Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld: Zur Konzeption der § 420 ff. BGB - Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des BGB (Rechtshistorische Reihe) (German Edition)
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Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld
DE NW
ISBN: 9783820484199 bzw. 3820484191, in Deutsch, Lang, neu.
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Zur Konzeption der §§ 420 ff. BGB -. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des BGB, Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission über die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhältnis verbunden. Im Anschluss an das Sächsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knüpft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. 420 ist wie 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezüglichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein.
Zur Konzeption der §§ 420 ff. BGB -. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des BGB, Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission über die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhältnis verbunden. Im Anschluss an das Sächsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knüpft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. 420 ist wie 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezüglichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein.
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Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld (1984)
DE PB NW
ISBN: 9783820484199 bzw. 3820484191, in Deutsch, Peter Gmbh Lang Dez 1984, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, Agrios-Buch [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission über die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhältnis verbunden. Im Anschluss an das Sächsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knüpft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. 420 ist wie 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezüglichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein. 211 pp. Deutsch.
Von Händler/Antiquariat, Agrios-Buch [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission über die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhältnis verbunden. Im Anschluss an das Sächsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knüpft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. 420 ist wie 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezüglichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein. 211 pp. Deutsch.
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Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld Zur Konzeption der § 420 ff. BGB - Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des BGB (1984)
DE PB NW
ISBN: 9783820484199 bzw. 3820484191, in Deutsch, Frankfurt/M., Bern, New York, 1985. XXIII, 211 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission über die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhältnis verbunden. Im Anschluss an das Sächsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knüpft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. ? 420 ist wie ? 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezüglichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein.
Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission über die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhältnis verbunden. Im Anschluss an das Sächsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knüpft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. ? 420 ist wie ? 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezüglichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein.
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Teilschuld, Gesamtschuld Und Unechte Gesamtschuld, Zur Konzeption Der 420 Ff. Bgb -. Ein Beitrag Zur Entstehungsgeschichte Des Bgb (1984)
DE PB NW
ISBN: 9783820484199 bzw. 3820484191, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Taschenbuch, neu.
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bol.com.
Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission uber die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhaltnis verbunden. Im Anschluss an das Sachsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knupft dabei an die... Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission uber die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhaltnis verbunden. Im Anschluss an das Sachsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knupft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. 420 ist wie 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezuglichen rechtsgeschaftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein."Taal: Duits;Gewicht: 310,00 gram;Verschijningsdatum: december 1984;Druk: 1;ISBN10: 3820484191;ISBN13: 9783820484199; Duitstalig | Paperback | 1984.
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Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission uber die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhaltnis verbunden. Im Anschluss an das Sachsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knupft dabei an die... Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission uber die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhaltnis verbunden. Im Anschluss an das Sachsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knupft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. 420 ist wie 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezuglichen rechtsgeschaftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein."Taal: Duits;Gewicht: 310,00 gram;Verschijningsdatum: december 1984;Druk: 1;ISBN10: 3820484191;ISBN13: 9783820484199; Duitstalig | Paperback | 1984.
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Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld, Henry Winter
DE NW
ISBN: 9783820484199 bzw. 3820484191, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Bern, Deutschland, neu.
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