Unternehmergesellschaft und Missbrauchsbekämpfung nach der GmbH-Novelle
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Unternehmergesellschaft und Missbrauchsbekämpfung nach der GmbH-Novelle

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2009, 73 Seiten, Deutsch, Inhaltsangabe:Einleitung:Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein `künstliches Konstrukt´. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach außen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei Personengesellschaften und ein hinreichender Gläubigerschutz sollte ebenfalls gewährleistet sein. Im Jahr 1892 wurde die GmbH schließlich zur unabhängigen und selbständigen Gesellschaftsform.Derzeit sind in Deutschland rund eine Million GmbHs registriert, was bedeutet, dass die GmbH zu einer der erfolgreichsten Gesellschaftsformen überhaupt geworden ist. Weltweit existieren einige nach dem Vorbild der GmbH erschaffene Gesellschaftsformen wie beispielsweise die französische SARL und SAS, die spanische SLNE und die niederländische BV und nicht zuletzt die britische Ltd., die sich alle in kleinen, hier nicht weiter dargelegten, Nuancen unterscheiden. B.
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9783836628877 - Lukas Helwig: Unternehmergesellschaft und Missbrauchsbekämpfung nach der GmbH-Novelle
Lukas Helwig

Unternehmergesellschaft und Missbrauchsbekämpfung nach der GmbH-Novelle (2009)

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein künstliches Konstrukt. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach außen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein künstliches Konstrukt. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach außen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei Personengesellschaften und ein hinreichender Gläubigerschutz sollte ebenfalls gewährleistet sein. Im Jahr 1892 wurde die GmbH schließlich zur unabhängigen und selbständigen Gesellschaftsform. Derzeit sind in Deutschland rund eine Million GmbHs registriert, was bedeutet, dass die GmbH zu einer der erfolgreichsten Gesellschaftsformen überhaupt geworden ist. Weltweit existieren einige nach dem Vorbild der GmbH erschaffene Gesellschaftsformen wie beispielsweise die französische SARL und SAS, die spanische SLNE und die niederländische BV und nicht zuletzt die britische Ltd., die sich alle in kleinen, hier nicht weiter dargelegten, Nuancen unterscheiden. Bedingt durch die Urteile des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art besteht ein uneingeschränkter Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen. Die Niederlassungsfreiheit bei Gesellschaftsneugründungen gilt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum, mit Ausnahme der Schweiz. Auch die in den USA gegründeten Gesellschaften sind aufgrund des bilateralen Staatsvertrages in Deutschland uneingeschränkt anzuerkennen. Ein Unternehmensgründer kann heute demnach zwischen fast 30 europäischen und 50 amerikanischen Rechtsformen und deren jeweiligen Rahmenbedingungen frei wählen, die aus seiner Sicht am attraktivsten erscheinen. In der Praxis spielen derweil von den europäischen Rechtsformen nur wenige eine Rolle. Dominierend ist dabei die englische Ltd. Ein wirklicher Wettbewerb zwischen den Rechtsformen findet nicht statt. Das bedeutet, dass sich die deutsche GmbH hauptsächlich mit der englischen Ltd. messen und vergleichen lassen muss. Sie konkurriert demnach nicht oder nur selten mit ihr nachempfundenen spanischen, französischen oder niederländischen Schwestern. Die Konkurrenz (besonders durch die Ltd.) macht Reformen des GmbH-Rechts nötig. Dies wurde vom Gesetzgeber erst jetzt aufgegriffen, obwohl es bereits seit langem Reformvorschläge zum GmbH-Recht gibt. Die bislang insgesamt nur 39 Gesetzesänderungen im Hinblick auf die GmbH hatten nur unwesentliche Auswirkungen auf die Fundamente der GmbH. Überwiegend mussten die [], 16.04.2009, PDF.
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9783836628877 - Lukas Helwig: Unternehmergesellschaft und Missbrauchsbekämpfung nach der GmbH-Novelle
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein künstliches Konstrukt. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach aussen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein künstliches Konstrukt. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach aussen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei Personengesellschaften und ein hinreichender Gläubigerschutz sollte ebenfalls gewährleistet sein. Im Jahr 1892 wurde die GmbH schliesslich zur unabhängigen und selbständigen Gesellschaftsform. Derzeit sind in Deutschland rund eine Million GmbHs registriert, was bedeutet, dass die GmbH zu einer der erfolgreichsten Gesellschaftsformen überhaupt geworden ist. Weltweit existieren einige nach dem Vorbild der GmbH erschaffene Gesellschaftsformen wie beispielsweise die französische SARL und SAS, die spanische SLNE und die niederländische BV und nicht zuletzt die britische Ltd., die sich alle in kleinen, hier nicht weiter dargelegten, Nuancen unterscheiden. Bedingt durch die Urteile des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art besteht ein uneingeschränkter Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen. Die Niederlassungsfreiheit bei Gesellschaftsneugründungen gilt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum, mit Ausnahme der Schweiz. Auch die in den USA gegründeten Gesellschaften sind aufgrund des bilateralen Staatsvertrages in Deutschland uneingeschränkt anzuerkennen. Ein Unternehmensgründer kann heute demnach zwischen fast 30 europäischen und 50 amerikanischen Rechtsformen und deren jeweiligen Rahmenbedingungen frei wählen, die aus seiner Sicht am attraktivsten erscheinen. In der Praxis spielen derweil von den europäischen Rechtsformen nur wenige eine Rolle. Dominierend ist dabei die englische Ltd. Ein wirklicher Wettbewerb zwischen den Rechtsformen findet nicht statt. Das bedeutet, dass sich die deutsche GmbH hauptsächlich mit der englischen Ltd. messen und vergleichen lassen muss. Sie konkurriert demnach nicht oder nur selten mit ihr nachempfundenen spanischen, französischen oder niederländischen Schwestern. Die Konkurrenz (besonders durch die Ltd.) macht Reformen des GmbH-Rechts nötig. Dies wurde vom Gesetzgeber erst jetzt aufgegriffen, obwohl es bereits seit langem Reformvorschläge zum GmbH-Recht gibt. Die bislang insgesamt nur 39 Gesetzesänderungen im Hinblick auf die GmbH hatten nur unwesentliche Auswirkungen auf die Fundamente der GmbH. Überwiegend mussten die [], PDF, 16.04.2009.
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Lukas Helwig

Unternehmergesellschaft und Missbrauchsbekämpfung nach der GmbH-Novelle (2009)

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein künstliches Konstrukt. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach außen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein ¿künstliches Konstrukt¿. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach außen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei Personengesellschaften und ein hinreichender Gläubigerschutz sollte ebenfalls gewährleistet sein. Im Jahr 1892 wurde die GmbH schließlich zur unabhängigen und selbständigen Gesellschaftsform. Derzeit sind in Deutschland rund eine Million GmbHs registriert, was bedeutet, dass die GmbH zu einer der erfolgreichsten Gesellschaftsformen überhaupt geworden ist. Weltweit existieren einige nach dem Vorbild der GmbH erschaffene Gesellschaftsformen wie beispielsweise die französische SARL und SAS, die spanische SLNE und die niederländische BV und nicht zuletzt die britische Ltd., die sich alle in kleinen, hier nicht weiter dargelegten, Nuancen unterscheiden. Bedingt durch die Urteile des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art besteht ein uneingeschränkter Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen. Die Niederlassungsfreiheit bei Gesellschaftsneugründungen gilt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum, mit Ausnahme der Schweiz. Auch die in den USA gegründeten Gesellschaften sind aufgrund des bilateralen Staatsvertrages in Deutschland uneingeschränkt anzuerkennen. Ein Unternehmensgründer kann heute demnach zwischen fast 30 europäischen und 50 amerikanischen Rechtsformen und deren jeweiligen Rahmenbedingungen frei wählen, die aus seiner Sicht am attraktivsten erscheinen. In der Praxis spielen derweil von den europäischen Rechtsformen nur wenige eine Rolle. Dominierend ist dabei die englische Ltd. Ein wirklicher Wettbewerb zwischen den Rechtsformen findet nicht statt. Das bedeutet, dass sich die deutsche GmbH hauptsächlich mit der englischen Ltd. messen und vergleichen lassen muss. Sie konkurriert demnach nicht oder nur selten mit ihr nachempfundenen spanischen, französischen oder niederländischen Schwestern. Die Konkurrenz (besonders durch die Ltd.) macht Reformen des GmbH-Rechts nötig. Dies wurde vom Gesetzgeber erst jetzt aufgegriffen, obwohl es bereits seit langem Reformvorschläge zum GmbH-Recht gibt. Die bislang insgesamt ¿nur¿ 39 Gesetzesänderungen im Hinblick auf die GmbH hatten nur unwesentliche Auswirkungen auf die Fundamente der GmbH. Überwiegend mussten die EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Zu den Meilensteinen der Gesetzesänderungen betreffend die GmbH gehören insbesondere die GmbH-Novelle (1980), das reformierte Umwandlungsrecht (1994), die Einführung der Insolvenzverordnung (1994) sowie die Handelsrechtsreform (1998). Diese haben das GmbH-Recht an einigen Stellen übersichtlicher gemacht, aber viele Fragen und Probleme offen gelassen. Der Kern der GmbH blieb dadurch aber weithin unberührt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wird die erste grundlegende Reform des GmbH-Rechts überhaupt durchgeführt. Die Reform soll eine umfassende und in sich geschlossene Novelle des GmbH-Rechts sein und nicht nur punktuelle Änderungen darstellen. Am 26.06.2008 hat der Bundestag das MoMiG in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Vom Referentenentwurf (29.05.2006) über den Regierungsentwurf (25.05.2007) bis zur endgültigen Fassung des MoMiG sind viele wesentliche Änderungen vollzogen worden. Nach nun mehr als zweieinhalb Jahren der Reife ist das MoMiG am 01. November 2008 in Kraft getreten. Die Ziele des MoMiG orientieren sich im Wesentlichen an drei Säulen: - Beschleunigung der Unternehmensgründung. - Deregulierung und Modernisierung zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen (internationale Wettbewerbsfähigkeit). - Bekämpfung von Missbräuchen. Diese Arbeit soll einen kurzen Überblick über die Schwerpunkte des MoMiG geben und wird danach aufgrund der Praxisrelevanz auf die neue Unternehmergesellschaft sowie auf die Missbrauchsbekämpfung detailierter eingehen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis, 16.04.2009, PDF.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein künstliches Konstrukt. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach aussen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechtsform der GmbH ist im 19. Jahrhundert entstanden und wurde auf die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich mithin um ein ¿künstliches Konstrukt¿. Hintergrund für ihre Schaffung war und ist die beschränkte Haftung nach aussen. Eine ähnliche Flexibilität wie bei Personengesellschaften und ein hinreichender Gläubigerschutz sollte ebenfalls gewährleistet sein. Im Jahr 1892 wurde die GmbH schliesslich zur unabhängigen und selbständigen Gesellschaftsform. Derzeit sind in Deutschland rund eine Million GmbHs registriert, was bedeutet, dass die GmbH zu einer der erfolgreichsten Gesellschaftsformen überhaupt geworden ist. Weltweit existieren einige nach dem Vorbild der GmbH erschaffene Gesellschaftsformen wie beispielsweise die französische SARL und SAS, die spanische SLNE und die niederländische BV und nicht zuletzt die britische Ltd., die sich alle in kleinen, hier nicht weiter dargelegten, Nuancen unterscheiden. Bedingt durch die Urteile des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art besteht ein uneingeschränkter Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen. Die Niederlassungsfreiheit bei Gesellschaftsneugründungen gilt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum, mit Ausnahme der Schweiz. Auch die in den USA gegründeten Gesellschaften sind aufgrund des bilateralen Staatsvertrages in Deutschland uneingeschränkt anzuerkennen. Ein Unternehmensgründer kann heute demnach zwischen fast 30 europäischen und 50 amerikanischen Rechtsformen und deren jeweiligen Rahmenbedingungen frei wählen, die aus seiner Sicht am attraktivsten erscheinen. In der Praxis spielen derweil von den europäischen Rechtsformen nur wenige eine Rolle. Dominierend ist dabei die englische Ltd. Ein wirklicher Wettbewerb zwischen den Rechtsformen findet nicht statt. Das bedeutet, dass sich die deutsche GmbH hauptsächlich mit der englischen Ltd. messen und vergleichen lassen muss. Sie konkurriert demnach nicht oder nur selten mit ihr nachempfundenen spanischen, französischen oder niederländischen Schwestern. Die Konkurrenz (besonders durch die Ltd.) macht Reformen des GmbH-Rechts nötig. Dies wurde vom Gesetzgeber erst jetzt aufgegriffen, obwohl es bereits seit langem Reformvorschläge zum GmbH-Recht gibt. Die bislang insgesamt ¿nur¿ 39 Gesetzesänderungen im Hinblick auf die GmbH hatten nur unwesentliche Auswirkungen auf die Fundamente der GmbH. Überwiegend mussten die EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Zu den Meilensteinen der Gesetzesänderungen betreffend die GmbH gehören insbesondere die GmbH-Novelle (1980), das reformierte Umwandlungsrecht (1994), die Einführung der Insolvenzverordnung (1994) sowie die Handelsrechtsreform (1998). Diese haben das GmbH-Recht an einigen Stellen übersichtlicher gemacht, aber viele Fragen und Probleme offen gelassen. Der Kern der GmbH blieb dadurch aber weithin unberührt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wird die erste grundlegende Reform des GmbH-Rechts überhaupt durchgeführt. Die Reform soll eine umfassende und in sich geschlossene Novelle des GmbH-Rechts sein und nicht nur punktuelle Änderungen darstellen. Am 26.06.2008 hat der Bundestag das MoMiG in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Vom Referentenentwurf (29.05.2006) über den Regierungsentwurf (25.05.2007) bis zur endgültigen Fassung des MoMiG sind viele wesentliche Änderungen vollzogen worden. Nach nun mehr als zweieinhalb Jahren der Reife ist das MoMiG am 01. November 2008 in Kraft getreten. Die Ziele des MoMiG orientieren sich im Wesentlichen an drei Säulen: - Beschleunigung der Unternehmensgründung. - Deregulierung und Modernisierung zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen (internationale Wettbewerbsfähigkeit). - Bekämpfung von Missbräuchen. Diese Arbeit soll einen kurzen Überblick über die Schwerpunkte des MoMiG geben und wird danach aufgrund der Praxisrelevanz auf die neue Unternehmergesellschaft sowie auf die Missbrauchsbekämpfung detailierter eingehen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis, PDF, 16.04.2009.
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Unternehmergesellschaft und Missbrauchsbekämpfung nach der GmbH-Novelle (2009)

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