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Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III
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Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III (2011)
ISBN: 9783656023340 bzw. 3656023344, vermutlich in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstätigkeit für einen Arbeitslosen, der aufgrund seines ... Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstätigkeit für einen Arbeitslosen, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der körperlichen Verfassung ist zu arbeiten, bis der Rentenversicherungsträger (RV-Träger) volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat. Obwohl das BSG im Jahr 1999 eine Vielzahl an Fragen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung geklärt hat, zeigt sich, dass die Verwaltungspraxis von einer hohen Rechtsunsicherheit geprägt ist und dass die höchstrichterliche Entscheidung bis heute nicht oder nur zögerlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Resultat daraus ist, dass ein Großteil der von der AA ausgestellten Bescheide falsch ist. Dabei handelt es sich wiederholt um die folgende Fallkonstellation: Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer wird arbeitsunfähig und wird von seinem Arbeitgeber gekündigt. Während des Krankengeldbezuges wird er von seiner Krankenkasse angeschrieben und dazu auffordert, einen Rentenantrag wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Jedoch wird der Rentenantrag mit der Begründung abgelehnt, dass keine Erwerbsminderung vorliege, woraufhin der Versicherte Widerspruch einlegt. Während das Widerspruchsverfahren noch läuft, endet nach 78 Wochen die Leistungspflicht der Krankenkasse und der Versicherte wird automatisch aus dem Krankengeldbezug ´ausgesteuert´. Auf Empfehlung der Krankenkasse wendet sich der Versicherte an die AA und stellt mit dem Hinweis, dass er weiterhin arbeitsunfähig sei, einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Daraufhin erteilt die AA einen ablehnenden Bescheid und stützt sich dabei auf den ablehnenden Bescheid des RV-Trägers, obwohl das Widerspruchsverfahren noch läuft. In dem Bescheid der AA wird dem Versicherten mitgeteilt, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. In der vorliegenden Hausarbeit sollen die Fragen untersucht werden, wie die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III richtig angewandt werden muss und welche Problemkonstellationen daraus entstehen können. 07.10.2011, ePUB.
Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III (2011)
ISBN: 9783656023050 bzw. 3656023050, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Okt 2011, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstätigkeit für einen Arbeitslosen, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der körperlichen Verfassung ist zu arbeiten, bis der Rentenversicherungsträger (RV-Träger) volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat. Obwohl das BSG im Jahr 1999 eine Vielzahl an Fragen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung geklärt hat, zeigt sich, dass die Verwaltungspraxis von einer hohen Rechtsunsicherheit geprägt ist und dass die höchstrichterliche Entscheidung bis heute nicht oder nur zögerlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Resultat daraus ist, dass ein Großteil der von der AA ausgestellten Bescheide falsch ist. Dabei handelt es sich wiederholt um die folgende Fallkonstellation: Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer wird arbeitsunfähig und wird von seinem Arbeitgeber gekündigt. Während des Krankengeldbezuges wird er von seiner Krankenkasse angeschrieben und dazu auffordert, einen Rentenantrag wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Jedoch wird der Rentenantrag mit der Begründung abgelehnt, dass keine Erwerbsminderung vorliege, woraufhin der Versicherte Widerspruch einlegt. Während das Widerspruchsverfahren noch läuft, endet nach 78 Wochen die Leistungspflicht der Krankenkasse und der Versicherte wird automatisch aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert . Auf Empfehlung der Krankenkasse wendet sich der Versicherte an die AA und stellt mit dem Hinweis, dass er weiterhin arbeitsunfähig sei, einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Daraufhin erteilt die AA einen ablehnenden Bescheid und stützt sich dabei auf den ablehnenden Bescheid des RV-Trägers, obwohl das Widerspruchsverfahren noch läuft. In dem Bescheid der AA wird dem Versicherten mitgeteilt, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. In der vorliegenden Hausarbeit sollen die Fragen untersucht werden, wie die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III richtig angewandt werden muss und welche Problemkonstellationen daraus entstehen können. 52 pp. Deutsch.
Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III
ISBN: 9783656023340 bzw. 3656023344, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
Die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstätigkeit für einen Arbeitslosen, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der körperlichen Verfassung ist zu arbeiten, bis der Rentenversicherungsträger (RV-Träger) volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat. Obwohl das BSG im Jahr 1999 eine Vielzahl an Fragen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung geklärt hat, zeigt sich, dass die Verwaltungspraxis von einer hohen Rechtsunsicherheit geprägt ist und dass die höchstrichterliche Entscheidung bis heute nicht oder nur zögerlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Resultat daraus ist, dass ein Großteil der von der AA ausgestellten Bescheide falsch ist. Dabei handelt es sich wiederholt um die folgende Fallkonstellation: Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer wird arbeitsunfähig und wird von seinem Arbeitgeber gekündigt. Während des Krankengeldbezuges wird er von seiner Krankenkas.
Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III
ISBN: 9783656023340 bzw. 3656023344, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstätigkeit für einen Arbeitslosen, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der körperlichen Verfassung ist zu arbeiten, bis der Rentenversicherungsträger (RV-Träger) volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat. Obwohl das BSG im Jahr 1999 eine Vielzahl an Fragen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung geklärt hat, zeigt sich, dass die Verwaltungspraxis von einer hohen Rechtsunsicherheit geprägt ist und dass die höchstrichterliche Entscheidung bis heute nicht oder nur zögerlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Resultat daraus ist, dass ein Großteil der von der AA ausgestellten Bescheide falsch ist. Dabei handelt es sich wiederholt um die folgende Fallkonstellation: Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer wird arbeitsunfähig und wird von seinem Arbeitgeber gekündigt. Während des Krankengeldbezuges wird er von seiner Krankenkasse angeschrieben und dazu auffordert, einen Rentenantrag wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Jedoch wird der Rentenantrag mit der Begründung abgelehnt, dass keine Erwerbsminderung vorliege, woraufhin der Versicherte Widerspruch einlegt. Während das Widerspruchsverfahren noch läuft, endet nach 78 Wochen die Leistungspflicht der Krankenkasse und der Versicherte wird automatisch aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert. Auf Empfehlung der Krankenkasse wendet sich der Versicherte an die AA und stellt mit dem Hinweis, dass er weiterhin arbeitsunfähig sei, einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Daraufhin erteilt die AA einen ablehnenden Bescheid und stützt sich dabei auf den ablehnenden Bescheid des RV-Trägers, obwohl das Widerspruchsverfahren noch läuft. In dem Bescheid der AA wird dem Versicherten mitgeteilt, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. In der vorliegenden Hausarbeit sollen die Fragen untersucht werden, wie die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III richtig angewandt werden muss und welche Problemkonstellationen daraus entstehen können.
Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach ? 125 SGB III (2011)
ISBN: 9783656023340 bzw. 3656023344, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach ? 125 SGB III: Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstätigkeit für einen Arbeitslosen, der aufgrund seines ... Ebook.
? 31 SGB I - Vorbehalt des Gesetzes (2010)
ISBN: 9783640808373 bzw. 3640808371, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
? 31 SGB I - Vorbehalt des Gesetzes: Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Hochschule Fulda (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Nachfolgend wird der Vorbehalt des Gesetzes ( 31 SGB I) thematisiert. Nach einer einleitenden Begriffsbestimmung, soll die verfassungsrechtliche Ableitung des Paragraphen dargestellt werden. Ebook.
§ 31 SGB I - Vorbehalt des Gesetzes
ISBN: 9783640808373 bzw. 3640808371, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
Nachfolgend wird der Vorbehalt des Gesetzes (§ 31 SGB I) thematisiert. Nach einer einleitenden Begriffsbestimmung, soll die verfassungsrechtliche Ableitung des Paragraphen dargestellt werden. Anschließend wird erklärt, was sich in diesem Zusammenhang hinter dem Begriff Parlamentsvorbehalt verbirgt.
Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III
ISBN: 9783656023340 bzw. 3656023344, in Deutsch, neu.
Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III ab 11.99 € als epub eBook: . Aus dem Bereich: eBooks, Fachthemen & Wissenschaft, Recht,.
§ 31 SGB I - Vorbehalt des Gesetzes
ISBN: 9783640808373 bzw. 3640808371, in Deutsch, Grin-Verlag, München, Deutschland, neu.
§ 31 SGB I - Vorbehalt des Gesetzes ab 1.99 € als pdf eBook: . Aus dem Bereich: eBooks, Wirtschaft,.