er gerade tut sondern darüber hinaus findet die Überwachung in seiner eigenen Wohnung statt, die gemäss Art. 13 GG als „unverletzlich“ gilt.Neben diesen verfassungsrechtlichen Problemen verknüpfen sich mit der Einführung der elektronischen Fussfessel auch einschneidende kriminalpolitische Veränderungen. Insbesondere die im Rahmen von Diversionstrategien anzutreffenden Bedenken gegenüber des „net-widening“-Effektes gewinnen geradein diesem Themenbereich an Bedeutung. Es ist sicherlich zutreffend, dass bei fast jeder neuen Sanktionsmassnahme derartige Befürchtungen gerade von konservativen Kreisen vorgebracht werden, um „jegliche Innovation und Reform, auch und gerade zugunsten des Betroffenen, zum Scheitern zu bringen“.Derartige Einwände dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die elektronische Fussfessel keine Lücken im gegenwärtigen Sanktionensystem schliesst, sondern sich einen eigenen Anwendungsbereich schafft, der mit-nicht-unwesentlichen finanziellen Investitionen verknüpft ist, die wenn einmal eingeführt - auch nach einem Nutzen verlangen. Gerade solche Befürchtungen wurden auch in Grossbritannien vorgebracht, wo der „Einführung des elektronischen Hausarr.
Elektronische Fussfessel ALS Sanktionsalternative (Paperback) (2001)
ISBN: 9783838630069 bzw. 3838630068, in Deutsch, diplom.de, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
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