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Das Strafverfahren im Qing-Recht (German Edition)100%: Heinicke, Maria Melanie: Das Strafverfahren im Qing-Recht (German Edition) (ISBN: 9783640230358) in Deutsch, Taschenbuch.
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Das Strafverfahren im Qing-Recht Author61%: Maria Melanie Heinicke: Das Strafverfahren im Qing-Recht Author (ISBN: 9783640228560) in Deutsch, auch als eBook.
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9783640228560 - Maria Melanie Heinicke: Das Strafverfahren im Qing-Recht
Maria Melanie Heinicke

Das Strafverfahren im Qing-Recht (1911)

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Das Strafverfahren im Qing-Recht: Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als `Sanktionsnorm` bei Verstößen gegen die `Prim?rnorm` li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschließenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden `Rechtstaatsgedanken` und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung. [...], Ebook.
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9783640228560 - Maria Melanie Heinicke: Das Strafverfahren im Qing-Recht
Maria Melanie Heinicke

Das Strafverfahren im Qing-Recht

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Das Strafverfahren im Qing-Recht: Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als `Sanktionsnorm` bei Verstößen gegen die `Primärnorm` li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschließenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden `Rechtstaatsgedanken` und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung. [...], Ebook.
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9783640228560 - Maria Melanie Heinicke: Das Strafverfahren im Qing-Recht
Maria Melanie Heinicke

Das Strafverfahren im Qing-Recht (2008)

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Von der Han-Dynastie (206 v. Chr-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als 'Sanktionsnorm' bei VerstöBen gegen die 'Primärnorm' li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschlieBenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schlieBt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden 'Rechtstaatsgedanken' und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwalt.
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9783640228560 - Maria Melanie Heinicke: Das Strafverfahren im Qing-Recht
Maria Melanie Heinicke

Das Strafverfahren im Qing-Recht

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1,0, Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar/ Institut für Moderne China-Studien), Veranstaltung: Rechtsdenken und Rechtsinstitute im traditionellen China, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als Sanktionsnorm bei Verstößen gegen die Primärnorm li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschließenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden Rechtstaatsgedanken und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung. [...].
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9783640230358 - Maria Melanie Heinicke: Das Strafverfahren im Qing-Recht
Symbolbild
Maria Melanie Heinicke

Das Strafverfahren im Qing-Recht (2008)

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ISBN: 9783640230358 bzw. 3640230353, in Deutsch, Grin Verlag Dez 2008, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar/ Institut für Moderne China-Studien), Veranstaltung: Rechtsdenken und Rechtsinstitute im traditionellen China, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als Sanktionsnorm bei Verstößen gegen die Primärnorm li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschließenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden Rechtstaatsgedanken und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung. [.] 40 pp. Deutsch.
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9783640228560 - Das Strafverfahren im Qing-Recht Maria Melanie Heinicke Author

Das Strafverfahren im Qing-Recht Maria Melanie Heinicke Author (2008)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1,0, Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar/ Institut für Moderne China-Studien), Veranstaltung: Rechtsdenken und Rechtsinstitute im traditionellen China, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als 'Sanktionsnorm' bei Verstößen gegen die 'Primärnorm' li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschließenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden 'Rechtstaatsgedanken' und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung. [...].
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9783640228560 - Maria Melanie Heinicke: Das Strafverfahren im Qing-Recht
Maria Melanie Heinicke

Das Strafverfahren im Qing-Recht (2008)

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Das Strafverfahren im Qing-Recht: Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1,0, Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar/ Institut für Moderne China-Studien), Veranstaltung: Rechtsdenken und Rechtsinstitute im traditionellen China, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als `Sanktionsnorm` bei Verstößen gegen die `Primärnorm` li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschließenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden `Rechtstaatsgedanken` und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung. [...], Ebook.
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9783640230358 - Maria Melanie Heinicke: Das Strafverfahren im Qing-Recht
Maria Melanie Heinicke

Das Strafverfahren im Qing-Recht

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Das Strafverfahren im Qing-Recht, Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1,0, Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar/ Institut für Moderne China-Studien), Veranstaltung: Rechtsdenken und Rechtsinstitute im traditionellen China, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als "Sanktionsnorm" bei Verstössen gegen die "Primärnorm" li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschliessenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schliesst mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden "Rechtstaatsgedanken" und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung. [...].
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