Der Kausalitätsgegenbeweis des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform 2008
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| Der Kausalitätsgegenbeweis des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform 2008 | Kovac | 2014
DE NW
ISBN: 9783830078616 bzw. 3830078617, in Deutsch, Kovac, neu.
Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber unter anderem das Recht der Obliegenheiten neu geregelt. Ausführlich in der Literatur behandelt wurde bislang das Leistungs¬kürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit. Die Neuregelungen zum Kausalitätsgegenbeweis standen dagegen im Hintergrund der Diskussion. Diese Lücke schließt die vorliegende Abhandlung. Der Autor untersucht eingehend die Voraussetzungen für den vom Versicherungsnehmer zu führenden Kausalitätsgegenbeweis anhand von in der Praxis bedeutsamen Obliegenheitsverletzungen. Dabei kommt vor allem der gesetzlichen Neuregelung zum Kausalitäts¬gegenbeweis in § 28 Abs. 3 S. 1 VVG bei der Verletzung von Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten enorme praktische Bedeutung zu. Die Praxis zeigt, dass diese Neuregelung Versicherer erheblich härter trifft, als das quotale Leistungskürzungsrecht. Gelingt dem Versicherungsnehmer der Kausalitätsgegenbeweis, stellt sich die Frage nach einer quotalen Leistungsfreiheit nicht mehr. Dabei kann der Versicherungsnehmer nach § 28 Abs. 3 S. 1 VVG den Kausalitätsgegen¬beweis auch bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen führen. Ebenso bedeutsam ist damit der Ausschluss des Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 S. 2 VVG, wenn der Versicherungsnehmer arglistig handelt. Die Unterscheidung zwischen Arglist und Vorsatz ist bislang nur unzureichend geklärt. Die Abhandlung arbeitet die versicherungs¬spezifische Komponente der Arglist heraus und zeigt eine für die Praxis taugliche Lösung auf.
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Der Kausalitätsgegenbeweis des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform 2008 (2014)
~DE PB NW FE
ISBN: 9783830078616 bzw. 3830078617, vermutlich in Deutsch, Verlag Dr. Kovac, Hamburg, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, Verlag Dr. Kovac GmbH [56043471], Hamburg, Germany.
Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, Band 40 324 pages. Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber unter anderem das Recht der Obliegenheiten neu geregelt. Ausführlich in der Literatur behandelt wurde bislang das Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit. Die Neuregelungen zum Kausalitätsgegenbeweis standen dagegen im Hintergrund der Diskussion. Diese Lücke schließt die vorliegende Abhandlung. Der Autor untersucht eingehend die Voraussetzungen für den vom Versicherungsnehmer zu führenden Kausalitätsgegenbeweis anhand von in der Praxis bedeutsamen Obliegenheitsverletzungen. Dabei kommt vor allem der gesetzlichen Neuregelung zum Kausalitätsgegenbeweis in § 28 Abs. 3 S. 1 VVG bei der Verletzung von Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten enorme praktische Bedeutung zu. Die Praxis zeigt, dass diese Neuregelung Versicherer erheblich härter trifft, als das quotale Leistungskürzungsrecht. Gelingt dem Versicherungsnehmer der Kausalitätsgegenbeweis, stellt sich die Frage nach einer quotalen Leistungsfreiheit nicht mehr. Dabei kann der Versicherungsnehmer nach § 28 Abs. 3 S. 1 VVG den Kausalitätsgegenbeweis auch bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen führen. Ebenso bedeutsam ist damit der Ausschluss des Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 S. 2 VVG, wenn der Versicherungsnehmer arglistig handelt. Die Unterscheidung zwischen Arglist und Vorsatz ist bislang nur unzureichend geklärt. Die Abhandlung arbeitet die versicherungsspezifische Komponente der Arglist heraus und zeigt eine für die Praxis taugliche Lösung auf.
Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, Band 40 324 pages. Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber unter anderem das Recht der Obliegenheiten neu geregelt. Ausführlich in der Literatur behandelt wurde bislang das Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit. Die Neuregelungen zum Kausalitätsgegenbeweis standen dagegen im Hintergrund der Diskussion. Diese Lücke schließt die vorliegende Abhandlung. Der Autor untersucht eingehend die Voraussetzungen für den vom Versicherungsnehmer zu führenden Kausalitätsgegenbeweis anhand von in der Praxis bedeutsamen Obliegenheitsverletzungen. Dabei kommt vor allem der gesetzlichen Neuregelung zum Kausalitätsgegenbeweis in § 28 Abs. 3 S. 1 VVG bei der Verletzung von Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten enorme praktische Bedeutung zu. Die Praxis zeigt, dass diese Neuregelung Versicherer erheblich härter trifft, als das quotale Leistungskürzungsrecht. Gelingt dem Versicherungsnehmer der Kausalitätsgegenbeweis, stellt sich die Frage nach einer quotalen Leistungsfreiheit nicht mehr. Dabei kann der Versicherungsnehmer nach § 28 Abs. 3 S. 1 VVG den Kausalitätsgegenbeweis auch bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen führen. Ebenso bedeutsam ist damit der Ausschluss des Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 S. 2 VVG, wenn der Versicherungsnehmer arglistig handelt. Die Unterscheidung zwischen Arglist und Vorsatz ist bislang nur unzureichend geklärt. Die Abhandlung arbeitet die versicherungsspezifische Komponente der Arglist heraus und zeigt eine für die Praxis taugliche Lösung auf.
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Der Kausalitätsgegenbeweis des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform 2008 (Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht) (2014)
DE PB NW FE
ISBN: 9783830078616 bzw. 3830078617, in Deutsch, 324 Seiten, Kovac, Dr. Verlag, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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ISBN: 9783830078616 bzw. 3830078617, in Deutsch, 324 Seiten, Kovac, Dr. Verlag, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Der Kausalitätsgegenbeweis des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform 2008 (2008)
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