Das Ubiquitätsprinzip im Internet: Wie weit reicht das deutsche Strafrecht? (Recht der Neuen
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Das Ubiquitätsprinzip im Internet (2007)
DE NW
ISBN: 9783830029786 bzw. 3830029780, in Deutsch, Kovac, Dr. Verlag, neu.
Lieferung aus: Schweiz, wird besorgt, Lieferzeit unbekannt.
Wie weit reicht das deutsche Strafrecht? Mit dem Internet wurde ein Medium geschaffen, das alle nationalen Grenzen aufheben soll. Als Folge dessen sind Veröffentlichungen, gleich ob in Form der Homepage, E-Mail oder anderer Services, in aller Regel von ubiquitärem Charakter, d.h. die Veröffentlichungen in der elektronischen Datenwelt können zumindest theoretisch in beinahe jedem Land wahrgenommen werden. Vor welcher Strafrechtsordnung aber müssen sich nun Autoren prekärer Inhalte verantworten? Macht sich ein Australier der auf einem australischen Server eine Homepage einrichtet nach deutschem Strafrecht strafbar, weil - zumindest theoretisch - diese Seite auch von einem Rechner in Deutschland aus besucht werden kann? Ist der Schönheitschirurg, der in Deutschland zur Veranschaulichung Bilder unbekleideter Menschen in das Internet stellt, eventuell nach iranischem Rechts strafbar? Der Verfasser untersucht die Frage, wie weit die nationale Strafrechtsordnung in Vereinbarkeit mit dem Völker- und Verfassungsrecht reichen darf. Zudem werden zur Beantwortung dieser Frage auch tatsächliche und politische Aspekte nicht ausser Acht gelassen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es widersinnig wäre den wohl einzigartig internationalen Bereich des Internets durch nationale Strafrechtsordnungen erfassen zu wollen. An dieser Stelle sind mehr als je zuvor nicht nur Bürger, sondern auch und vor allem Staaten aufgefordert, sich als Kosmopoliten zu begreifen. Kunststoffeinband, 09.2007.
Wie weit reicht das deutsche Strafrecht? Mit dem Internet wurde ein Medium geschaffen, das alle nationalen Grenzen aufheben soll. Als Folge dessen sind Veröffentlichungen, gleich ob in Form der Homepage, E-Mail oder anderer Services, in aller Regel von ubiquitärem Charakter, d.h. die Veröffentlichungen in der elektronischen Datenwelt können zumindest theoretisch in beinahe jedem Land wahrgenommen werden. Vor welcher Strafrechtsordnung aber müssen sich nun Autoren prekärer Inhalte verantworten? Macht sich ein Australier der auf einem australischen Server eine Homepage einrichtet nach deutschem Strafrecht strafbar, weil - zumindest theoretisch - diese Seite auch von einem Rechner in Deutschland aus besucht werden kann? Ist der Schönheitschirurg, der in Deutschland zur Veranschaulichung Bilder unbekleideter Menschen in das Internet stellt, eventuell nach iranischem Rechts strafbar? Der Verfasser untersucht die Frage, wie weit die nationale Strafrechtsordnung in Vereinbarkeit mit dem Völker- und Verfassungsrecht reichen darf. Zudem werden zur Beantwortung dieser Frage auch tatsächliche und politische Aspekte nicht ausser Acht gelassen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es widersinnig wäre den wohl einzigartig internationalen Bereich des Internets durch nationale Strafrechtsordnungen erfassen zu wollen. An dieser Stelle sind mehr als je zuvor nicht nur Bürger, sondern auch und vor allem Staaten aufgefordert, sich als Kosmopoliten zu begreifen. Kunststoffeinband, 09.2007.
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Das Ubiquitätsprinzip im Internet, Wie weit reicht das deutsche Strafrecht? (2007)
DE PB NW FE
ISBN: 9783830029786 bzw. 3830029780, in Deutsch, Verlag Dr. Kovac, Hamburg, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, Verlag Dr. Kovac GmbH [56043471], Hamburg, Germany.
Recht der Neuen Medien, Band 41 298 pages. Mit dem Internet wurde ein Medium geschaffen, das alle nationalen Grenzen aufheben soll. Als Folge dessen sind Veröffentlichungen, gleich ob in Form der Homepage, E-Mail oder anderer Services, in aller Regel von ubiquitärem Charakter, d.h. die Veröffentlichungen in der elektronischen Datenwelt können zumindest theoretisch in beinahe jedem Land wahrgenommen werden. Vor welcher Strafrechtsordnung aber müssen sich nun Autoren prekärer Inhalte verantworten? Macht sich ein Australier der auf einem australischen Server eine Homepage einrichtet nach deutschem Strafrecht strafbar, weil - zumindest theoretisch - diese Seite auch von einem Rechner in Deutschland aus besucht werden kann? Ist der Schönheitschirurg, der in Deutschland zur Veranschaulichung Bilder unbekleideter Menschen in das Internet stellt, eventuell nach iranischem Rechts strafbar? Der Verfasser untersucht die Frage, wie weit die nationale Strafrechtsordnung in Vereinbarkeit mit dem Völker- und Verfassungsrecht reichen darf. Zudem werden zur Beantwortung dieser Frage auch tatsächliche und politische Aspekte nicht außer Acht gelassen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es widersinnig wäre den wohl einzigartig internationalen Bereich des Internets durch nationale Strafrechtsordnungen erfassen zu wollen. An dieser Stelle sind mehr als je zuvor nicht nur Bürger, sondern auch und vor allem Staaten aufgefordert, sich als Kosmopoliten zu begreifen.
Recht der Neuen Medien, Band 41 298 pages. Mit dem Internet wurde ein Medium geschaffen, das alle nationalen Grenzen aufheben soll. Als Folge dessen sind Veröffentlichungen, gleich ob in Form der Homepage, E-Mail oder anderer Services, in aller Regel von ubiquitärem Charakter, d.h. die Veröffentlichungen in der elektronischen Datenwelt können zumindest theoretisch in beinahe jedem Land wahrgenommen werden. Vor welcher Strafrechtsordnung aber müssen sich nun Autoren prekärer Inhalte verantworten? Macht sich ein Australier der auf einem australischen Server eine Homepage einrichtet nach deutschem Strafrecht strafbar, weil - zumindest theoretisch - diese Seite auch von einem Rechner in Deutschland aus besucht werden kann? Ist der Schönheitschirurg, der in Deutschland zur Veranschaulichung Bilder unbekleideter Menschen in das Internet stellt, eventuell nach iranischem Rechts strafbar? Der Verfasser untersucht die Frage, wie weit die nationale Strafrechtsordnung in Vereinbarkeit mit dem Völker- und Verfassungsrecht reichen darf. Zudem werden zur Beantwortung dieser Frage auch tatsächliche und politische Aspekte nicht außer Acht gelassen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es widersinnig wäre den wohl einzigartig internationalen Bereich des Internets durch nationale Strafrechtsordnungen erfassen zu wollen. An dieser Stelle sind mehr als je zuvor nicht nur Bürger, sondern auch und vor allem Staaten aufgefordert, sich als Kosmopoliten zu begreifen.
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Das Ubiquitätsprinzip im Internet
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Wie weit reicht das deutsche Strafrecht? Mit dem Internet wurde ein Medium geschaffen, das alle nationalen Grenzen aufheben soll. Als Folge dessen sind Veröffentlichungen, gleich ob in Form der Homepage, E-Mail oder anderer Services, in aller Regel von ubiquitärem Charakter, d.h. die Veröffentlichungen in der elektronischen Datenwelt können zumindest theoretisch in beinahe jedem Land wahrgenommen werden. Vor welcher Strafrechtsordnung aber müssen sich nun Autoren prekärer Inhalte verantworten? Macht sich ein Australier der auf einem australischen Server eine Homepage einrichtet nach deutschem Strafrecht strafbar, weil - zumindest theoretisch - diese Seite auch von einem Rechner in Deutschland aus besucht werden kann? Ist der Schönheitschirurg, der in Deutschland zur Veranschaulichung Bilder unbekleideter Menschen in das Internet stellt, eventuell nach iranischem Rechts strafbar?Der Verfasser untersucht die Frage, wie weit die nationale Strafrechtsordnung in Vereinbarkeit mit dem Völker- und Verfassungsrecht reichen darf. Zudem werden zur Beantwortung dieser Frage auch tatsächliche und politische Aspekte nicht ausser Acht gelassen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es widersinnig wäre den wohl einzigartig internationalen Bereich des Internets durch nationale Strafrechtsordnungen erfassen zu wollen. An dieser Stelle sind mehr als je zuvor nicht nur Bürger, sondern auch und vor allem Staaten aufgefordert, sich als Kosmopoliten zu begreifen.
Wie weit reicht das deutsche Strafrecht? Mit dem Internet wurde ein Medium geschaffen, das alle nationalen Grenzen aufheben soll. Als Folge dessen sind Veröffentlichungen, gleich ob in Form der Homepage, E-Mail oder anderer Services, in aller Regel von ubiquitärem Charakter, d.h. die Veröffentlichungen in der elektronischen Datenwelt können zumindest theoretisch in beinahe jedem Land wahrgenommen werden. Vor welcher Strafrechtsordnung aber müssen sich nun Autoren prekärer Inhalte verantworten? Macht sich ein Australier der auf einem australischen Server eine Homepage einrichtet nach deutschem Strafrecht strafbar, weil - zumindest theoretisch - diese Seite auch von einem Rechner in Deutschland aus besucht werden kann? Ist der Schönheitschirurg, der in Deutschland zur Veranschaulichung Bilder unbekleideter Menschen in das Internet stellt, eventuell nach iranischem Rechts strafbar?Der Verfasser untersucht die Frage, wie weit die nationale Strafrechtsordnung in Vereinbarkeit mit dem Völker- und Verfassungsrecht reichen darf. Zudem werden zur Beantwortung dieser Frage auch tatsächliche und politische Aspekte nicht ausser Acht gelassen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es widersinnig wäre den wohl einzigartig internationalen Bereich des Internets durch nationale Strafrechtsordnungen erfassen zu wollen. An dieser Stelle sind mehr als je zuvor nicht nur Bürger, sondern auch und vor allem Staaten aufgefordert, sich als Kosmopoliten zu begreifen.
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Das Ubiquitätsprinzip im Internet: Wie weit reicht das deutsche Strafrecht? (Recht der Neuen (2007)
DE PB NW FE
ISBN: 9783830029786 bzw. 3830029780, in Deutsch, 298 Seiten, Kovac, Dr. Verlag, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Symbolbild
Das Ubiquitätsprinzip im Internet: Wie weit reicht das deutsche Strafrecht?
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