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Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG: Darf die Beschäftigung einer Kopftuch tragenden Muslima unter Berufung auf erwartete Probleme mit den Kunden verweigert werden?
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Kundenwunsche Bei Einstellungen in Kontroverse Zu Den Grenzen Des Agg (2009)
ISBN: 9783640289868 bzw. 3640289862, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Paperback. 40 pages. Dimensions: 8.0in. x 5.7in. x 0.4in.Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Arbeitsrecht, Note: 1, 7, Universitt Hamburg, Veranstaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen von Managing Diversity (AGG), 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, ob es ein Arbeitgeber hinnehmen muss, dass eine Arbeitnehmerin mit einem islamischen Kopftuch bekleidet ihre Arbeit verrichten oder ob er verlangen kann, dass bei der Arbeit kein Kopftuch getragen wird. Das bislang in 611a BGB geregelte Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung ist mit in Krafttreten des AGG im August 2006 auf jede benachteiligende Form und alle Merkmale des 1 AGG erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Grnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der ***uellen Identitt zu verhindern oder zu beseitigen. Das Verbot des Kopftuchtragens oder gar eine Nichteinstellung aufgrund eines Kopftuches stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung dar. Die Verweigerung der Beschftigung wegen einer Bekleidung, die im Einklang mit einer Minderheitenreligion steht ist ebenso eine mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft. Gleichermaen knnte darin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen sein, denn nur Frauen gebietet der Islam Kopftcher zu tragen. Gleichwohl lsst das Gesetz jedoch auch Ausnahmen vom strikten Diskriminierungsverbot zu. Da sich bei dem zu errternden Hintergrund auf das Kopftuch bezogen wird und eine Frau ohne Tragen des Tuches wahrscheinlich eingestellt werden wrde, wird der Fokus bezglich der mglichen Rechtfertigungsgrnde im Folgenden auf die Merkmale Religion und Ethnie gelegt. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG - Darf die Beschäftigung einer Kopftuch tragenden Muslima unter Berufung auf erwartete Probleme mit den Kunden verweigert werden? (2006)
ISBN: 9783640289783 bzw. 3640289781, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG: In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, ob es ein Arbeitgeber hinnehmen muss, dass eine Arbeitnehmerin mit einem `islamischen Kopftuch` bekleidet ihre Arbeit verrichten oder ob er verlangen kann, dass bei der Arbeit kein Kopftuch getragen wird.Das bislang in 611a BGB geregelte Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung ist mit in Krafttreten des AGG im August 2006 auf jede benachteiligende Form und alle Merkmale des 1 AGG erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Verbot des Kopftuchtragens oder gar eine Nichteinstellung aufgrund eines Kopftuches stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung dar. Die Verweigerung der Beschäftigung wegen einer Bekleidung, die im Einklang mit einer Minderheitenreligion steht ist ebenso eine mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft. Gleichermaßen könnte darin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen sein, denn nur Frauen gebietet der Islam Kopftücher zu tragen. Gleichwohl lässt das Gesetz jedoch auch Ausnahmen vom strikten Diskriminierungsverbot zu. Da sich bei dem zu erörternden Hintergrund auf das Kopftuch bezogen wird und eine Frau ohne Tragen des Tuches wahrscheinlich eingestellt werden würde, wird der Fokus bezüglich der möglichen Rechtfertigungsgründe im Folgenden auf die Merkmale Religion und Ethnie gelegt. Ebook.
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG (2009)
ISBN: 9783640289868 bzw. 3640289862, in Deutsch, Grin Verlag Mrz 2009, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen von Managing Diversity (AGG), 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, ob es ein Arbeitgeber hinnehmen muss, dass eine Arbeitnehmerin mit einem 'islamischen Kopftuch' bekleidet ihre Arbeit verrichten oder ob er verlangen kann, dass bei der Arbeit kein Kopftuch getragen wird.Das bislang in 611a BGB geregelte Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung ist mit in Krafttreten des AGG im August 2006 auf jede benachteiligende Form und alle Merkmale des 1 AGG erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der ***uellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Das Verbot des Kopftuchtragens oder gar eine Nichteinstellung aufgrund eines Kopftuches stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung dar. Die Verweigerung der Beschäftigung wegen einer Bekleidung, die im Einklang mit einer Minderheitenreligion steht ist ebenso eine mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft. Gleichermaßen könnte darin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen sein, denn nur Frauen gebietet der Islam Kopftücher zu tragen. Gleichwohl lässt das Gesetz jedoch auch Ausnahmen vom strikten Diskriminierungsverbot zu. Da sich bei dem zu erörternden Hintergrund auf das Kopftuch bezogen wird und eine Frau ohne Tragen des Tuches wahrscheinlich eingestellt werden würde, wird der Fokus bezüglich der möglichen Rechtfertigungsgründe im Folgenden auf die Merkmale Religion und Ethnie gelegt. 40 pp. Deutsch.
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG (2009)
ISBN: 9783640289868 bzw. 3640289862, in Deutsch, Grin Verlag Mrz 2009, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen von Managing Diversity (AGG), 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, ob es ein Arbeitgeber hinnehmen muss, dass eine Arbeitnehmerin mit einem 'islamischen Kopftuch' bekleidet ihre Arbeit verrichten oder ob er verlangen kann, dass bei der Arbeit kein Kopftuch getragen wird.Das bislang in 611a BGB geregelte Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung ist mit in Krafttreten des AGG im August 2006 auf jede benachteiligende Form und alle Merkmale des 1 AGG erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der ***uellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Das Verbot des Kopftuchtragens oder gar eine Nichteinstellung aufgrund eines Kopftuches stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung dar. Die Verweigerung der Beschäftigung wegen einer Bekleidung, die im Einklang mit einer Minderheitenreligion steht ist ebenso eine mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft. Gleichermaßen könnte darin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen sein, denn nur Frauen gebietet der Islam Kopftücher zu tragen. Gleichwohl lässt das Gesetz jedoch auch Ausnahmen vom strikten Diskriminierungsverbot zu. Da sich bei dem zu erörternden Hintergrund auf das Kopftuch bezogen wird und eine Frau ohne Tragen des Tuches wahrscheinlich eingestellt werden würde, wird der Fokus bezüglich der möglichen Rechtfertigungsgründe im Folgenden auf die Merkmale Religion und Ethnie gelegt. 40 pp. Deutsch.
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG - Darf die Beschäftigung einer Kopftuch tragenden Muslima unter Berufung auf erwartete Probleme mit den Kunden verweigert werden?
ISBN: 9783640289783 bzw. 3640289781, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, ob es ein Arbeitgeber hinnehmen muss, dass eine Arbeitnehmerin mit einem islamischen Kopftuch bekleidet ihre Arbeit verrichten oder ob er verlangen kann, dass bei der Arbeit kein Kopftuch getragen wird.System.String[]System.String[]System.String[].
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG: Darf die Beschäftigung einer Kopftuch tragenden Muslima unter Berufung auf erwartete . Probleme mit den Kunden verweigert werden? (2009)
ISBN: 9783640289783 bzw. 3640289781, in Deutsch, 20 Seiten, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen von Managing Diversity (AGG), 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, ob es ein Arbeitgeber hinnehmen muss, dass eine Arbeitnehmerin mit einem "islamischen Kopftuch" bekleidet ihre Arbeit verrichten oder ob er verlangen kann, dass bei der Arbeit kein Kopftuch getragen wird. Das bislang in § 611a BGB geregelte Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung ist mit in Krafttreten des AGG im August 2006 auf jede benachteiligende Form und alle Merkmale des § 1 AGG erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Verbot des Kopftuchtragens oder gar eine Nichteinstellung aufgrund eines Kopftuches stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung dar. Die Verweigerung der Beschäftigung wegen einer Bekleidung, die im Einklang mit einer Minderheitenreligion steht ist ebenso eine mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft. Gleichermaßen könnte darin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen sein, denn nur Frauen gebietet der Islam Kopftücher zu tragen. Gleichwohl lässt das Gesetz jedoch auch Ausnahmen vom strikten Diskriminierungsverbot zu. Da sich bei dem zu erörternden Hintergrund auf das Kopftuch bezogen wird und eine Frau ohne Tragen des Tuches wahrscheinlich eingestellt werden würde, wird der Fokus bezüglich der möglichen Rechtfertigungsgründe im Folgenden auf die Merkmale Religion und Ethnie gelegt. Kindle Ausgabe, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2009-03-16, Freigegeben: 2009-03-16, Studio: GRIN Verlag.
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG: Darf die Beschäftigung einer Kopftuch tragenden Muslima unter Berufung auf erwartete Probleme mit den Kunden verweigert werden? (2009)
ISBN: 9783640289783 bzw. 3640289781, in Deutsch, 42 Seiten, GRIN Verlag GmbH, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen von Managing Diversity (AGG), 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, ob es ein Arbeitgeber hinnehmen muss, dass eine Arbeitnehmerin mit einem "islamischen Kopftuch" bekleidet ihre Arbeit verrichten oder ob er verlangen kann, dass bei der Arbeit kein Kopftuch getragen wird. Das bislang in § 611a BGB geregelte Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung ist mit in Krafttreten des AGG im August 2006 auf jede benachteiligende Form und alle Merkmale des § 1 AGG erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der ***uellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Verbot des Kopftuchtragens oder gar eine Nichteinstellung aufgrund eines Kopftuches stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung dar. Die Verweigerung der Beschäftigung wegen einer Bekleidung, die im Einklang mit einer Minderheitenreligion steht ist ebenso eine mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft. Gleichermaßen könnte darin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen sein, denn nur Frauen gebietet der Islam Kopftücher zu tragen. Gleichwohl lässt das Gesetz jedoch auch Ausnahmen vom strikten Diskriminierungsverbot zu. Da sich bei dem zu erörternden Hintergrund auf das Kopftuch bezogen wird und eine Frau ohne Tragen des Tuches wahrscheinlich eingestellt werden würde, wird der Fokus bezüglich der möglichen Rechtfertigungsgründe im Folgenden auf die Merkmale Religion und Ethnie gelegt. Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag GmbH, GRIN Verlag GmbH, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2009-03-16, Freigegeben: 2009-03-16, Studio: GRIN Verlag GmbH.
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG (2009)
ISBN: 9783640289783 bzw. 3640289781, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen von Managing Diversity (AGG), 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit widme ich mich der Frage, ob es ein Arbeitgeber hinnehmen muss, dass eine Arbeitnehmerin mit einem 'islamischen Kopftuch' bekleidet ihre Arbeit verrichten oder ob er verlangen kann, dass bei der Arbeit kein Kopftuch getragen wird. Das bislang in 611a BGB geregelte Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung ist mit in Krafttreten des AGG im August 2006 auf jede benachteiligende Form und alle Merkmale des 1 AGG erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Verbot des Kopftuchtragens oder gar eine Nichteinstellung aufgrund eines Kopftuches stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung dar. Die Verweigerung der Beschäftigung wegen einer Bekleidung, die im Einklang mit einer Minderheitenreligion steht ist ebenso eine mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft. GleichermaBen könnte darin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen sein, denn nur Frauen gebietet der Islam Kopftücher zu tragen. Gleichwohl lässt das Gesetz jedoch auch Ausnahmen vom strikten Diskriminierungsverbot zu. Da sich bei dem zu erörternden Hintergrund auf das Kopftuch bezogen wird und eine Frau ohne Tragen des Tuches wahrscheinlich eingestellt werden würde, wird der Fokus bezüglich der möglichen Rechtfertigungsgründe im Folgenden auf die Merkmale Religion und Ethnie gelegt.
Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG: Darf die Beschäftigung einer Kopftuch tragenden Muslima unt
ISBN: 9783640289783 bzw. 3640289781, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu, E-Book.
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Kundenwünsche bei Einstellungen in Kontroverse zu den Grenzen des AGG (2009)
ISBN: 9783640289783 bzw. 3640289781, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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