Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO
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Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO
DE NW
ISBN: 9783769410112 bzw. 3769410114, in Deutsch, neu.
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Diss. Univ. Osnabrück WS 2005/2006, Das Problem der Pfändbarkeit von Arbeitsmitteln und Vergütungsforderungen Selbständiger hat in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Lage wieder an Aktualität gewonnen, hängt hiervon doch regelmäßig die Möglichkeit ab, die selbständige Erwerbstätigkeit auch nach einer Pfändung fortzuführen. Die Frage der Gewährung von Vollstreckungsschutz für solche Gegenstände kann daher für den selbständig erwerbstätigen Schuldner existenzielle Bedeutung haben. Darum ist es umso wichtiger, dass die Voraussetzungen, unter denen diese Gegenstände vor dem Vollstreckungszugriff geschützt werden, möglichst zweifelsfrei feststehen. Nach herkömmlichem Rechtsverständnis ist dies aber nicht ausreichend gewährleistet. Die Ermittlung des Anwendungsbereichs der hierfür maßgeblichen Vollstreckungsschutzvorschriften der 811 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 7 und 850i Abs. 1 ZPO ist in der Praxis mit erheblichen Unsicherheiten belastet. Insbesondere die Voraussetzungen, von denen bereits die grundsätzliche Anwendbarkeit der Normen abhängig gemacht wird, sind ganz entscheidend auf den jeweiligen Einzelfall bezogen und lassen sich kaum verallgemeinern. Diese Verfahrensweise hat dazu geführt, dass mittlerweile besonders bei 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO eine kaum noch zu überblickende Fülle von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen mit oft auch widersprüchlichen Ergebnissen existiert. Die Arbeit verfolgt das Ziel, dieser schwierigen Lage durch Entwicklung eigener Auslegungskriterien abzuhelfen. Begonnen wird mit einem Überblick über die Rechtslage, wie sie sich nach herkömmlichem Normverständnis darstellt einschließlich der sich daraus ergebenden wesentlichen Probleme. Im Anschluss werden die Kriterien, die zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der Normen herangezogen werden, jeweils kritisch betrachtet und eine eigene Auslegung entwickelt. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anwendbarkeit der Vorschriften einheitlich und möglichst eindeutig festzulegen. Die daraus resultierenden Anforderungen an die Ausgestaltung der Tätigkeit des Schuldners werden dabei für die unterschiedlichen Berufsgruppen konkret aufgezeigt, so dass das Werk auch praktische Hilfen bei Problemstellungen im Rechtsalltag geben kann.
Diss. Univ. Osnabrück WS 2005/2006, Das Problem der Pfändbarkeit von Arbeitsmitteln und Vergütungsforderungen Selbständiger hat in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Lage wieder an Aktualität gewonnen, hängt hiervon doch regelmäßig die Möglichkeit ab, die selbständige Erwerbstätigkeit auch nach einer Pfändung fortzuführen. Die Frage der Gewährung von Vollstreckungsschutz für solche Gegenstände kann daher für den selbständig erwerbstätigen Schuldner existenzielle Bedeutung haben. Darum ist es umso wichtiger, dass die Voraussetzungen, unter denen diese Gegenstände vor dem Vollstreckungszugriff geschützt werden, möglichst zweifelsfrei feststehen. Nach herkömmlichem Rechtsverständnis ist dies aber nicht ausreichend gewährleistet. Die Ermittlung des Anwendungsbereichs der hierfür maßgeblichen Vollstreckungsschutzvorschriften der 811 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 7 und 850i Abs. 1 ZPO ist in der Praxis mit erheblichen Unsicherheiten belastet. Insbesondere die Voraussetzungen, von denen bereits die grundsätzliche Anwendbarkeit der Normen abhängig gemacht wird, sind ganz entscheidend auf den jeweiligen Einzelfall bezogen und lassen sich kaum verallgemeinern. Diese Verfahrensweise hat dazu geführt, dass mittlerweile besonders bei 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO eine kaum noch zu überblickende Fülle von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen mit oft auch widersprüchlichen Ergebnissen existiert. Die Arbeit verfolgt das Ziel, dieser schwierigen Lage durch Entwicklung eigener Auslegungskriterien abzuhelfen. Begonnen wird mit einem Überblick über die Rechtslage, wie sie sich nach herkömmlichem Normverständnis darstellt einschließlich der sich daraus ergebenden wesentlichen Probleme. Im Anschluss werden die Kriterien, die zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der Normen herangezogen werden, jeweils kritisch betrachtet und eine eigene Auslegung entwickelt. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anwendbarkeit der Vorschriften einheitlich und möglichst eindeutig festzulegen. Die daraus resultierenden Anforderungen an die Ausgestaltung der Tätigkeit des Schuldners werden dabei für die unterschiedlichen Berufsgruppen konkret aufgezeigt, so dass das Werk auch praktische Hilfen bei Problemstellungen im Rechtsalltag geben kann.
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Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO
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Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO:Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht Petra Ising Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO:Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht Petra Ising.
Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO:Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht Petra Ising Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO:Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht Petra Ising.
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Pfändungsschutz Für Arbeitsmittel Und Vergütungsforderungen Bei Selbständiger Erwerbstätigkeit Nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 Zpo Und § 850 I Abs. 1 Zpo
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Softcover.
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Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und 850 i Abs. 1 ZPO (2007)
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