Privatautonomie und Inhaltskontrolle privatrechtlicher AGB
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Privatautonomie und Inhaltskontrolle privatrechtlicher AGB (2010)
DE PB NW RP
ISBN: 9783640747986 bzw. 3640747984, in Deutsch, Grin-Verlag, München, Deutschland, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, NDS, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 90 Abs. 1 BVerfGG kann jedermann Verfassungsbeschwerde erheben.Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt.Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der natürlichen Personen ist.Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen zu Lasten von privaten Verbrauchern. Die Beschwerdeführerin ist ein Gasversorgungsunternehmen. Sie wurde vom Land B. nach der deutschen Wiedervereinigung privatisiert. Aus den angegriffenen Entscheidungen sei an keiner Stelle ersichtlich, dass der Bundesgerichtshof erkannt und berücksichtigt habe, dass sich die Beschwerdeführerin bei der Vereinbarung der Preisanpassungsklausel im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG bewegt habe. Die verfassungsrechtlich gebotene sorgfältige Analyse und Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Schutzgüter fehle. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Vertragsfreiheit im vorliegenden Fall nicht durch Art. 12 Abs. 1 GG, sondern durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt sei, ändere sich im Ergebnis nichts. Zudem führten die angegriffenen Entscheidungen zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Berufsfreiheit, zu der es auch gehöre, das Entgelt für die eigene berufliche Leistung frei aushandeln zu können. Sie nähmen der Beschwerdeführerin angesichts deutlich gestiegener Beschaffungspreise wesentliche Teile ihres leistungsäquivalenten Vergütungsanspruchs. Dies betreffe eine sehr große Zahl von Kundenverhältnissen, und in fast allen Fällen gehe es um mehrfache, sich kumulierende Preisanpassungen und längere Zeiträume. 36 pp. Deutsch.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 90 Abs. 1 BVerfGG kann jedermann Verfassungsbeschwerde erheben.Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt.Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der natürlichen Personen ist.Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen zu Lasten von privaten Verbrauchern. Die Beschwerdeführerin ist ein Gasversorgungsunternehmen. Sie wurde vom Land B. nach der deutschen Wiedervereinigung privatisiert. Aus den angegriffenen Entscheidungen sei an keiner Stelle ersichtlich, dass der Bundesgerichtshof erkannt und berücksichtigt habe, dass sich die Beschwerdeführerin bei der Vereinbarung der Preisanpassungsklausel im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG bewegt habe. Die verfassungsrechtlich gebotene sorgfältige Analyse und Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Schutzgüter fehle. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Vertragsfreiheit im vorliegenden Fall nicht durch Art. 12 Abs. 1 GG, sondern durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt sei, ändere sich im Ergebnis nichts. Zudem führten die angegriffenen Entscheidungen zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Berufsfreiheit, zu der es auch gehöre, das Entgelt für die eigene berufliche Leistung frei aushandeln zu können. Sie nähmen der Beschwerdeführerin angesichts deutlich gestiegener Beschaffungspreise wesentliche Teile ihres leistungsäquivalenten Vergütungsanspruchs. Dies betreffe eine sehr große Zahl von Kundenverhältnissen, und in fast allen Fällen gehe es um mehrfache, sich kumulierende Preisanpassungen und längere Zeiträume. 36 pp. Deutsch.
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Privatautonomie Und Inhaltskontrolle Privatrechtlicher Agb German Edition (2010)
DE PB NW
ISBN: 9783640747986 bzw. 3640747984, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, BuySomeBooks [52360437], Las Vegas, NV, U.S.A.
Paperback. 36 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.5in. x 0.2in.Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Arbeitsrecht, Note: 1, 2, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg Mannheim, frher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Gem Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 90 Abs. 1 BVerfGG kann jedermann Verfassungsbeschwerde erheben. Die Grundrechtsfhigkeit einer juristischen Person des ffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese ffentliche Aufgaben wahrnimmt. Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Bettigung Ausdruck der freien Entfaltung der natrlichen Personen ist. Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Wirksamkeit von Gaspreiserhhungen zu Lasten von privaten Verbrauchern. Die Beschwerdefhrerin ist ein Gasversorgungsunternehmen. Sie wurde vom Land B. . . nach der deutschen Wiedervereinigung privatisiert. Aus den angegriffenen Entscheidungen sei an keiner Stelle ersichtlich, dass der Bundesgerichtshof erkannt und bercksichtigt habe, dass sich die Beschwerdefhrerin bei der Vereinbarung der Preisanpassungsklausel im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG bewegt habe. Die verfassungsrechtlich gebotene sorgfltige Analyse und Abwgung der widerstreitenden grundrechtlichen Schutzgter fehle. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Vertragsfreiheit im vorliegenden Fall nicht durch Art. 12 Abs. 1 GG, sondern durch Art. 2 Abs. 1 GG geschtzt sei, ndere sich im Ergebnis nichts. Zudem fhrten die angegriffenen Entscheidungen zu einer unverhltnismigen Beschrnkung ihrer Berufsfreiheit, zu der es auch gehre, das Entgelt fr die eigene berufliche Leistung frei aushandeln zu knnen. Sie nhmen der Beschwerdefhrerin angesichts deutlich gestiegener Beschaffungspreise wesentliche Teile ihres leistungsquivalenten Vergtungsanspruchs. Dies betreffe eine sehr groe Zahl von Kundenverhltnissen, und in fast allen This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Paperback. 36 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.5in. x 0.2in.Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Arbeitsrecht, Note: 1, 2, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg Mannheim, frher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Gem Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 90 Abs. 1 BVerfGG kann jedermann Verfassungsbeschwerde erheben. Die Grundrechtsfhigkeit einer juristischen Person des ffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese ffentliche Aufgaben wahrnimmt. Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Bettigung Ausdruck der freien Entfaltung der natrlichen Personen ist. Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Wirksamkeit von Gaspreiserhhungen zu Lasten von privaten Verbrauchern. Die Beschwerdefhrerin ist ein Gasversorgungsunternehmen. Sie wurde vom Land B. . . nach der deutschen Wiedervereinigung privatisiert. Aus den angegriffenen Entscheidungen sei an keiner Stelle ersichtlich, dass der Bundesgerichtshof erkannt und bercksichtigt habe, dass sich die Beschwerdefhrerin bei der Vereinbarung der Preisanpassungsklausel im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG bewegt habe. Die verfassungsrechtlich gebotene sorgfltige Analyse und Abwgung der widerstreitenden grundrechtlichen Schutzgter fehle. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Vertragsfreiheit im vorliegenden Fall nicht durch Art. 12 Abs. 1 GG, sondern durch Art. 2 Abs. 1 GG geschtzt sei, ndere sich im Ergebnis nichts. Zudem fhrten die angegriffenen Entscheidungen zu einer unverhltnismigen Beschrnkung ihrer Berufsfreiheit, zu der es auch gehre, das Entgelt fr die eigene berufliche Leistung frei aushandeln zu knnen. Sie nhmen der Beschwerdefhrerin angesichts deutlich gestiegener Beschaffungspreise wesentliche Teile ihres leistungsquivalenten Vergtungsanspruchs. Dies betreffe eine sehr groe Zahl von Kundenverhltnissen, und in fast allen This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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Privatautonomie und Inhaltskontrolle privatrechtlicher AGB
~DE PB NW
ISBN: 3640747984 bzw. 9783640747986, vermutlich in Deutsch, 2. Ausgabe, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Privatautonomie und Inhaltskontrolle privatrechtlicher AGB ab 13.99 € als Taschenbuch: 2. Auflage. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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Privatautonomie und Inhaltskontrolle privatrechtlicher AGB (2010)
DE PB NW RP
ISBN: 9783640747986 bzw. 3640747984, in Deutsch, Grin-Verlag, München, Deutschland, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, English-Book-Service - A Fine Choice [1048135], Waldshut-Tiengen, Germany.
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