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Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?100%: Binfet, Geb. Kliem: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen? (ISBN: 9783656040743) 2011, GRIN Publishing, Erstausgabe, in Deutsch, Taschenbuch.
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Vergabe von Dienstleistungskonzessionen100%: geb. Kliem/ Jana Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (ISBN: 9783656040132) GRIN Verlag, Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?
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9783656040132 - geb. Kliem Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?
geb. Kliem Binfet

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen? (2005)

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Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Gemí? Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europäischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundären Europäischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der O. g. Europäischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein öffentlicher Auftraggebernach gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Möglichkeit der Nachprüfung, alles Grundsätze des Europäischen Prim?rrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gemí? dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich fährt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches allerdings nicht den Europäischen Vergaberichtlinien unterf?llt. Folgerichtig sind unverzichtbar: ? Ausschreibung (alle Verfahren zulässig) ? Vorherige Veröffentlichung (Transparenz) ? Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung, Ebook.
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9783656040132 - geb. Kliem Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?
geb. Kliem Binfet

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen? (2011)

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Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - öffentliches Recht / Sonstiges, Note: `-`, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemí? Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europäischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundären Europäischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der O. g. Europäischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein öffentlicher Auftraggebernach gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Möglichkeit der Nachprüfung, alles Grundsätze des Europäischen Prim?rrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gemí? dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich fährt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches allerdings nicht den Europäischen Vergaberichtlinien unterf?llt. Folgerichtig sind unverzichtbar: ? Ausschreibung (alle Verfahren zulässig) ? Vorherige Veröffentlichung (Transparenz) ? Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung, Ebook.
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3656040133 - geb. Kliem, Jana Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
geb. Kliem, Jana Binfet

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (2011)

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ISBN: 3656040133 bzw. 9783656040132, in Deutsch, 17 Seiten, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: -, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europäischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundären Europäischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der O. g. Europäischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein öffentlicher Auftraggebernach gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Möglichkeit der Nachprüfung, alles Grundsätze des Europäischen Primärrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gemäß dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich führt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches allerdings nicht den Europäischen Vergaberichtlinien unterfällt. Folgerichtig sind unverzichtbar:¿ Ausschreibung (alle Verfahren zulässig) ¿ Vorherige Veröffentlichung (Transparenz) ¿ Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung, 2011, 17 Seiten, eBooks.
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9783656040743 - geb. Kliem, Jana Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?
geb. Kliem, Jana Binfet

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen? (2011)

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: "-", Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europäischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundären Europäischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der O. g. Europäischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein öffentlicher Auftraggebernach gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Möglichkeit der Nachprüfung, alles Grundsätze des Europäischen Primärrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gemäß dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich führt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches allerdings nicht den Europäischen Vergaberichtlinien unterfällt. Folgerichtig sind unverzichtbar:  Ausschreibung (alle Verfahren zulässig)  Vorherige Veröffentlichung (Transparenz)  Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung, Taschenbuch, Ausgabe: 1. Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2011-10-29, Studio: GRIN Verlag, Verkaufsrang: 4727913.
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9783656040132 - geb. Kliem Jana Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
geb. Kliem Jana Binfet

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (2011)

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: ´´-´´, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß ... Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: ´´-´´, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europäischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundären Europäischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der O. g. Europäischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein öffentlicher Auftraggebernach gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Möglichkeit der Nachprüfung, alles Grundsätze des Europäischen Primärrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gemäß dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich führt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches allerdings nicht den Europäischen Vergaberichtlinien unterfällt. Folgerichtig sind unverzichtbar: Ausschreibung (alle Verfahren zulässig) Vorherige Veröffentlichung (Transparenz) Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung, 28.10.2011, ePUB.
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9783656040132 - geb. Kliem Jana Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
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Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (2011)

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: ´´-´´, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäss ... Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: ´´-´´, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäss Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europäischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundären Europäischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der O. g. Europäischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein öffentlicher Auftraggebernach gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Möglichkeit der Nachprüfung, alles Grundsätze des Europäischen Primärrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gemäss dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich führt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches allerdings nicht den Europäischen Vergaberichtlinien unterfällt. Folgerichtig sind unverzichtbar: Ausschreibung (alle Verfahren zulässig) Vorherige Veröffentlichung (Transparenz) Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung, ePUB, 28.10.2011.
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9783656040132 - geb. Kliem, Jana Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?
geb. Kliem, Jana Binfet

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen? (2011)

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: "-", Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europäischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundären Europäischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der O. g. Europäischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein öffentlicher Auftraggebernach gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Möglichkeit der Nachprüfung, alles Grundsätze des Europäischen Primärrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gemäß dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich führt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches allerdings nicht den Europäischen Vergaberichtlinien unterfällt. Folgerichtig sind unverzichtbar: Ausschreibung (alle Verfahren zulässig) Vorherige Veröffentlichung (Transparenz) Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung, Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2011-10-28, Freigegeben: 2011-10-28, Studio: GRIN Verlag.
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9783656040743 - Geb Kliem Jana Binfet: Vergabe Von Dienstleistungskonzessionen
Geb Kliem Jana Binfet

Vergabe Von Dienstleistungskonzessionen (2011)

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: "-," Ostfalia Hochschule fur angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbuttel (Institut fur Europaisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europaisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gema Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europaischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundaren Europaischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der O. g. Europaischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein offentlicher Auftraggebernach gema der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Moglichkeit der Nachprufung, alles Grundsatze des Europaischen Primarrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gema dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsatzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich fuhrt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzufuhren, welches allerdings nicht den Europaischen Vergaberichtlinien unterfallt. Folgerichtig sind unverzichtbar: Ausschreibung (alle Verfahren zulassig) Vorherige Veroffentlichung (Transparenz) Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung.
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3656040745 - geb. Kliem, Jana Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
geb. Kliem, Jana Binfet

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

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Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ab 12.99 € als sonstiges: Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?. 1. Auflage.. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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9783656040132 - geb. Kliem/ Jana Binfet: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
geb. Kliem/ Jana Binfet

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

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