Die Bedeutung der Grundrechtsquellen für den Grundrechtsschutz und für Grundrechtskollisionen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - Eine Analyse der Struktur des gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes
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Die Bedeutung der Grundrechtsquellen für den Grundrechtsschutz und für Grundrechtskollisionen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. . (Studien zur Rechtswissenschaft) (2002)
DE PB NW FE
ISBN: 9783830004615 bzw. 3830004613, in Deutsch, 256 Seiten, Verlag Dr. Kovac, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Der Grundrechtsschutz der Europäischen Gemeinschaft unterscheidet sich strukturell erheblich vom nationalen Grundrechtsschutz in den Mitgliedsstaaten. Im Verhältnis zum deutschen Grundrechtsschutz liegt beispielsweise eine wesentliche Unterscheidung darin, daß die Gemeinschaft nach wie vor nicht über einen eigenen, verbindlichen und in sich abgeschlossenen Grundrechtskatalog verfügt. Um dennoch einen gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz zu begründen, greift der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen seiner Rechtsprechung vorwiegend auf Rechtsquellen außerhalb der Gemeinschaft und auf den nationalen Grundrechtsschutz der Mitgliedsstaaten zurück. Die Einbeziehung dieser Rechtsquellen in den gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz wird analysiert, und es wird untersucht, ob die Vorgehensweise des Gerichtshofs Auswirkungen auf den Umfang des gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes hat. Dirk Bornemann war nach Abschluß des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg von 1995-1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Rostock. Seit Ende 1999 ist er Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Broschiert, Ausgabe: 1. Aufl. Label: Verlag Dr. Kovac, Verlag Dr. Kovac, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002, Studio: Verlag Dr. Kovac.
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Der Grundrechtsschutz der Europäischen Gemeinschaft unterscheidet sich strukturell erheblich vom nationalen Grundrechtsschutz in den Mitgliedsstaaten. Im Verhältnis zum deutschen Grundrechtsschutz liegt beispielsweise eine wesentliche Unterscheidung darin, daß die Gemeinschaft nach wie vor nicht über einen eigenen, verbindlichen und in sich abgeschlossenen Grundrechtskatalog verfügt. Um dennoch einen gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz zu begründen, greift der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen seiner Rechtsprechung vorwiegend auf Rechtsquellen außerhalb der Gemeinschaft und auf den nationalen Grundrechtsschutz der Mitgliedsstaaten zurück. Die Einbeziehung dieser Rechtsquellen in den gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz wird analysiert, und es wird untersucht, ob die Vorgehensweise des Gerichtshofs Auswirkungen auf den Umfang des gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes hat. Dirk Bornemann war nach Abschluß des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg von 1995-1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Rostock. Seit Ende 1999 ist er Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Broschiert, Ausgabe: 1. Aufl. Label: Verlag Dr. Kovac, Verlag Dr. Kovac, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002, Studio: Verlag Dr. Kovac.
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Die Bedeutung der Grundrechtsquellen für den Grundrechtsschutz und für Grundrechtskollisionen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Eine Analyse der Struktur des gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes (2002)
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ISBN: 9783830004615 bzw. 3830004613, in Deutsch, Verlag Dr. Kovac, Hamburg, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 91 256 pages. Der Grundrechtsschutz der Europäischen Gemeinschaft unterscheidet sich strukturell erheblich vom nationalen Grundrechtsschutz in den Mitgliedsstaaten. Im Verhältnis zum deutschen Grundrechtsschutz liegt beispielsweise eine wesentliche Unterscheidung darin, daß die Gemeinschaft nach wie vor nicht über einen eigenen, verbindlichen und in sich abgeschlossenen Grundrechtskatalog verfügt. Um dennoch einen gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz zu begründen, greift der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen seiner Rechtsprechung vorwiegend auf Rechtsquellen außerhalb der Gemeinschaft und auf den nationalen Grundrechtsschutz der Mitgliedsstaaten zurück. Die Einbeziehung dieser Rechtsquellen in den gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz wird analysiert, und es wird untersucht, ob die Vorgehensweise des Gerichtshofs Auswirkungen auf den Umfang des gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes hat. Dirk Bornemann war nach Abschluß des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg von 1995-1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Rostock. Seit Ende 1999 ist er Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
Studien zur Rechtswissenschaft, Band 91 256 pages. Der Grundrechtsschutz der Europäischen Gemeinschaft unterscheidet sich strukturell erheblich vom nationalen Grundrechtsschutz in den Mitgliedsstaaten. Im Verhältnis zum deutschen Grundrechtsschutz liegt beispielsweise eine wesentliche Unterscheidung darin, daß die Gemeinschaft nach wie vor nicht über einen eigenen, verbindlichen und in sich abgeschlossenen Grundrechtskatalog verfügt. Um dennoch einen gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz zu begründen, greift der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen seiner Rechtsprechung vorwiegend auf Rechtsquellen außerhalb der Gemeinschaft und auf den nationalen Grundrechtsschutz der Mitgliedsstaaten zurück. Die Einbeziehung dieser Rechtsquellen in den gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz wird analysiert, und es wird untersucht, ob die Vorgehensweise des Gerichtshofs Auswirkungen auf den Umfang des gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes hat. Dirk Bornemann war nach Abschluß des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg von 1995-1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Rostock. Seit Ende 1999 ist er Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
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