Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO
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9783640945993 - Aust, Falco: Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO
Aust, Falco

Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO

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ISBN: 9783640945993 bzw. 3640945999, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Internationale Rechtsdurchsetzung, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Medien wimmelt es in letzter Zeit von Nachrichten über Beeinträchtigungen im Luftverkehr. Die Palette der Störfaktoren reicht von Streiks im Luftverkehr von Piloten und Fluglotsen, über die Sperrung des Luftverkehrs aufgrund gefährlicher, aber unsichtbarer, Aschewolken, bis hin zur Finanzkrise und bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Griechenland, die eine Reise erschweren oder gar unzumutbar machen. Längst vergessen scheinen dabei schon terroristische Aktivitäten oder Bombendrohungen genauso wie die Praxis der Billigflieger, Flüge zu annullieren, wenn nicht genügend Passagiere gebucht haben, oder die Beförderung bei Überbuchung zu verweigern.Hat der Verbraucher eine Flugreise gebucht, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren z. B. verspätet hat oder komplett annulliert wurde, stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Anspruch entstanden ist und wenn ja welcher. Wichtig für die Durchsetzung des Anspruchs ist, an welchem Ort dieser gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt werden kann. Die möglichen Ansprüche gegen die Fluggesellschaften finden sich zumeist in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , die jedoch keinerlei gerichtliche Zuständigkeiten regelt. Demnach ist auf die allgemeinen Regelungen der EuGVVO zurückzugreifen. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Zuständigkeiten für den Passagier überhaupt in Frage kommen und eine genauere Betrachtung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts durchgeführt. Bei Flugreisen ist dies gem. Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Ort eines Mitgliedsstaates, in dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen. Für den Passagier stellt sich nun die Frage, welcher Ort das genau sein soll? Zur Auswahl steht eine Reihe potenzieller Orte. Es könnte der Sitz der Fluggesellschaft sein, der Wohnsitz des Passagiers, der Ort des Abfluges oder der Ort der Ankunft. Kann die Klage dann nur an einem der Orte geltend gemacht werden oder hat er sogar die Wahl zwischen mehreren? Wenn ja, welche? Möglich ist auch beim Überfliegen mehrerer Länder, dass in allen oder auch nur einem der Länder Klage erhoben werden kann. Erschwert wird die Ermittlung, wenn die Anwendbarkeit der EuGVVO nicht gegeben ist und dann auf die internationale Zuständigkeit des Rechts zurückzugreifen ist, auf das sich der Beförderungsvertrag bezieht.Gerade für Verbraucher, die aufgrund niedriger Ticketpreise nicht auf einen Anwalt zurückgreifen wollen, ist die Ermittlung der richtigen Zuständigkeit überaus schwierig.2011. 36 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783640945993 - Falco Aust: Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO
Falco Aust

Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO

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Unter besonderer Berücksichtigung der Streitfragen zum Erfüllungsortsgerichtsstand im Luftverkehr, Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Internationale Rechtsdurchsetzung, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Medien wimmelt es in letzter Zeit von Nachrichten über Beeinträchtigungen im Luftverkehr. Die Palette der Störfaktoren reicht von Streiks im Luftverkehr von Piloten und Fluglotsen, über die Sperrung des Luftverkehrs aufgrund gefährlicher, aber unsichtbarer, Aschewolken, bis hin zur Finanzkrise und bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Griechenland, die eine Reise erschweren oder gar unzumutbar machen. Längst vergessen scheinen dabei schon terroristische Aktivitäten oder Bombendrohungen genauso wie die Praxis der Billigflieger, Flüge zu annullieren, wenn nicht genügend Passagiere gebucht haben, oder die Beförderung bei Überbuchung zu verweigern.Hat der Verbraucher eine Flugreise gebucht, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren z. B. verspätet hat oder komplett annulliert wurde, stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Anspruch entstanden ist und wenn ja welcher. Wichtig für die Durchsetzung des Anspruchs ist, an welchem Ort dieser gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt werden kann. Die möglichen Ansprüche gegen die Fluggesellschaften finden sich zumeist in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , die jedoch keinerlei gerichtliche Zuständigkeiten regelt. Demnach ist auf die allgemeinen Regelungen der EuGVVO zurückzugreifen. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Zuständigkeiten für den Passagier überhaupt in Frage kommen und eine genauere Betrachtung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts durchgeführt. Bei Flugreisen ist dies gem. Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Ort eines Mitgliedsstaates, in dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen. Für den Passagier stellt sich nun die Frage, welcher Ort das genau sein soll? Zur Auswahl steht eine Reihe potenzieller Orte. Es könnte der Sitz der Fluggesellschaft sein, der Wohnsitz des Passagiers, der Ort des Abfluges oder der Ort der Ankunft. Kann die Klage dann nur an einem der Orte geltend gemacht werden oder hat er sogar die Wahl zwischen mehreren? Wenn ja, welche? Möglich ist auch beim Überfliegen mehrerer Länder, dass in allen oder auch nur einem der Länder Klage erhoben werden kann. Erschwert wird die Ermittlung, wenn die Anwendbarkeit der EuGVVO nicht gegeben ist und dann auf die internationale Zuständigkeit des Rechts zurückzugreifen ist, auf das sich der Beförderungsvertrag bezieht.Gerade für Verbraucher, die aufgrund niedriger Ticketpreise nicht auf einen Anwalt zurückgreifen wollen, ist die Ermittlung der richtigen Zuständigkeit überaus schwierig.
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9783640945993 - Falco Aust: Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO
Symbolbild
Falco Aust

Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO (2011)

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Internationale Rechtsdurchsetzung, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Medien wimmelt es in letzter Zeit von Nachrichten über Beeinträchtigungen im Luftverkehr. Die Palette der Störfaktoren reicht von Streiks im Luftverkehr von Piloten und Fluglotsen, über die Sperrung des Luftverkehrs aufgrund gefährlicher, aber unsichtbarer, Aschewolken, bis hin zur Finanzkrise und bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Griechenland, die eine Reise erschweren oder gar unzumutbar machen. Längst vergessen scheinen dabei schon terroristische Aktivitäten oder Bombendrohungen genauso wie die Praxis der Billigflieger, Flüge zu annullieren, wenn nicht genügend Passagiere gebucht haben, oder die Beförderung bei Überbuchung zu verweigern.Hat der Verbraucher eine Flugreise gebucht, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren z. B. verspätet hat oder komplett annulliert wurde, stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Anspruch entstanden ist und wenn ja welcher. Wichtig für die Durchsetzung des Anspruchs ist, an welchem Ort dieser gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt werden kann. Die möglichen Ansprüche gegen die Fluggesellschaften finden sich zumeist in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , die jedoch keinerlei gerichtliche Zuständigkeiten regelt. Demnach ist auf die allgemeinen Regelungen der EuGVVO zurückzugreifen. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Zuständigkeiten für den Passagier überhaupt in Frage kommen und eine genauere Betrachtung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts durchgeführt. Bei Flugreisen ist dies gem. Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Ort eines Mitgliedsstaates, in dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen. Für den Passagier stellt sich nun die Frage, welcher Ort das genau sein soll Zur Auswahl steht eine Reihe potenzieller Orte. Es könnte der Sitz der Fluggesellschaft sein, der Wohnsitz des Passagiers, der Ort des Abfluges oder der Ort der Ankunft. Kann die Klage dann nur an einem der Orte geltend gemacht werden oder hat er sogar die Wahl zwischen mehreren Wenn ja, welche Möglich ist auch beim Überfliegen mehrerer Länder, dass in allen oder auch nur einem der Länder Klage erhoben werden kann. Erschwert wird die Ermittlung, wenn die Anwendbarkeit der EuGVVO nicht gegeben ist und dann auf die internationale Zuständigkeit des Rechts zurückzugreifen ist, auf das sich der Beförderungsvertrag bezieht.Gerade für Verbraucher, die aufgrund niedriger Ticketpreise nicht auf einen Anwalt zurückgreifen wollen, ist die Ermittlung der richtigen Zuständigkeit überaus schwierig. 68 pp. Deutsch.
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9783640945993 - Falco Aust: Die Entscheidung Des Eugh Zum Gerichtsstand Des Erfullungsorts Nach Der Eugvvo
Symbolbild
Falco Aust

Die Entscheidung Des Eugh Zum Gerichtsstand Des Erfullungsorts Nach Der Eugvvo (2010)

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Paperback. 36 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1, 7, Hochschule fr Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Internationale Rechtsdurchsetzung, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Medien wimmelt es in letzter Zeit von Nachrichten ber Beeintrchtigungen im Luftverkehr. Die Palette der Strfaktoren reicht von Streiks im Luftverkehr von Piloten und Fluglotsen, ber die Sperrung des Luftverkehrs aufgrund gefhrlicher, aber unsichtbarer, Aschewolken, bis hin zur Finanzkrise und brgerkriegshnlichen Zustnden in Griechenland, die eine Reise erschweren oder gar unzumutbar machen. Lngst vergessen scheinen dabei schon terroristische Aktivitten oder Bombendrohungen genauso wie die Praxis der Billigflieger, Flge zu annullieren, wenn nicht gengend Passagiere gebucht haben, oder die Befrderung bei berbuchung zu verweigern. Hat der Verbraucher eine Flugreise gebucht, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren z. B. versptet hat oder komplett annulliert wurde, stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Anspruch entstanden ist und wenn ja welcher. Wichtig fr die Durchsetzung des Anspruchs ist, an welchem Ort dieser gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt werden kann. Die mglichen Ansprche gegen die Fluggesellschaften finden sich zumeist in der Verordnung (EG) Nr. 2612004 , die jedoch keinerlei gerichtliche Zustndigkeiten regelt. Demnach ist auf die allgemeinen Regelungen der EuGVVO zurckzugreifen. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Zustndigkeiten fr den Passagier berhaupt in Frage kommen und eine genauere Betrachtung des Gerichtsstands des Erfllungsorts durchgefhrt. Bei Flugreisen ist dies gem. Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Ort eines Mitgliedsstaates, in dem die Dienstleistung erbracht wurde oder htte erbracht werden mssen. Fr den Passagier stellt sich nun die Frage, welcher Ort das genau sein soll Zur Auswahl steht eine Reihe potenzieller Orte. Es knnte de This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783640945993 - Falco Aust: Die Entscheidung Des Eugh Zum Gerichtsstand Des Erfullungsorts Nach Der Eugvvo (Paperback)
Symbolbild
Falco Aust

Die Entscheidung Des Eugh Zum Gerichtsstand Des Erfullungsorts Nach Der Eugvvo (Paperback) (2013)

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Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Hochschule fur Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Internationale Rechtsdurchsetzung, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Medien wimmelt es in letzter Zeit von Nachrichten uber Beeintrachtigungen im Luftverkehr. Die Palette der Storfaktoren reicht von Streiks im Luftverkehr von Piloten und Fluglotsen, uber die Sperrung des Luftverkehrs aufgrund gefahrlicher, aber unsichtbarer, Aschewolken, bis hin zur Finanzkrise und burgerkriegsahnlichen Zustanden in Griechenland, die eine Reise erschweren oder gar unzumutbar machen. Langst vergessen scheinen dabei schon terroristische Aktivitaten oder Bombendrohungen genauso wie die Praxis der Billigflieger, Fluge zu annullieren, wenn nicht genugend Passagiere gebucht haben, oder die Beforderung bei Uberbuchung zu verweigern. Hat der Verbraucher eine Flugreise gebucht, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren z. B. verspatet hat oder komplett annulliert wurde, stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Anspruch entstanden ist und wenn ja welcher. Wichtig fur die Durchsetzung des Anspruchs ist, an welchem Ort dieser gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt werden kann. Die moglichen Anspruche gegen die Fluggesellschaften finden sich zumeist in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die jedoch keinerlei gerichtliche Zustandigkeiten regelt. Demnach ist auf die allgemeinen Regelungen der EuGVVO zuruckzugreifen. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Zustandigkeiten fur den Passagier uberhaupt in Frage kommen und eine genauere Betrachtung des Gerichtsstands des Erfullungsorts durchgefuhrt. Bei Flugreisen ist dies gem. Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Ort eines Mitgliedsstaates, in dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hatte erbracht werden mussen. Fur den Passagier stellt sich nun die Frage, welcher Ort das genau sein soll? Zur Auswahl steht eine Reihe potenzieller Orte. Es konnte de.
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3640945999 - Falco Aust: Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO
Falco Aust

Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO

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Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO ab 13.99 € als Taschenbuch: Unter besonderer Berücksichtigung der Streitfragen zum Erfüllungsortsgerichtsstand im Luftverkehr. 1. Auflage. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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