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Telekommunikationsuberwachung ALS Verdeckte Polizeiliche Massnahme Der Strafprozessordnung German Edition100%: Wallmeier, Marius: Telekommunikationsuberwachung ALS Verdeckte Polizeiliche Massnahme Der Strafprozessordnung German Edition (ISBN: 9783640995288) GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, in Deutsch, Taschenbuch.
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Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung Author58%: Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung Author (ISBN: 9783640993994) 2011, in Deutsch, Taschenbuch.
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Telekommunikationsuberwachung ALS Verdeckte Polizeiliche Massnahme Der Strafprozessordnung German Edition
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9783640993994 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung (2011)

Lieferung erfolgt aus/von: Österreich DE NW EB

ISBN: 9783640993994 bzw. 3640993993, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt, eröffnet worden. Die Überwachung der Telekommunikation ist eine verdeckte Ermittlungsmaßnahme der Strafprozessordnung und ist in einer Reihe von Vorschriften geregelt, die auf komplexe Weise ineinander greifen und deren jeweiliger Anwendungsbereich mitunter schwer abzugrenzen ist. Die Telekommunikationsüberwachung im Rahmen des Strafverfahrens wurde in 100a ff. StPO geregelt. Hinzu treten noch die Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes und die der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. Die Rechtsfolgen von 100a StPO gehen über die bloße Wahrnehmung von Gesprächsinhalten hinaus und erfassen ebenfalls auch die entstehenden Daten des technischen Vorganges bei dem jeweiligen Kommunikationsereignis. Insofern erfolgt ein universaler Zugriff auf die persönliche Sphäre des Einzelnen, deren Schutz aus dem Grundgesetz hergeleitet wird. Betroffen sind hier vor allem Art. 10 und 13 GG, ebenso die informationeller Selbstbestimmung, die aus Art. 2 I 1 I GG abgeleitet wird. Grundgesetzlich wird bei dem Fernmeldegeheimnis im Sinne des Art. 10 GG die gesamte individuelle Kommunikation über das Medium der drahtlosen oder drahtgebundenen elektromagnetischen Wellen vor dem Zugriff der öffentlichen Gewalt geschützt. Der Schutz umfasst vor allem den Telefon-, Telegramm-, Funk-, Teletext-, Telefaxverkehr und Bildschirmdienst, aber auch die Kommunikation über das Internet. Eingriffe in Art 10 I GG liegen vor, wenn die öffentliche Gewalt vom Inhalt oder den Daten der Sendungen oder Mitteilungen Kenntnis nimmt, sowie die Speicherung diesbezüglich erlangter Informationen, deren Verwertung und Weitergabe vornimmt. 01.01.2011, PDF.
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9783640995288 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung
Symbolbild
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung (2011)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW

ISBN: 9783640995288 bzw. 3640995287, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Sep 2011, Taschenbuch, neu.

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Besorgungstitel - vorauss. Lieferzeit 3-5 Tage. Neuware - Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster (PVD), Veranstaltung: Bachelor Thesis - Strafrecht Strafprozeßrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt, eröffnet worden. Die Überwachung der Telekommunikation ist eine verdeckte Ermittlungsmaßnahme der Strafprozessordnung und ist in einer Reihe von Vorschriften geregelt, die auf komplexe Weise ineinander greifen und deren jeweiliger Anwendungsbereich mitunter schwer abzugrenzen ist. Die Telekommunikationsüberwachung im Rahmen des Strafverfahrens wurde in 100a ff. StPO geregelt. Hinzu treten noch die Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes und die der Telekommunikations-Überwachungsverordnung.Die Rechtsfolgen von 100a StPO gehen über die bloße Wahrnehmung von Gesprächsinhalten hinaus und erfassen ebenfalls auch die entstehenden Daten des technischen Vorganges bei dem jeweiligen Kommunikationsereignis. Insofern erfolgt ein universaler Zugriff auf die persönliche Sphäre des Einzelnen, deren Schutz aus dem Grundgesetz hergeleitet wird.Betroffen sind hier vor allem Art. 10 und 13 GG, ebenso die informationeller Selbstbestimmung, die aus Art. 2 I 1 I GG abgeleitet wird. Grundgesetzlich wird bei dem Fernmeldegeheimnis im Sinne des Art. 10 GG die gesamte individuelle Kommunikation über das Medium der drahtlosen oder drahtgebundenen elektromagnetischen Wellen vor dem Zugriff der öffentlichen Gewalt geschützt. Der Schutz umfasst vor allem den Telefon-, Telegramm-, Funk-, Teletext-, Telefaxverkehr und Bildschirmdienst, aber auch die Kommunikation über das Internet. Eingriffe in Art 10 I GG liegen vor, wenn die öffentliche Gewalt vom Inhalt oder den Daten der Sendungen oder Mitteilungen Kenntnis nimmt, sowie die Speicherung diesbezüglich erlangter Informationen, deren Verwertung und Weitergabe vornimmt. 56 pp. Deutsch.
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9783640993994 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung (2011)

Lieferung erfolgt aus/von: Schweiz DE NW EB

ISBN: 9783640993994 bzw. 3640993993, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

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Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt, Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt, eröffnet worden. Die Überwachung der Telekommunikation ist eine verdeckte Ermittlungsmassnahme der Strafprozessordnung und ist in einer Reihe von Vorschriften geregelt, die auf komplexe Weise ineinander greifen und deren jeweiliger Anwendungsbereich mitunter schwer abzugrenzen ist. Die Telekommunikationsüberwachung im Rahmen des Strafverfahrens wurde in 100a ff. StPO geregelt. Hinzu treten noch die Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes und die der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. Die Rechtsfolgen von 100a StPO gehen über die blosse Wahrnehmung von Gesprächsinhalten hinaus und erfassen ebenfalls auch die entstehenden Daten des technischen Vorganges bei dem jeweiligen Kommunikationsereignis. Insofern erfolgt ein universaler Zugriff auf die persönliche Sphäre des Einzelnen, deren Schutz aus dem Grundgesetz hergeleitet wird. Betroffen sind hier vor allem Art. 10 und 13 GG, ebenso die informationeller Selbstbestimmung, die aus Art. 2 I 1 I GG abgeleitet wird. Grundgesetzlich wird bei dem Fernmeldegeheimnis im Sinne des Art. 10 GG die gesamte individuelle Kommunikation über das Medium der drahtlosen oder drahtgebundenen elektromagnetischen Wellen vor dem Zugriff der öffentlichen Gewalt geschützt. Der Schutz umfasst vor allem den Telefon-, Telegramm-, Funk-, Teletext-, Telefaxverkehr und Bildschirmdienst, aber auch die Kommunikation über das Internet. Eingriffe in Art 10 I GG liegen vor, wenn die öffentliche Gewalt vom Inhalt oder den Daten der Sendungen oder Mitteilungen Kenntnis nimmt, sowie die Speicherung diesbezüglich erlangter Informationen, deren Verwertung und Weitergabe vornimmt. PDF, 01.01.2011.
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9783640995288 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung
Symbolbild
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung (2011)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW RP

ISBN: 9783640995288 bzw. 3640995287, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Sep 2011, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster (PVD), Veranstaltung: Bachelor Thesis - Strafrecht Strafprozeßrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt, eröffnet worden. Die Überwachung der Telekommunikation ist eine verdeckte Ermittlungsmaßnahme der Strafprozessordnung und ist in einer Reihe von Vorschriften geregelt, die auf komplexe Weise ineinander greifen und deren jeweiliger Anwendungsbereich mitunter schwer abzugrenzen ist. Die Telekommunikationsüberwachung im Rahmen des Strafverfahrens wurde in 100a ff. StPO geregelt. Hinzu treten noch die Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes und die der Telekommunikations-Überwachungsverordnung.Die Rechtsfolgen von 100a StPO gehen über die bloße Wahrnehmung von Gesprächsinhalten hinaus und erfassen ebenfalls auch die entstehenden Daten des technischen Vorganges bei dem jeweiligen Kommunikationsereignis. Insofern erfolgt ein universaler Zugriff auf die persönliche Sphäre des Einzelnen, deren Schutz aus dem Grundgesetz hergeleitet wird.Betroffen sind hier vor allem Art. 10 und 13 GG, ebenso die informationeller Selbstbestimmung, die aus Art. 2 I 1 I GG abgeleitet wird. Grundgesetzlich wird bei dem Fernmeldegeheimnis im Sinne des Art. 10 GG die gesamte individuelle Kommunikation über das Medium der drahtlosen oder drahtgebundenen elektromagnetischen Wellen vor dem Zugriff der öffentlichen Gewalt geschützt. Der Schutz umfasst vor allem den Telefon-, Telegramm-, Funk-, Teletext-, Telefaxverkehr und Bildschirmdienst, aber auch die Kommunikation über das Internet. Eingriffe in Art 10 I GG liegen vor, wenn die öffentliche Gewalt vom Inhalt oder den Daten der Sendungen oder Mitteilungen Kenntnis nimmt, sowie die Speicherung diesbezüglich erlangter Informationen, deren Verwertung und Weitergabe vornimmt. 56 pp. Deutsch.
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9783640993994 - Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung Marius Wallmeier Author

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung Marius Wallmeier Author (2011)

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster (PVD), Veranstaltung: Bachelor Thesis - Strafrecht Strafprozeßrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt, eröffnet worden. Die Überwachung der Telekommunikation ist eine verdeckte Ermittlungsmaßnahme der Strafprozessordnung und ist in einer Reihe von Vorschriften geregelt, die auf komplexe Weise ineinander greifen und deren jeweiliger Anwendungsbereich mitunter schwer abzugrenzen ist. Die Telekommunikationsüberwachung im Rahmen des Strafverfahrens wurde in § 100a ff. StPO geregelt. Hinzu treten noch die Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes und die der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. Die Rechtsfolgen von § 100a StPO gehen über die bloße Wahrnehmung von Gesprächsinhalten hinaus und erfassen ebenfalls auch die entstehenden Daten des technischen Vorganges bei dem jeweiligen Kommunikationsereignis. Insofern erfolgt ein universaler Zugriff auf die persönliche Sphäre des Einzelnen, deren Schutz aus dem Grundgesetz hergeleitet wird. Betroffen sind hier vor allem Art. 10 und 13 GG, ebenso die informationeller Selbstbestimmung, die aus Art. 2 I 1 I GG abgeleitet wird. Grundgesetzlich wird bei dem Fernmeldegeheimnis im Sinne des Art. 10 GG die gesamte individuelle Kommunikation über das Medium der drahtlosen oder drahtgebundenen elektromagnetischen Wellen vor dem Zugriff der öffentlichen Gewalt geschützt. Der Schutz umfasst vor allem den Telefon-, Telegramm-, Funk-, Teletext-, Telefaxverkehr und Bildschirmdienst, aber auch die Kommunikation über das Internet. Eingriffe in Art 10 I GG liegen vor, wenn die öffentliche Gewalt vom Inhalt oder den Daten der Sendungen oder Mitteilungen Kenntnis nimmt, sowie die Speicherung diesbezüglich erlangter Informationen, deren Verwertung und Weitergabe vornimmt.
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9783640993994 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung (2011)

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ISBN: 9783640993994 bzw. 3640993993, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung: Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Münster (PVD), Veranstaltung: Bachelor Thesis - Strafrecht Strafproze?recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung ... Ebook.
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9783640993994 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche MaBnahme der Strafprozessordnung
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche MaBnahme der Strafprozessordnung (2011)

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9783640993994 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung

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9783640995288 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung (2013)

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ISBN: 9783640995288 bzw. 3640995287, in Deutsch, 56 Seiten, Grin Verlag Gmbh, Taschenbuch, neu.

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9783640995288 - Marius Wallmeier: Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung
Marius Wallmeier

Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung (2013)

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ISBN: 9783640995288 bzw. 3640995287, in Deutsch, 56 Seiten, Grin Verlag Gmbh, Taschenbuch, neu.

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