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Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für sexuell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter
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Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für *uell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter
ISBN: 9783640905546 bzw. 3640905547, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Die Abschlussarbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII insbesondere mit dem Thema in welchem Rahmen eine ambulante Tätertherapie für strafunmündige Klienten von Seiten des Jugendamtes als Leistungsträger angeboten werden kann. Eine ambulante Therapie kann entweder nach § 27 ff SGB VIII in Form von Hilfe zur Erziehung oder nach § 35a SGB VIII als Eingliederungshilfe für Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung angeboten werden. Das Jugendamt hat die Aufgabe ein Kind bzw. einen Jugendlichen zu helfen und zu unterstützen bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII). Erfährt das Jugendamt durch Selbstmeldung, die Polizei O.A. von ***uell grenzverletzendem Verhalten, so muss es die Situation eruieren und wenn nötig den Leistungsberechtigen ein Hilfsangebot unterbreiten. Sollte als Hilfe eine ambulante Therapie angezeigt sein, so müssen nach § 36 SGB VIII sowohl die Eltern als auch das Kind vor Inanspruchnahme der Hilfe informiert werden, welche Art und welchen Umfang die Hilfe hat. In diesem Rahmen wird auch ein Hilfeplan erstellt. In regelmäßigen Abständen sollten sich alle Beteiligten (Jugendamt, Leistungsberechtigte, Hilfeerbringende Einrichtung und das Kind) zusammensetzen, um die Notwendigkeit und die Geeignetheit der Hilfe immer wieder zu überprüfen und evtl. die Hilfe zum Wohle des Kindes und seiner Entwicklung anzupassen (§ 36 Abs. 2 SGB VIII). Wird das Hilfeangebot der Jugendhilfe von den Eltern abgelehnt, so kann dies auch rechtliche Folgen mit sich ziehen. Das Jugendamt muss prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB vorliegt. In § 1666 BGB heißt es, wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Im schlimmsten Fall kann das Familiengericht in diesem Rahmen den Eltern die elterliche Sorge oder Teile davon entziehen und das Kind muss dann evtl. fremd untergebracht werden. Die Beratungsstelle sollte über Schwierigkeiten und möglicherweise von Seiten des Jugendamtes oder des Familiengerichtes aufgebauten Druck informiert sein um insbesondere die Risikoeinschätzung besser beurteilen und auch die Eltern und das Kind mit ihren Ängsten und Vorbehalten besser verstehen zu können.
Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für *uell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter (2011)
ISBN: 9783640905393 bzw. 3640905393, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Mai 2011, Taschenbuch, neu.
Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Veranstaltung: ***uelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abschlussarbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII insbesondere mit dem Thema in welchem Rahmen eine ambulante Tätertherapie für strafunmündige Klienten von Seiten des Jugendamtes als Leistungsträger angeboten werden kann. Eine ambulante Therapie kann entweder nach 27 ff SGB VIII in Form von Hilfe zur Erziehung oder nach 35a SGB VIII als Eingliederungshilfe für Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung angeboten werden. Das Jugendamt hat die Aufgabe ein Kind bzw. einen Jugendlichen zu helfen und zu unterstützen bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit ( 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII). Erfährt das Jugendamt durch Selbstmeldung, die Polizei O.A. von ***uell grenzverletzendem Verhalten, so muss es die Situation eruieren und wenn nötig den Leistungsberechtigen ein Hilfsangebot unterbreiten. Sollte als Hilfe eine ambulante Therapie angezeigt sein, so müssen nach 36 SGB VIII sowohl die Eltern als auch das Kind vor Inanspruchnahme der Hilfe informiert werden, welche Art und welchen Umfang die Hilfe hat. In diesem Rahmen wird auch ein Hilfeplan erstellt.In regelmäßigen Abständen sollten sich alle Beteiligten (Jugendamt, Leistungsberechtigte, Hilfeerbringende Einrichtung und das Kind) zusammensetzen, um die Notwendigkeit und die Geeignetheit der Hilfe immer wieder zu überprüfen und evtl. die Hilfe zum Wohle des Kindes und seiner Entwicklung anzupassen ( 36 Abs. 2 SGB VIII).Wird das Hilfeangebot der Jugendhilfe von den Eltern abgelehnt, so kann dies auch rechtliche Folgen mit sich ziehen. Das Jugendamt muss prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung nach 1666 BGB vorliegt. In 1666 BGB heißt es, wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Im schlimmsten Fall kann das Familiengericht in diesem Rahmen den Eltern die elterliche Sorge oder Teile davon entziehen und das Kind muss dann evtl. fremd untergebracht werden. Die Beratungsstelle sollte über Schwierigkeiten und möglicherweise von Seiten des Jugendamtes oder des Familiengerichtes aufgebauten Druck informiert sein um insbesondere die Risikoeinschätzung besser beurteilen und auch die Eltern und das Kind mit ihren Ängsten und Vorbehalten besser verstehen zu können. 32 pp. Deutsch.
Rechtliche Grundlage Einer Ambulanten Therapie Fur *uell Grenzverletzende Kinder Im Strafunmundigen Alter (2011)
ISBN: 9783640905393 bzw. 3640905393, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Paperback. 36 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.3in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Veranstaltung: ***uelle bergriffe durch Kinder und Jugendliche, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abschlussarbeit beschftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII insbesondere mit dem Thema in welchem Rahmen eine ambulante Ttertherapie fr strafunmndige Klienten von Seiten des Jugendamtes als Leistungstrger angeboten werden kann. Eine ambulante Therapie kann entweder nach 27 ff SGB VIII in Form von Hilfe zur Erziehung oder nach 35a SGB VIII als Eingliederungshilfe fr Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung angeboten werden. Das Jugendamt hat die Aufgabe ein Kind bzw. einen Jugendlichen zu helfen und zu untersttzen bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persnlichkeit ( 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII). Erfhrt das Jugendamt durch Selbstmeldung, die Polizei O. A. von ***uell grenzverletzendem Verhalten, so muss es die Situation eruieren und wenn ntig den Leistungsberechtigen ein Hilfsangebot unterbreiten. Sollte als Hilfe eine ambulante Therapie angezeigt sein, so mssen nach 36 SGB VIII sowohl die Eltern als auch das Kind vor Inanspruchnahme der Hilfe informiert werden, welche Art und welchen Umfang die Hilfe hat. In diesem Rahmen wird auch ein Hilfeplan erstellt. In regelmigen Abstnden sollten sich alle Beteiligten (Jugendamt, Leistungsberechtigte, Hilfeerbringende Einrichtung und das Kind) zusammensetzen, um die Notwendigkeit und die Geeignetheit der Hilfe immer wieder zu berprfen und evtl. die Hilfe zum Wohle des Kindes und seiner Entwicklung anzupassen ( 36 Abs. 2 SGB VIII). Wird das Hilfeangebot der Jugendhilfe von den Eltern abgelehnt, so kann dies auch rechtliche Folgen mit sich ziehen. Das Jugendamt muss prfen, ob eine Kindeswohlgefhrdung nach 1666 BGB vorliegt. In 1666 BGB heit es, wird das krperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermgen gefhrdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nic This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Rechtliche Grundlage Einer Ambulanten Therapie Fur *uell Grenzverletzende Kinder Im Strafunmundigen Alter (Paperback) (2013)
ISBN: 9783640905393 bzw. 3640905393, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Language: German,English Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Veranstaltung: ***uelle Ubergriffe durch Kinder und Jugendliche, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abschlussarbeit beschaftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII insbesondere mit dem Thema in welchem Rahmen eine ambulante Tatertherapie fur strafunmundige Klienten von Seiten des Jugendamtes als Leistungstrager angeboten werden kann. Eine ambulante Therapie kann entweder nach 27 ff SGB VIII in Form von Hilfe zur Erziehung oder nach 35a SGB VIII als Eingliederungshilfe fur Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung angeboten werden. Das Jugendamt hat die Aufgabe ein Kind bzw. einen Jugendlichen zu helfen und zu unterstutzen bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Personlichkeit ( 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII). Erfahrt das Jugendamt durch Selbstmeldung, die Polizei O.A. von ***uell grenzverletzendem Verhalten, so muss es die Situation eruieren und wenn notig den Leistungsberechtigen ein Hilfsangebot unterbreiten. Sollte als Hilfe eine ambulante Therapie angezeigt sein, so mussen nach 36 SGB VIII sowohl die Eltern als auch das Kind vor Inanspruchnahme der Hilfe informiert werden, welche Art und welchen Umfang die Hilfe hat. In diesem Rahmen wird auch ein Hilfeplan erstellt. In regelmassigen Abstanden sollten sich alle Beteiligten (Jugendamt, Leistungsberechtigte, Hilfeerbringende Einrichtung und das Kind) zusammensetzen, um die Notwendigkeit und die Geeignetheit der Hilfe immer wieder zu uberprufen und evtl. die Hilfe zum Wohle des Kindes und seiner Entwicklung anzupassen ( 36 Abs. 2 SGB VIII). Wird das Hilfeangebot der Jugendhilfe von den Eltern abgelehnt, so kann dies auch rechtliche Folgen mit sich ziehen. Das Jugendamt muss prufen, ob eine Kindeswohlgefahrdung nach 1666 BGB vorliegt. In 1666 BGB heisst es, wird das korperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermogen gefahrdet und sind die Eltern nicht gewillt oder n.
Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für sexuell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter (2011)
ISBN: 9783640905546 bzw. 3640905547, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für sexuell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter: Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Veranstaltung: Sexuelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abschlussarbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII insbesondere mit dem Thema in welchem Rahmen eine ambulante T?tertherapie für strafunmündige Klienten von ... Ebook.
Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für sexuell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter (2011)
ISBN: 9783640905546 bzw. 3640905547, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Veranstaltung: Sexuelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abschlussarbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII insbes.
Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für sexuell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter
ISBN: 9783640905546 bzw. 3640905547, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu, E-Book.
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Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für *uell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter (2013)
ISBN: 9783640905393 bzw. 3640905393, in Deutsch, 32 Seiten, Grin Verlag Gmbh, Taschenbuch, neu.
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Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für *uell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter
ISBN: 9783640905546 bzw. 3640905547, in Deutsch, Grin-Verlag, München, Deutschland, neu, E-Book, elektronischer Download.
1. Auflage, 1. Auflage.
Rechtliche Grundlage einer ambulanten Therapie für *uell grenzverletzende Kinder im strafunmündigen Alter
ISBN: 9783640905546 bzw. 3640905547, in Deutsch, Grin-Verlag, München, Deutschland, neu, E-Book, elektronischer Download.
Claudia Giehl, NOOK Book (eBook), Edition: 1, German-language edition,.