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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands- Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG TDSV TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL100%: Thomas Reimann: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands- Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG TDSV TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL (ISBN: 9783640521241) Grin Verlag Gmbh Jul 2010, 2. Ausgabe, in Deutsch, Taschenbuch.
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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK86%: Thomas Reimann: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK (ISBN: 9783638119290) Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands- Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG TDSV TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
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9783638119290 - Thomas Reimann: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL

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Für den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgültigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gültigkeit der TDSV96 ab. Eine ausführliche Begründung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen. Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Für Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundesländer geschlossen worden. Schließlich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage für den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden. Als Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation 4. Als Auffangnorm steht ferner die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zur Verfügung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, also z.B. wenn der zu beurteilenden Dienst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Auf eine Vorstellung der Rechtsgrundlagen im einzelnen wird verzichtet und insoweit auf das Themengebiet des Vorreferenten hingewiesen.
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9783638119290 - Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL

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2002, 41 Seiten, Deutsch, Für den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgültigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gültigkeit der TDSV96 ab. Eine ausführliche Begründung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen.Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor.Für Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundesländer geschlossen worden. Schließlich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage für den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden.Als Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, außerdem das B.
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9783640521241 - Thomas Reimann: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL (2010)

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, einseitig bedruckt, Note: 17 von 18, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz), Veranstaltung: Recht des Internet, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Für den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgültigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gültigkeit der TDSV96 ab. Eine ausführliche Begründung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen.Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor.Für Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundesländer geschlossen worden. Schließlich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage für den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden.Als Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation 4.Als Auffangnorm steht ferner die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zur Verfügung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, also z.B. wenn der zu beurteilenden Dienst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.Auf eine Vorstellung der Rechtsgrundlagen im einzelnen wird verzichtet und insoweit auf das Themengebiet des Vorreferenten hingewiesen. 44 pp. Deutsch.
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9783638119290 - Thomas Reimann: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL (2000)

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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL: Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 von 18, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz), Veranstaltung: Recht des Internet, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Für den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgültigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gültigkeit der TDSV96 ab. Eine ausführliche Begründung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen.Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Für Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundesländer geschlossen worden. Schließlich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage für den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden. Als Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die `Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation` 4. Als Auffangnorm steht ferner die `Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr` zur Verfügung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, also z.B. wenn der zu beurteilenden Dienst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Auf eine Vorstellung der Rechtsgrundlagen im einzelnen wird verzichtet und insoweit auf das Themengebiet des Vorreferenten hingewiesen. Ebook.
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9783638119290 - Thomas Reimann: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
Thomas Reimann

Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL

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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL, Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 von 18, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz), Veranstaltung: Recht des Internet, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Für den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgültigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gültigkeit der TDSV96 ab. Eine ausführliche Begründung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen.Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor.Für Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundesländer geschlossen worden. Schließlich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage für den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden.Als Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation 4.Als Auffangnorm steht ferner die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zur Verfügung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, also z.B. wenn der zu beurteilenden Dienst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.Auf eine Vorstellung der Rechtsgrundlagen im einzelnen wird verzichtet und insoweit auf das Themengebiet des Vorreferenten hingewiesen.
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9783640521241 - Thomas Reimann: Zweckbindung Und Loschungsfristen Der Bestands-, Verbindungs-Nutzungs- Und Abrechnungsdaten Nach Tkg, Tdsv, TddsgMdstv Und Eg-TK-Datsch-Rl
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Zweckbindung Und Loschungsfristen Der Bestands-, Verbindungs-Nutzungs- Und Abrechnungsdaten Nach Tkg, Tdsv, TddsgMdstv Und Eg-TK-Datsch-Rl (2000)

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Paperback. 84 pages. Dimensions: 8.2in. x 5.8in. x 0.4in.Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 von 18, Johann Wolfgang Goethe-Universitt Frankfurt am Main (Institut fr Arbeitsrecht und Brgerliches Recht, Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz), Veranstaltung: Recht des Internet, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Fr den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgltigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gltigkeit der TDSV96 ab. Eine ausfhrliche Begrndung wrde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen. Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Fr Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundeslnder geschlossen worden. Schlielich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage fr den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden. Als Rechtsgrundlage fr den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, auerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen fr den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die Richtlinie 9766EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphre im Bereich der Telekommunikation 4. Als Auffangnorm steht ferner die Richtlinie 9546EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zur Verfgung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, also This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783640521241 - Thomas Reimann: Zweckbindung Und Loschungsfristen Der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- Und Abrechnungsdaten Nach Tkg, Tdsv, Tddsg/Mdstv Und Eg-TK-Datsch-Rl (Paperback)
Symbolbild
Thomas Reimann

Zweckbindung Und Loschungsfristen Der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- Und Abrechnungsdaten Nach Tkg, Tdsv, Tddsg/Mdstv Und Eg-TK-Datsch-Rl (Paperback) (2013)

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ISBN: 9783640521241 bzw. 3640521242, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 von 18, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Institut fur Arbeitsrecht und Burgerliches Recht, Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz), Veranstaltung: Recht des Internet, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Fur den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgultigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gultigkeit der TDSV96 ab. Eine ausfuhrliche Begrundung wurde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen. Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Fur Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundeslander geschlossen worden. Schliesslich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage fur den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden. Als Rechtsgrundlage fur den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, ausserdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen fur den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die Richtlinie 97/66/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphare im Bereich der Telekommunikation 4. Als Auffangnorm steht ferner die Richtlinie 95/46/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zur Verfugung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, al.
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3640521242 - Thomas Reimann: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands- Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG TDSV TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
Thomas Reimann

Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands- Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG TDSV TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL

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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands- Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG TDSV TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL ab 27.95 € als Taschenbuch: 2. Auflage. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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9783638119290 - Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL

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ISBN: 9783638119290 bzw. 3638119297, in Deutsch, Grin-Verlag, München , Deutschland, neu, E-Book, elektronischer Download.

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9783638119290 - Thomas Reimann: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands- Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG TDSV TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
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