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Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert - Verlorener Posten Regime mit Zukunft?
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Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert - Verlorener Posten Regime mit Zukunft? (2006)
ISBN: 9783640440474 bzw. 3640440471, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert: Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenm?chte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut - zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten - doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmaßnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat 1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und 3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der Großmächte. Die Vorteile, die sie als Außenstehende genießen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abr?stungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatte, ob eine Weiterverbreitung von Atomwaffen auch zu erhöhter Stabilität fähren kann, was ein Grund wäre, der Abr?stungsklausel weniger Beachtung zu schenken. Schließlich sollen die Nicht-Vertragsparteien Indien und Pakistan untersucht werden, bevor untersucht wird, ob eine Mitgliedschaft derer beim Regime es derartig stärken würde, dass man eine Verhaltensmodifikation bei den neuen Schwellenländern erwirken kann. Ebook.
Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert (2012)
ISBN: 9783640440474 bzw. 3640440471, in Deutsch, Grin-Verlag, München, Deutschland, neu, E-Book, elektronischer Download.
Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmaßnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan, als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat 1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und 3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der Großmächte. Die Vorteile, die sie als Außenstehende genießen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abrüstungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatte, ob eine Weiterverbreitung von Atomwaffen auch zu erhöhter Stabilität führen kann, was ein Grund wäre, der Abrüstungsklausel weniger Beachtung zu schenken. Schließlich sollen die Nicht-Vertragsparteien Indien und Pakistan untersucht werden, bevor untersucht wird, ob eine Mitgliedschaft derer beim Regime es derartig stärken würde, dass man eine Verhaltensmodifikation bei den neuen Schwellenländern erwirken kann. Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Int. Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert.
Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert (2009)
ISBN: 9783640440474 bzw. 3640440471, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als MaBnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut - zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten - doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die SicherungsmaBnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan; als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat 1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und 3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der GroBmächte. Die Vorteile, die sie als AuBenstehende genieBen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten? Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abrüstungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatt.
Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert (2009)
ISBN: 3640440471 bzw. 9783640440474, in Deutsch, 25 Seiten, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut - zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten - doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmaßnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan; als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der Großmächte. Die Vorteile, die sie als Außenstehende genießen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten?Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abrüstungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatte, ob eine Weiterverbreitung von Atomwaffen auch zu erhöhter Stabilität führen kann, was ein Grund wäre, der Abrüstungsklausel weniger Beachtung zu schenken. Schließlich sollen die Nicht-Vertragsparteien Indien und Pakistan untersucht werden, bevor untersucht wird, ob eine Mitgliedschaft derer beim Regime es derartig stärken würde, dass man eine Verhaltensmodifikation bei den neuen Schwellenländern erwirken kann. 2009, 25 Seiten, eBooks.
Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert (2009)
ISBN: 9783640440399 bzw. 3640440390, in Deutsch, Grin Verlag Okt 2009, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, einseitig bedruckt, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmaßnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan; als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der Großmächte. Die Vorteile, die sie als Außenstehende genießen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abrüstungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatte, ob eine Weiterverbreitung von Atomwaffen auch zu erhöhter Stabilität führen kann, was ein Grund wäre, der Abrüstungsklausel weniger Beachtung zu schenken. Schließlich sollen die Nicht-Vertragsparteien Indien und Pakistan untersucht werden, bevor untersucht wird, ob eine Mitgliedschaft derer beim Regime es derartig stärken würde, dass man eine Verhaltensmodifikation bei den neuen Schwellenländern erwirken kann. 56 pp. Deutsch.
Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert
ISBN: 9783640440399 bzw. 3640440390, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Benutze Theorie: Realismus, Betrachtung des Nichtverbreitungsvertrages in seiner aktuellen Relevanz und die Unterminierung seiner Normen durch Israel, Pakistan, Indien, Nordkorea und Iran. , Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut - zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten - doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmaßnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat 1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und 3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der Großmächte. Die Vorteile, die sie als Außenstehende genießen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten? Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abrüstungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatte, ob eine Weiterverbreitung von Atomwaffen auch zu erhöhter Stabilität führen kann, was ein Grund wäre, der Abrüstungsklausel weniger Beachtung zu schenken. Schließlich sollen die Nicht-Vertragsparteien Indien und Pakistan untersucht werden, bevor untersucht wird, ob eine Mitgliedschaft derer beim Regime es derartig stärken würde, dass man eine Verhaltensmodifikation bei den neuen Schwellenländern erwirken kann.Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
Der Nichtverbreitungsvertrag Im 21. Jahrhundert (2006)
ISBN: 9783640440399 bzw. 3640440390, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Paperback. 56 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Vlkerrecht und Menschenrechte, Note: 2, 0, Universitt Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: bung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Benutze Theorie: Realismus, Betrachtung des Nichtverbreitungsvertrages in seiner aktuellen Relevanz und die Unterminierung seiner Normen durch Israel, Pakistan, Indien, Nordkorea und Iran. , Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Manahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen wrde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmchte (KWS) auf die fnf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgefhrt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Untersttzung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Whrend dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut - zwei Lnder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten - doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmanahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan; als einzige Lnder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafr, dass ein Staat 1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und 3. in seiner Sicherheit unabhngig ist vom Waffenschirm der Gromchte. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert
ISBN: 9783640440474 bzw. 3640440471, in Deutsch, GRIN, neu.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Massnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmassnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan; als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der Grossmächte. Die Vorteile, die sie als Aussenstehende geniessen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten?Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abrüstungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatte, ob eine Weiterverbreitung von Atomwaffen auch zu erhöhter Stabilität führen kann, was ein Grund wäre, der Abrüstungsklausel weniger Beachtung zu schenken. Schliesslich sollen die Nicht-Vertragsparteien Indien und Pakistan untersucht werden, bevor untersucht wird, ob eine Mitgliedschaft derer beim Regime es derartig stärken würde, dass man eine Verhaltensmodifikation bei den neuen Schwellenländern erwirken kann.
Der Nichtverbreitungsvertrag im 21. Jahrhundert, Verlorener Posten Regime mit Zukunft? (2015)
ISBN: 9783640440474 bzw. 3640440471, in Deutsch, Grin Verlag, neu, E-Book.
bol.com.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreib... Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut - zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten - doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmaßnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan; als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat 1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und 3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der Großmächte. Die Vorteile, die sie als Außenstehende genießen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten? Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abrüstungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatte, ob eine Weiterverbreitung von Atomwaffen auch zu erhöhter Stabilität führen kann, was ein Grund wäre, der Abrüstungsklausel weniger Beachtung zu schenken. Schließlich sollen die Nicht-Vertragsparteien Indien und Pakistan untersucht werden, bevor untersucht wird, ob eine Mitgliedschaft derer beim Regime es derartig stärken würde, dass man eine Verhaltensmodifikation bei den neuen Schwellenländern erwirken kann.Taal: Duits;Formaat: ePub met kopieerbeveiliging (DRM) van Adobe;Kopieerrechten: Het kopiëren van (delen van) de pagina's is niet toegestaan ;Geschikt voor: Alle e-readers te koop bij bol.com (of compatible met Adobe DRM). Telefoons/tablets met Google Android (1.6 of hoger) voorzien van bol.com boekenbol app. PC en Mac met Adobe reader software;Verschijningsdatum: januari 2015;ISBN10: 3640440471;ISBN13: 9783640440474; Duitstalig | Ebook | 2015.
Der Nichtverbreitungsvertrag Im 21. Jahrhundert (Paperback) (2013)
ISBN: 9783640440399 bzw. 3640440390, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Volkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universitat Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Ubung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Benutze Theorie: Realismus, Betrachtung des Nichtverbreitungsvertrages in seiner aktuellen Relevanz und die Unterminierung seiner Normen durch Israel, Pakistan, Indien, Nordkorea und Iran., Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Massnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen wurde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmachte (KWS) auf die funf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgefuhrt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstutzung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Wahrend dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut - zwei Lander konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten - doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmassnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan; als einzige Lander weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafur, dass ein Staat 1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitaten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und 3. in seiner Sicherheit unabhangig ist vom Waffenschirm der Grossmach.