Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs
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9783656071778 - Meyer, Claudia: Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs
Meyer, Claudia

Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs

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ISBN: 9783656071778 bzw. 3656071772, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst wird eine kurze Erläuterung der Anspruchsgrundlage nach 823 ff. BGB gegeben sowie die Begriffe Schaden und Kraftfahrzeugunfallschaden definiert. Ist nach der Sachlage gegen eine allgemeine Verhaltenspflicht, wie diejenige das Eigentum eines anderen nicht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich zu verletzen, verstoßen worden, so kommt ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch aus den 823 ff. BGB in Betracht und bildet die Anspruchsgrundlage. Erst wenn die Frage nach dem Vorhandensein eines Schadens bejaht werden kann, schließt sich die Frage danach an, in welchem Umfang und wie der Schaden zu ersetzen ist, was sich wiederum aus den 249 ff. BGB ergibt. Die 249 - 253 BGB können allerdings nicht als Anspruchsgrundlage dienen. Sie setzen voraus, daß bereits eine bestimmte Anspruchsgrundlage besteht, wonach feststeht, daß der Ersatzpflichtige für einen bestimmten Schaden verantwortlich ist.1 Schaden ist jeder Nachteil, der an den Rechtsgütern einer Person entsteht. Der Schaden stellt sich also als ungünstige Veränderung der Rechtsgütersituation des Verletzten dar. Als Rechtsgüter kommen sowohl Vermögensgüter als auch Persönlichkeitsgüter in Betracht. Ihre Verletzung führt entweder zum Vermögensschaden oder zum sog. Nichtvermögensschaden. Ein Schaden ist also die zerstörte Sache ebenso wie die zugefügte Krankheit, die Aufwendungen zur Heilung einer Krankheit genauso wie der Verlust durch Kriegseinwirkungen, den der seiner Freiheit Beraubte nicht vermeiden konnte.2 Als Kraftfahrzeugunfallschaden wird ein Sachschaden und der daraus resultierende (Sach-)Folgeschaden verstanden. Es ist eine unfallbedingte Beschädigung des Fahrzeugs. Ersatz dafür schuldet im Haftpflichtverhältnis der Schädiger und im Schadensversicherungsverhältnis der Versicherer. Ob eine schädigende Handlung ein Haftpflichtverhältnis zum Schädiger begründet, beurteilt sich nach den zentralen Normen der Verschuldenshaftung, insbesondere 823 BGB. Der Kraftfahrzeugunfallschaden wird typischerweise durch Kollisionen jeglicher Art im Straßenverkehr verursacht. Gemeint sind Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern, seien es Fußgänger, die Straßenbahn (Eisenbahn) oder insbesondere andere Kraftfahrzeuge. Hierzu gehören aber auch Schäden, die ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer aus einer Verletzung der Straßen- und Verkehrssicherungspflicht resultieren, also etwa in Fällen ungestreuter eisglatter Straße oder umgestürzter morscher Straßenbäume.2011. 32 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783656071778 - Claudia Meyer: Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs
Claudia Meyer

Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs (2011)

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ISBN: 9783656071778 bzw. 3656071772, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.

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Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
nach der Bestellung gedruckt Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst wird eine kurze Erläuterung der Anspruchsgrundlage nach 823 ff. BGB gegeben sowie die Begriffe Schaden und Kraftfahrzeugunfallschaden definiert.Ist nach der Sachlage gegen eine allgemeine Verhaltenspflicht, wie diejenige das Eigentum eines anderen nicht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich zu verletzen, verstoßen worden, so kommt ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch aus den 823 ff. BGB in Betracht und bildet die Anspruchsgrundlage. Erst wenn die Frage nach dem Vorhandensein eines Schadens bejaht werden kann, schließt sich die Frage danach an, in welchem Umfang und wie der Schaden zu ersetzen ist, was sich wiederum aus den 249 ff. BGB ergibt. Die 249 - 253 BGB können allerdings nicht als Anspruchsgrundlage dienen. Sie setzen voraus, daß bereits eine bestimmte Anspruchsgrundlage besteht, wonach feststeht, daß der Ersatzpflichtige für einen bestimmten Schaden verantwortlich ist.1Schaden ist jeder Nachteil, der an den Rechtsgütern einer Person entsteht. Der Schaden stellt sich also als ungünstige Veränderung der Rechtsgütersituation des Verletzten dar. Als Rechtsgüter kommen sowohl Vermögensgüter als auch Persönlichkeitsgüter in Betracht. Ihre Verletzung führt entweder zum Vermögensschaden oder zum sog. Nichtvermögensschaden. Ein Schaden ist also die zerstörte Sache ebenso wie die zugefügte Krankheit, die Aufwendungen zur Heilung einer Krankheit genauso wie der Verlust durch Kriegseinwirkungen, den der seiner Freiheit Beraubte nicht vermeiden konnte.2 Als Kraftfahrzeugunfallschaden wird ein Sachschaden und der daraus resultierende (Sach-)Folgeschaden verstanden. Es ist eine unfallbedingte Beschädigung des Fahrzeugs. Ersatz dafür schuldet im Haftpflichtverhältnis der Schädiger und im Schadensversicherungsverhältnis der Versicherer. Ob eine schädigende Handlung ein Haftpflichtverhältnis zum Schädiger begründet, beurteilt sich nach den zentralen Normen der Verschuldenshaftung, insbesondere 823 BGB.Der Kraftfahrzeugunfallschaden wird typischerweise durch Kollisionen jeglicher Art im Straßenverkehr verursacht. Gemeint sind Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern, seien es Fußgänger, die Straßenbahn (Eisenbahn) oder insbesondere andere Kraftfahrzeuge. Hierzu gehören aber auch Schäden, die ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer aus einer Verletzung der Straßen- und Verkehrssicherungspflicht resultieren, also etwa in Fällen ungestreuter eisglatter Straße oder umgestürzter morscher Straßenbäume. 32 pp. Deutsch, Books.
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9783656071778 - Claudia Meyer: Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs
Symbolbild
Claudia Meyer

Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs (2011)

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ISBN: 9783656071778 bzw. 3656071772, in Deutsch, Grin Verlag Nov 2011, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Recht, einseitig bedruckt, Note: 2,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst wird eine kurze Erläuterung der Anspruchsgrundlage nach 823 ff. BGB gegeben sowie die Begriffe Schaden und Kraftfahrzeugunfallschaden definiert.Ist nach der Sachlage gegen eine allgemeine Verhaltenspflicht, wie diejenige das Eigentum eines anderen nicht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich zu verletzen, verstoßen worden, so kommt ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch aus den 823 ff. BGB in Betracht und bildet die Anspruchsgrundlage. Erst wenn die Frage nach dem Vorhandensein eines Schadens bejaht werden kann, schließt sich die Frage danach an, in welchem Umfang und wie der Schaden zu ersetzen ist, was sich wiederum aus den 249 ff. BGB ergibt. Die 249 - 253 BGB können allerdings nicht als Anspruchsgrundlage dienen. Sie setzen voraus, daß bereits eine bestimmte Anspruchsgrundlage besteht, wonach feststeht, daß der Ersatzpflichtige für einen bestimmten Schaden verantwortlich ist.1Schaden ist jeder Nachteil, der an den Rechtsgütern einer Person entsteht. Der Schaden stellt sich also als ungünstige Veränderung der Rechtsgütersituation des Verletzten dar. Als Rechtsgüter kommen sowohl Vermögensgüter als auch Persönlichkeitsgüter in Betracht. Ihre Verletzung führt entweder zum Vermögensschaden oder zum sog. Nichtvermögensschaden. Ein Schaden ist also die zerstörte Sache ebenso wie die zugefügte Krankheit, die Aufwendungen zur Heilung einer Krankheit genauso wie der Verlust durch Kriegseinwirkungen, den der seiner Freiheit Beraubte nicht vermeiden konnte.2 Als Kraftfahrzeugunfallschaden wird ein Sachschaden und der daraus resultierende (Sach-)Folgeschaden verstanden. Es ist eine unfallbedingte Beschädigung des Fahrzeugs. Ersatz dafür schuldet im Haftpflichtverhältnis der Schädiger und im Schadensversicherungsverhältnis der Versicherer. Ob eine schädigende Handlung ein Haftpflichtverhältnis zum Schädiger begründet, beurteilt sich nach den zentralen Normen der Verschuldenshaftung, insbesondere 823 BGB.Der Kraftfahrzeugunfallschaden wird typischerweise durch Kollisionen jeglicher Art im Straßenverkehr verursacht. Gemeint sind Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern, seien es Fußgänger, die Straßenbahn (Eisenbahn) oder insbesondere andere Kraftfahrzeuge. Hierzu gehören aber auch Schäden, die ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer aus einer Verletzung der Straßen- und Verkehrssicherungspflicht resultieren, also etwa in Fällen ungestreuter eisglatter Straße oder umgestürzter morscher Straßenbäume. 60 pp. Deutsch.
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9783656071778 - Claudia Meyer: Beschadigung Eines Betrieblich Genutzten Kraftfahrzeugs (Paperback)
Symbolbild
Claudia Meyer

Beschadigung Eines Betrieblich Genutzten Kraftfahrzeugs (Paperback) (2013)

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Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule fur Wirtschaft Berlin (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Zunachst wird eine kurze Erlauterung der Anspruchsgrundlage nach 823 ff. BGB gegeben sowie die Begriffe Schaden und Kraftfahrzeugunfallschaden definiert. Ist nach der Sachlage gegen eine allgemeine Verhaltenspflicht, wie diejenige das Eigentum eines anderen nicht vorsatzlich oder fahrlassig widerrechtlich zu verletzen, verstossen worden, so kommt ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch aus den 823 ff. BGB in Betracht und bildet die Anspruchsgrundlage. Erst wenn die Frage nach dem Vorhandensein eines Schadens bejaht werden kann, schliesst sich die Frage danach an, in welchem Umfang und wie der Schaden zu ersetzen ist, was sich wiederum aus den 249 ff. BGB ergibt. Die 249 - 253 BGB konnen allerdings nicht als Anspruchsgrundlage dienen. Sie setzen voraus, dass bereits eine bestimmte Anspruchsgrundlage besteht, wonach feststeht, dass der Ersatzpflichtige fur einen bestimmten Schaden verantwortlich ist.1 Schaden ist jeder Nachteil, der an den Rechtsgutern einer Person entsteht. Der Schaden stellt sich also als ungunstige Veranderung der Rechtsgutersituation des Verletzten dar. Als Rechtsguter kommen sowohl Vermogensguter als auch Personlichkeitsguter in Betracht. Ihre Verletzung fuhrt entweder zum Vermogensschaden oder zum sog. Nichtvermogensschaden. Ein Schaden ist also die zerstorte Sache ebenso wie die zugefugte Krankheit, die Aufwendungen zur Heilung einer Krankheit genauso wie der Verlust durch Kriegseinwirkungen, den der seiner Freiheit Beraubte nicht vermeiden konnte.2 Als Kraftfahrzeugunfallschaden wird ein Sachschaden und der daraus resultierende (Sach-)Folgeschaden verstanden. Es ist eine unfallbedingte Beschadigung des Fahrzeugs. Ersatz dafur schuldet im Ha der Schadiger und im Schadensversicherungsverhaltnis der Versicherer. Ob eine schadigende Handlung ein Ha zum Schad.
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3656071772 - Claudia Meyer: Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs
Claudia Meyer

Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs

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Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs ab 8.99 € als Taschenbuch: 1. Auflage. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Wirtschaftswissenschaft,.
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9783656071778 - Claudia Meyer: Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs
Claudia Meyer

Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs (2013)

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9783656071778 - Meyer, Claudia: Beschdigung Eines Betrieblich Genutzten Kraftfahrzeugs
Symbolbild
Meyer, Claudia

Beschdigung Eines Betrieblich Genutzten Kraftfahrzeugs (2011)

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