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Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention100%: Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (ISBN: 9783656400547) in Deutsch, Taschenbuch.
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Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention93%: Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (ISBN: 9783656399865) in Deutsch, Taschenbuch.
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Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
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9783656400547 - Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW

ISBN: 9783656400547 bzw. 3656400547, in Deutsch, GRIN, neu.

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX). In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 'Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft' neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten. 25.9 x 14.6 x 0.7 cm, Buch.
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9783656400547 - Bücker, Kristina: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
Bücker, Kristina

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention

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ISBN: 9783656400547 bzw. 3656400547, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl.1 SGB IX).In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 'Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft' neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben.Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen.Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch fürMenschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten.2013. 84 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware.
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9783656399865 - Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
Kristina Bücker

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (2013)

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ISBN: 9783656399865 bzw. 3656399867, vermutlich in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche ... Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX). In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 ,Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft´ neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten. 03.04.2013, ePUB.
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9783656399865 - Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
Kristina Bücker

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (2013)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche ... Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX). In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 ,Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft´ neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine grosse Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr grosse Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten. ePUB, 03.04.2013.
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9783656399865 - Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
Kristina Bücker

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (2013)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche ... Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX). In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine grosse Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr grosse Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten. ePUB, 03.04.2013.
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9783656400547 - Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
Symbolbild
Kristina Bücker

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (2013)

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ISBN: 9783656400547 bzw. 3656400547, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag Apr 2013, Taschenbuch, neu.

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Neuware - Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX). In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 'Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft' neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten. 84 pp. Deutsch, Books.
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9783656400547 - Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention : Strukturelle Voraussetzungen und Handlungsperspektiven
Symbolbild
Kristina Bücker

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention : Strukturelle Voraussetzungen und Handlungsperspektiven (2012)

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ISBN: 9783656400547 bzw. 3656400547, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.

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Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Druck auf Anfrage Neuware - Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX). In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 'Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft' neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten. 84 pp. Deutsch, Books.
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9783656400547 - Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
Kristina Bücker

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (2013)

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Strukturelle Voraussetzungen und Handlungsperspektiven, Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX). In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 ,Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft´ neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine grosse Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr grosse Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventi, Taschenbuch, 06.04.2013.
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9783656399865 - Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention - Strukturelle Voraussetzungen und Handlungsperspektiven
Kristina Bücker

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention - Strukturelle Voraussetzungen und Handlungsperspektiven (2012)

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ISBN: 9783656399865 bzw. 3656399867, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention: Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX).In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 ,Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft` neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten. Ebook.
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9783656400547 - Kristina Bücker: Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
Kristina Bücker

Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention

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Strukturelle Voraussetzungen und Handlungsperspektiven, Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,1, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Gesundheits- und Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandel unterzogen. Die deutsche Sozialpolitik und die Organisationen der Behindertenhilfe arbeiten zunehmend daran, das umzusetzen, was seit 2001 im deutschen Sozialgesetzbuch IX formuliert ist: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl. 1 SGB IX). In der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde, sind die im oben genannten SGB IX formulierten Grundprinzipien mit dem Leitgedanken der Inklusion weiter konkretisiert. So fordert Artikel 19 'Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft' neben einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Inklusion, dass Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und mit wem sie leben wollen, und sie nicht gezwungen werden können, in besonderen Wohnformen zu leben. Trotz der aktuellen für die Behindertenhilfe handlungsleitenden Paradigmen, die die Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen, besteht noch immer eine große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention und der gesellschaftlichen Realität. Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist weiterhin durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr große Wohneinrichtungen geprägt. Dabei ist die Gruppe der Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen von dieser gesellschaftlichen Exklusion in besonderer Weise betroffen. Es soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie die Umwelt beschaffen sein muss und welche strukturellen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein konventionsgerechtes Wohnen in der Gemeinde auch für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen gewährleisten zu können und welche konkreten Handlungsperspektiven sich anbieten, um den Forderungen von Artikel 19 BRK auch für diesen Personenkreis ein Stück weit näher zu kommen und somit einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe zu leisten.
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