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Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht (Paperback)100%: Janke, Ullrich: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht (Paperback) (ISBN: 9783640431762) in Deutsch, Taschenbuch.
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Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht100%: Ullrich Janke: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht (ISBN: 9783640431632) 2009, in Deutsch, auch als eBook.
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Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht (Paperback)
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9783640431762 - Ullrich Janke: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht
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Ullrich Janke

Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht (2009)

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ISBN: 9783640431762 bzw. 3640431766, in Deutsch, Grin Verlag Sep 2009, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Das in 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhängig vom Maß des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Gläubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip für Arbeitsverhältnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unüberschaubaren Risiko ausgesetzt würde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 eingefügten 619 a BGB wurde diese Lücke nicht geschlossen, da es sich hier um eine reine Beweislastregel handelt. Die heute über die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptsächlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB übernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlässigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden könne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und für diesen Fall die Haftung für den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlässigkeit eingeschränkt. Nach Vorlage durch den großen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27.9.1994 diese Einschränkung für jede betriebliche Tätigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers). In der vorliegenden Arbeit wird differenziert nach den unterschiedlichen Fallkonstellationen die jeweilige Haftungssituation des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der letzten einschlägigen Rechtsprechung dargestellt. Der Schwerpunkt der Betrachtung soll auf der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber liegen. 28 pp. Deutsch.
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9783640431762 - Janke, Ullrich: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht
Janke, Ullrich

Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht

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ISBN: 9783640431762 bzw. 3640431766, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhängig vom Maß des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Gläubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip für Arbeitsverhältnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unüberschaubaren Risiko ausgesetzt würde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 eingefügten 619 a BGB wurde diese Lücke nicht geschlossen, da es sich hier um eine reine Beweislastregel handelt. Die heute über die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptsächlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB übernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlässigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden könne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und für diesen Fall die Haftung für den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlässigkeit eingeschränkt. Nach Vorlage durch den großen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27.9.1994 diese Einschränkung für jede betriebliche Tätigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers). In der vorliegenden Arbeit wird differenziert nach den unterschiedlichen Fallkonstellationen die jeweilige Haftungssituation des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der letzten einschlägigen Rechtsprechung dargestellt. Der Schwerpunkt der Betrachtung soll auf der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber liegen.2009. 24 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783640431632 - Ullrich Janke: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht
Ullrich Janke

Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht

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ISBN: 9783640431632 bzw. 3640431634, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Das in § 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhängig vom Maß des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Gläubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip für Arbeitsverhältnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unüberschaubaren Risiko ausgesetzt würde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 eingefügten § 619 a BGB wurde diese Lücke nicht geschlossen, da es sich hier um eine reine Beweislastregel handelt. Die heute über die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptsächlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB übernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlässigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden könne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und für diesen Fall die Haftung für den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlässigkeit eingeschränkt. Nach Vorlage durch den großen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27.9.1994 diese Einschränkung für jede betriebliche Tätigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers). In der vorliegenden Arbeit wird differenziert nach den unterschiedlichen Fallkonstellationen die jeweilige Haftungssituation des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der letzten einschlägigen Rechtsprechung dargestellt. Der Schwerpunkt der Betrachtung soll auf der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber liegen. Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - Arbeitsrecht, Note: 1,7, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen.
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9783640431632 - Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht

Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht

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Das in § 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhängig vom Maß des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Gläubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip für Arbeitsverhältnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unüberschaubaren Risiko ausgesetzt würde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 eingefügten § 619 a BGB wurde diese Lücke nicht geschlossen, da es sich hier um eine reine Beweislastregel handelt. Die heute über die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptsächlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das.
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9783640431762 - Ullrich Janke: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht
Ullrich Janke

Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht

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Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht, Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhängig vom Maß des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Gläubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip für Arbeitsverhältnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unüberschaubaren Risiko ausgesetzt würde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 eingefügten 619 a BGB wurde diese Lücke nicht geschlossen, da es sich hier um eine reine Beweislastregel handelt. Die heute über die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptsächlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB übernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlässigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden könne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und für diesen Fall die Haftung für den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlässigkeit eingeschränkt. Nach Vorlage durch den großen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27.9.1994 diese Einschränkung für jede betriebliche Tätigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftun.
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9783640431762 - Janke, Ullrich: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht
Janke, Ullrich

Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht (2009)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhängig vom Maß des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Gläubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip für Arbeitsverhältnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unüberschaubaren Risiko ausgesetzt würde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 eingefügten 619 a BGB wurde diese Lücke nicht geschlossen, da es sichhier um eine reine Beweislastregel handelt. Die heute über die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptsächlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB übernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlässigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden könne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und für diesen Fall die Haftung für den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlässigkeit eingeschränkt. Nach Vorlage durch den großen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27.9.1994 diese Einschränkung für jede betriebliche Tätigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers). In der vorliegenden Arbeit wird differenziert nach den unterschiedlichen Fallkonstellationen die jeweilige Haftungssituation des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der letzten einschlägigen Rechtsprechung dargestellt. Der Schwerpunkt der Betrachtung soll auf der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber liegen. 2009. 24 S. 210 mm Versandfertig in 6-10 Tagen, Softcover, Neuware, offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
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9783640431762 - Ullrich Janke: Die Schadensersatzhaftung Im Arbeitsrecht
Symbolbild
Ullrich Janke

Die Schadensersatzhaftung Im Arbeitsrecht (2009)

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Paperback. 28 pages. Dimensions: 8.2in. x 5.8in. x 0.2in.Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Arbeitsrecht, Note: 1, 7, FOM Essen, Hochschule fr Oekonomie and Management gemeinntzige GmbH, Hochschulleitung Essen frher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhngig vom Ma des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Glubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip fr Arbeitsverhltnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unberschaubaren Risiko ausgesetzt wrde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01. 01. 2002 eingefgten 619 a BGB wurde diese Lcke nicht geschlossen, da es sich hier um eine reine Beweislastregel handelt. Die heute ber die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptschlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB bernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlssigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden knne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und fr diesen Fall die Haftung fr den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlssigkeit eingeschrnkt. Nach Vorlage durch den groen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27. 9. 1994 diese Einschrnkung fr jede betriebliche Ttigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers). In der vorliegenden Arbei This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783640431762 - Ullrich Janke: Die Schadensersatzhaftung Im Arbeitsrecht (Paperback)
Symbolbild
Ullrich Janke

Die Schadensersatzhaftung Im Arbeitsrecht (Paperback) (2013)

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Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhangig vom Mass des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Glaubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip fur Arbeitsverhaltnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unuberschaubaren Risiko ausgesetzt wurde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 eingefugten 619 a BGB wurde diese Lucke nicht geschlossen, da es sich hier um eine reine Beweislastregel handelt. Die heute uber die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptsachlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB ubernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlassigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden konne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und fur diesen Fall die Haftung fur den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlassigkeit eingeschrankt. Nach Vorlage durch den grossen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27.9.1994 diese Einschrankung fur jede betriebliche Tatigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers). In der vorliegenden Arb.
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9783640431632 - Ullrich Janke: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht
Ullrich Janke

Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht (2009)

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Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht: Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter ... Ebook.
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9783640431632 - Ullrich Janke: Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht
Ullrich Janke

Die Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht (2009)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in.
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