Die Verlangerung Der Steinkohlesubventionen Bis 2018; Eine Entscheidung Im Gemeinschaftsinteresse? (German Edition)
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Wild, Johannes

Die Verlängerung der Steinkohlesubventionen bis 2018 eine Entscheidung im Gemeinschaftsinteresse? (2012)

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Wild, Johannes

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht), Veranstaltung: Forschungsseminar "Aktuelle Fragen des Völker- und Europarechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit ist die EU-Kommission im Rahmen ihrer Beihilfe- und Energiepolitik bestrebt "to apply horizontal State aid rules in as many sectors as possible and with regard to energy policy favours a move towards renewable energy sources and an environmentally sustainable use of indigenous energy sources." Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen wird deutlich, weshalb die Kommission am 20.07.2010 einen Vorschlag für eine Nachfolgeverordnung zur V0 (EG) Nr. 1407/2002 veröffentlichte, welcher die zeitnahe Beendigung der Betriebsbeihilfen für Steinkohlebergwerke spätestens mit dem Jahr 2014 vorsah. Die Reaktionen der von dem partiellen Subventionsstopp unmittelbar betroffenen Akteure waren von durchgehend hoher Intensität geprägt , hätte dieser doch für die Ende 2010 verbliebenen fünf deutschen Steinkohlebergwerke zwingend die Zahlungsunfähigkeit mit Ende des Jahres 2014 zur Folge gehabt. Umweltschutzgruppen aber auch der Bund der Steuerzahler begrüßten hingegen das angestrebte Ausstiegsdatum. Da sich dieser Vorschlag der Kommission nicht durchsetzen konnte und stattdessen durch den Rat ein Beschluss gefasst wurde, welcher eine Verdoppelung der Übergangsphase für die Beendigung der Betriebsbeihilfen bis 2018 vorsieht, ist für diese Arbeit von besonderem Interesse, ob es sich bei der Fortsetzung der umfassenden Subventionierung um eine Entscheidung im Gemeinschaftsinteresse bzw. zumindest mit Gemeinschaftsinteressen vereinbare Entscheidung handelt, oder möglicherweise diesen gegenläufige Interessen umfassende Berücksichtigung gefunden haben?Im Vordergrund der zur Beantwortung dieser Fragestellungen erfolgenden Analyse stehen die ökonomischen und sozialen Auswirkungen des Verlängerungsbeschlusses am Beispiel des deutschen Steinkohlebergbaus, da es sich bei Deutschland um den Mitgliedsstaat handelt, der EU-weit konstant das mit deutlichem Abstand höchste Beihilfevolumen zu verzeichnen hat. Im Hinblick auf Gemeinschaftsinteressen finden dabei neben Umweltschutzbelangen insbesondere die Auswirkungen des Verlängerungsbeschlusses auf die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit aber auch die Förderung erneuerbarer Energien Berücksichtigung.2012. 28 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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Johannes Wild

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Die Verlängerung der Steinkohlesubventionen bis 2018; eine Entscheidung im Gemeinschaftsinteresse? Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht), Veranstaltung: Forschungsseminar "Aktuelle Fragen des Völker- und Europarechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit ist die EU-Kommission im Rahmen ihrer Beihilfe- und Energiepolitik bestrebt "to apply horizontal State aid rules in as many sectors as possible and with regard to energy policy favours a move towards renewable energy sources and an environmentally sustainable use of indigenous energy sources." Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen wird deutlich, weshalb die Kommission am 20.07.2010 einen Vorschlag für eine Nachfolgeverordnung zur V0 (EG) Nr. 1407/2002 veröffentlichte, welcher die zeitnahe Beendigung der Betriebsbeihilfen für Steinkohlebergwerke spätestens mit dem Jahr 2014 vorsah. Die Reaktionen der von dem partiellen Subventionsstopp unmittelbar betroffenen Akteure waren von durchgehend hoher Intensität geprägt , hätte dieser doch für die Ende 2010 verbliebenen fünf deutschen Steinkohlebergwerke zwingend die Zahlungsunfähigkeit mit Ende des Jahres 2014 zur Folge gehabt. Umweltschutzgruppen aber auch der Bund der Steuerzahler begrüßten hingegen das angestrebte Ausstiegsdatum. Da sich dieser Vorschlag der Kommission nicht durchsetzen konnte und stattdessen durch den Rat ein Beschluss gefasst wurde, welcher eine Verdoppelung der Übergangsphase für die Beendigung der Betriebsbeihilfen bis 2018 vorsieht, ist für diese Arbeit von besonderem Interesse, ob es sich bei der Fortsetzung der umfassenden Subventionierung um eine Entscheidung im Gemeinschaftsinteresse bzw. zumindest mit Gemeinschaftsinteressen vereinbare Entscheidung handelt, oder möglicherweise diesen gegenläufige Interessen umfassende Berücksichtigung gefunden haben?Im Vordergrund der zur Beantwortung dieser Fragestellungen erfolgenden Analyse stehen die ökonomischen und sozialen Auswirkungen des Verlängerungsbeschlusses am Beispiel des deutschen Steinkohlebergbaus, da es sich bei Deutschland um den Mitgliedsstaat handelt, der EU-weit konstant das mit deutlichem Abstand höchste Beihilfevolumen zu verzeichnen hat. Im Hinblick auf Gemeinschaftsinteressen finden dabei neben Umweltschutzbelangen insbesondere die Auswirkungen des Verlängerungsbeschlusses auf die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit aber auch die Förderung erneuerbarer Energien Berücksichtigung.
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Die Verlängerung der Steinkohlesubventionen bis 2018; eine Entscheidung im Gemeinschaftsinteresse? Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht), Veranstaltung: Forschungsseminar "Aktuelle Fragen des Völker- und Europarechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit ist die EU-Kommission im Rahmen ihrer Beihilfe- und Energiepolitik bestrebt "to apply horizontal State aid rules in as many sectors as possible and with regard to energy policy favours a move towards renewable energy sources and an environmentally sustainable use of indigenous energy sources." Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen wird deutlich, weshalb die Kommission am 20.07.2010 einen Vorschlag für eine Nachfolgeverordnung zur V0 (EG) Nr. 1407/2002 veröffentlichte, welcher die zeitnahe Beendigung der Betriebsbeihilfen für Steinkohlebergwerke spätestens mit dem Jahr 2014 vorsah. Die Reaktionen der von dem partiellen Subventionsstopp unmittelbar betroffenen Akteure waren von durchgehend hoher Intensität geprägt , hätte dieser doch für die Ende 2010 verbliebenen fünf deutschen Steinkohlebergwerke zwingend die Zahlungsunfähigkeit mit Ende des Jahres 2014 zur Folge gehabt. Umweltschutzgruppen aber auch der Bund der Steuerzahler begrüssten hingegen das angestrebte Ausstiegsdatum. Da sich dieser Vorschlag der Kommission nicht durchsetzen konnte und stattdessen durch den Rat ein Beschluss gefasst wurde, welcher eine Verdoppelung der Übergangsphase für die Beendigung der Betriebsbeihilfen bis 2018 vorsieht, ist für diese Arbeit von besonderem Interesse, ob es sich bei der Fortsetzung der umfassenden Subventionierung um eine Entscheidung im Gemeinschaftsinteresse bzw. zumindest mit Gemeinschaftsinteressen vereinbare Entscheidung handelt, oder möglicherweise diesen gegenläufige Interessen umfassende Berücksichtigung gefunden haben?Im Vordergrund der zur Beantwortung dieser Fragestellungen erfolgenden Analyse stehen die ökonomischen und sozialen Auswirkungen des Verlängerungsbeschlusses am Beispiel des deutschen Steinkohlebergbaus, da es sich bei Deutschland um den Mitgliedsstaat handelt, der EU-weit konstant das mit deutlichem Abstand höchste Beihilfevolumen zu verzeichnen hat. Im Hinblick auf Gemeinschaftsinteressen finden dabei neben Umweltschutzbelangen insbesondere die Auswirkungen des Verlängerungsbeschlusses auf die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit aber auch die Förderung erneuerbarer Energien Berücksichtigung.
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Symbolbild
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