Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2016 (Sonstige Tabellen)
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Deutscher Anwaltverlag Gm

Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2016

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Mit der neuen Entfernungstabelle für auswärtige Anwälte von Norbert Schneider Reisekosten ab sofort immer einfach, schnell und in optimaler Höhe abrechnen! Viele Anwälte meinen, dass ihr Mandant keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung hat, wenn der Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk kommt. Das stimmt so nicht. Auch bei PKH- und VKH-Beiordnungen werden nach einhelliger Rechtsprechung zumindest die Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks von der Landeskasse übernommen. Gleiches gilt im Falle der Kostenerstattung Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, so sind dessen tatsächliche Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig. (LG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2014 - 6 O 455/11 / OLG Schleswig, Beschl. v. 24.7.2015 9 W 26/15). Allerdings ist die Berechnung der er-stattungsfähigen Reisekosten alles andere als einfach. Die Reisekostenabrechnung für auswärtige Anwälte war bisher kompliziert und aufwendig! Um die Fahrkosten also voll auszuschöpfen, muss der Anwalt nicht nur die Adresse des Gerichts, son-dern auch die Grenzen des jeweiligen Gerichtsbezirks kennen. Ist das ermittelt, muss er den vom Gericht am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks heraussuchen, um per Routenplaner die Ent-fernung zwischen beiden Orten zu ermitteln. Zu kompliziert und zu aufwendig? Stimmt! Ab sofort Reisekosten als auswärtiger Anwalt ganz einfach, schnell und korrekt abrechnen! Ganz einfach geht die optimale Berechnung der Fahrtkosten mit der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte von Norbert Schneider. Hier sind sämtliche Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte ausgelistet, dazu der jeweils entfernteste Ort im Gerichtsbezirk und die Entfernung zwischen beiden Or-ten. In Sekundenschnelle finden Sie die richtige Kilometerzahl heraus, die Sie bei einem Auswärtstermin maximal abrechnen können. Zusätzlich von Norbert Schneider formulierte Textbausteine für die PKH-/VKH-Festsetzung und die Kostenerstattung erleichtern die Argumentation und Durchsetzung der An-sprüche, so dass der erfolgreichen Abrechnung und Kostenerstattung auch bei Auswärtsterminen nichts mehr im Wege steht. Einfacher geht es nicht. Beispielrechnung: Anwalt aus Aschaffenburg / Mandanten aus Gemünden A. Main Amtsgericht: Gemünden A. Main Entferntester Ort im Gerichtsbezirk: Kreuzwertheim Entfernung: 47 Kilometer. Fahrtkostenberechnung: 47 km x 2 x 0,30 /km 28,20 Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 Nr. 2 VV 40,00 Gesamt 68,20 Bei durchschnittlich einem Fall pro Monat summieren sich die zusätzlich erstatteten Fahrtkosten auf rund 500 bis 1.000 im Jahr.
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Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2016, Mit der neuen Entfernungstabelle für auswärtige Anwälte von Norbert Schneider Reisekosten ab sofort immer einfach, schnell und in optimaler Höhe abrechnen! Viele Anwälte meinen, dass ihr Mandant keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung hat, wenn der Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk kommt. Das stimmt so nicht. Auch bei PKH- und VKH-Beiordnungen werden nach einhelliger Rechtsprechung zumindest die Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks von der Landeskasse übernommen. Gleiches gilt im Falle der Kostenerstattung Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, so sind dessen tatsächliche Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig. (LG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2014 - 6 O 455/11 / OLG Schleswig, Beschl. v. 24.7.2015 9 W 26/15). Allerdings ist die Berechnung der er-stattungsfähigen Reisekosten alles andere als einfach. Die Reisekostenabrechnung für auswärtige Anwälte war bisher kompliziert und aufwendig! Um die Fahrkosten also voll auszuschöpfen, muss der Anwalt nicht nur die Adresse des Gerichts, son-dern auch die Grenzen des jeweiligen Gerichtsbezirks kennen. Ist das ermittelt, muss er den vom Gericht am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks heraussuchen, um per Routenplaner die Ent-fernung zwischen beiden Orten zu ermitteln. Zu kompliziert und zu aufwendig? Stimmt! Ab sofort Reisekosten als auswärtiger Anwalt ganz einfach, schnell und korrekt abrechnen! Ganz einfach geht die optimale Berechnung der Fahrtkosten mit der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte von Norbert Schneider. Hier sind sämtliche Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte ausgelistet, dazu der jeweils entfernteste Ort im Gerichtsbezirk und die Entfernung zwischen beiden Or-ten. In Sekundenschnelle finden Sie die richtige Kilometerzahl heraus, die Sie bei einem Auswärtstermin maximal abrechnen können. Zusätzlich von Norbert Schneider formulierte Textbausteine für die PKH-/VKH-Festsetzung und die Kostenerstattung erleichtern die Argumentation und Durchsetzung der An-sprüche, so dass der erfolgreichen Abrechnung und Kostenerstattung auch bei Auswärtsterminen nichts mehr im Wege steht. Einfacher geht es nicht. Beispielrechnung: Anwalt aus Aschaffenburg / Mandanten aus Gemünden A. Main Amtsgericht: Gemünden A. Main Entferntester Ort im Gerichtsbezirk: Kreuzwertheim Entfernung: 47 Kilometer. Fahrtkostenberechnung: 47 km x 2 x 0,30 /km 28,20 Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 Nr. 2 VV 40,00 Gesamt 68,20 Bei durchschnittlich einem Fall pro Monat summieren sich die zusätzlich erstatteten Fahrtkosten auf rund 500 bis 1.000 im Jahr.
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9783824014279 - Norbert Schneider: Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2016 (Sonstige Tabellen)
Symbolbild
Norbert Schneider

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ISBN: 9783824014279 bzw. 3824014270, in Deutsch, 30 Seiten, Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.

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Gebundene Ausgabe, Ausgabe: 1, Label: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2016-02-01, Studio: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Verkaufsrang: 1311519.
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