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Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (German Edition)100%: Missler, Matthias, and Mi Ler, Matthias: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (German Edition) (ISBN: 9783640202812) in Deutsch, Taschenbuch.
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Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -89%: Matthias Mißler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (ISBN: 9783638217750) Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (German Edition)
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9783638217750 - Matthias Mißler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -
Matthias Mißler

Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -

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Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als wesentliches Element der demokratischen Offenheit1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen.System.String[]System.String[]System.String[]System.String[].
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9783638217750 - Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -

Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -

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2003, 29 Seiten, Deutsch, Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als wesentliches Element der demokratischen Offenheit1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen.Wer sind vor allem diejenigen, die sich am häufigsten auf dieses Recht berufen? Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterrepräsentiert fühlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzüge, für welche sich der Begriff Demonstrationen eingebürgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen größeren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind e.
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9783638217750 - Matthias Mi?ler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -
Matthias Mi?ler

Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (2000)

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Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -: Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als `wesentliches Element der demokratischen Offenheit`1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen.Wer sind vor allem diejenigen, die sich am häufigsten auf dieses Recht berufen Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterrepräsentiert fühlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzöge, für welche sich der Begriff `Demonstrationen` eingebürgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen größeren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind es Gruppierungen, die sich gegen das Auftreten, die Meinungen und die Verhaltensweisen anderer Kräfte und Gruppierungen wenden, welche nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die eigenen Werte darstellen. Welche Ziele und Zwecke werden von den Demonstrierenden verfolgt Sehr häufig besteht der Zweck einer Demonstration darin, ein Verlangen nach Handlung an staatliche Organe oder andere an der staatlichen Willensbildung beteiligten Akteure zu vermitteln. Teils sind es aber auch gesellschaftliche Akteure, die dazu aufgefordert werden sollen, ihre Positionen nochmals zu überdenken und im Idealfall zu ändern. Vor einer rechtlichen Herausforderung steht der Staat, wenn eine `tripolare Situation`2 zwischen den Akteuren besteht. In dem die in diesem Beispiel herangenommenen linken Demonstranten den Staat auffordern, für ihr Anliegen Partei zu ergreifen, bringen sie den Staat in eine verfassungsrechtliche Problemlage, da von ihm Neutralität gegenüber beiden Gruppierungen verlangt wird. Eine ähnliche problematische Situation stellt sich dar, wenn der Inhalt der Demonstration sich gegen die Verfassung richtet. Hier stellt sich ebenfalls in besonderer Schärfe die Frage, inwieweit der Staat zur Neutralität verpflichtet ist. 1 BverfGE 69, 315, 344 f. 2 Bull, Hans Peter: Grenzen des grundrechtlichen Schutzes für rechtsextremistische Demonstrationen. 2000, S. 8, Ebook.
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9783638217750 - Matthias Missler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -
Matthias Missler

Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät - Öffentliches Recht), Veranstaltung: Das Grundgesetz im Horizont von Verfassungsrechtssprechung und Staatsrechtslehre, Sprache: Deutsch, Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als "wesentliches Element der demokratischen Offenheit"1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen.Wer sind vor allem diejenigen, die sich am häufigsten auf dieses Recht berufen? Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterrepräsentiert fühlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzüge, für welche sich der Begriff "Demonstrationen" eingebürgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen größeren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind es Gruppierungen, die sich gegen das Auftreten, die Meinungen und die Verhaltensweisen anderer Kräfte und Gruppierungen wenden, welche nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die eigenen Werte darstellen. Welche Ziele und Zwecke werden von den Demonstrierenden verfolgt? Sehr häufig besteht der Zweck einer Demonstration darin, ein Verlangen nach Handlung an staatliche Organe oder andere an der staatlichen Willensbildung beteiligten Akteure zu vermitteln. Teils sind es aber auch gesellschaftliche Akteure, die dazu aufgefordert werden sollen, ihre Positionen nochmals zu überdenken und im Idealfall zu ändern. Vor einer rechtlichen Herausforderung steht der Staat, wenn eine "tripolare Situation"2 zwischen den Akteuren besteht. In dem die in diesem Beispiel herangenommenen linken Demonstranten den Staat auffordern, für ihr Anliegen Partei zu ergreifen, bringen sie den Staat in eine verfassungsrechtliche Problemlage, da von ihm Neutralität gegenüber beiden Gruppierungen verlangt wird. Eine ähnliche problematische Situation stellt sich dar, wenn der Inhalt der Demonstration sich gegen die Verfassung richtet. Hier stellt sich ebenfalls in besonderer Schärfe die Frage, inwieweit der Staat zur Neutralität verpflichtet ist.1 BverfGE 69, 315, 344 f.2 Bull, Hans Peter: Grenzen des grundrechtlichen Schutzes für recht***tremistische Demonstrationen. 2000, S. 8.
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9783640202812 - Matthias Missler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -
Matthias Missler

Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -

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Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -, Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät - Öffentliches Recht), Veranstaltung: Das Grundgesetz im Horizont von Verfassungsrechtssprechung und Staatsrechtslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als "wesentliches Element der demokratischen Offenheit"1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen.Wer sind vor allem diejenigen, die sich am häufigsten auf dieses Recht berufen? Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterrepräsentiert fühlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzüge, für welche sich der Begriff "Demonstrationen" eingebürgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen größeren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind es Gruppierungen, die sich gegen das Auftreten, die Meinungen und die Verhaltensweisen anderer Kräfte und Gruppierungen wenden, welche nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die eigenen Werte darstellen. Welche Ziele und Zwecke werden von den Demonstrierenden verfolgt? Sehr häufig besteht der Zweck einer Demonstration darin, ein Verlangen nach Handlung an staatliche Organe oder andere an der staatlichen Willensbildung beteiligten Akteure zu vermitteln. Teils sind es aber auch gesellschaftliche Akteure, die dazu aufgefordert werden sollen, ihre Positionen nochmals zu überdenken und im Idealfall zu ändern. Vor einer rechtlichen Herausforderung steht der Staat, wenn eine "tripolare Situation"2 zwischen den Akteuren besteht. In dem die in diesem Beispiel herangenommenen linken Demonstranten den Staat auffordern, für ihr Anliegen Partei zu ergreifen, bringen sie den Staat in eine verfassungsrechtliche Problemlage, da von ihm Neutralität gegenüber beiden Gruppierungen verlangt wird. Eine ähnliche problematische Situation stellt sich dar, wenn der Inhalt der Demonstration sich gegen die Verfassung richtet. Hier stellt sich ebenfalls in besonderer Schärfe die Frage, inwieweit der Staat zur Neutralität verpflichtet ist. 1 BverfGE 69, 315, 344 f.2 Bull, Hans Peter: Grenzen des grundrechtlichen Schutzes für recht***tremistische Demonstrationen. 2000, S. 8.
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9783640202812 - Matthias Mißler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -
Matthias Mißler

Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (2008)

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ISBN: 9783640202812 bzw. 3640202813, in Deutsch, Grin Verlag Nov 2008, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, einseitig bedruckt, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät - Öffentliches Recht), Veranstaltung: Das Grundgesetz im Horizont von Verfassungsrechtssprechung und Staatsrechtslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als wesentliches Element der demokratischen Offenheit 1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen.Wer sind vor allem diejenigen, die sich am häufigsten auf dieses Recht berufen Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterrepräsentiert fühlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzüge, für welche sich der Begriff Demonstrationen eingebürgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen größeren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind es Gruppierungen, die sich gegen das Auftreten, die Meinungen und die Verhaltensweisen anderer Kräfte und Gruppierungen wenden, welche nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die eigenen Werte darstellen. Welche Ziele und Zwecke werden von den Demonstrierenden verfolgt Sehr häufig besteht der Zweck einer Demonstration darin, ein Verlangen nach Handlung an staatliche Organe oder andere an der staatlichen Willensbildung beteiligten Akteure zu vermitteln. Teils sind es aber auch gesellschaftliche Akteure, die dazu aufgefordert werden sollen, ihre Positionen nochmals zu überdenken und im Idealfall zu ändern. Vor einer rechtlichen Herausforderung steht der Staat, wenn eine tripolare Situation 2 zwischen den Akteuren besteht. In dem die in diesem Beispiel herangenommenen linken Demonstranten den Staat auffordern, für ihr Anliegen Partei zu ergreifen, bringen sie den Staat in eine verfassungsrechtliche Problemlage, da von ihm Neutralität gegenüber beiden Gruppierungen verlangt wird. Eine ähnliche problematische Situation stellt sich dar, wenn der Inhalt der Demonstration sich gegen die Verfassung richtet. Hier stellt sich ebenfalls in besonderer Schärfe die Frage, inwieweit der Staat zur Neutralität verpflichtet ist.1 BverfGE 69, 315, 344 f.2 Bull, Hans Peter: Grenzen des grundrechtlichen Schutzes für recht***tremistische Demonstrationen. 2000, S. 8 60 pp. Deutsch.
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9783638217750 - Matthias Mißler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (German Edition)
Matthias Mißler

Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (German Edition) (2003)

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ISBN: 9783638217750 bzw. 3638217752, in Deutsch, 32 Seiten, GRIN Verlag GmbH, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät - Öffentliches Recht), Veranstaltung: Das Grundgesetz im Horizont von Verfassungsrechtssprechung und Staatsrechtslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als „wesentliches Element der demokratischen Offenheit“1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen. Wer sind vor allem diejenigen, die sich am häufigsten auf dieses Recht berufen? Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterrepräsentiert fühlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzüge, für welche sich der Begriff „Demonstrationen“ eingebürgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen größeren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind es Gruppierungen, die sich gegen das Auftreten, die Meinungen und die Verhaltensweisen anderer Kräfte und Gruppierungen wenden, welche nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die eigenen Werte darstellen. Welche Ziele und Zwecke werden von den Demonstrierenden verfolgt? Sehr häufig besteht der Zweck einer Demonstration darin, ein Verlangen nach Handlung an staatliche Organe oder andere an der staatlichen Willensbildung beteiligten Akteure zu vermitteln. Teils sind es aber auch gesellschaftliche Akteure, die dazu aufgefordert werden sollen, ihre Positionen nochmals zu überdenken und im Idealfall zu ändern. Vor einer rechtlichen Herausforderung steht der Staat, wenn eine „tripolare Situation“2 zwischen den Akteuren besteht. In dem die in diesem Beispiel herangenommenen linken Demonstranten den Staat auffordern, für ihr Anliegen Partei zu ergreifen, bringen sie den Staat in eine verfassungsrechtliche Problemlage, da von ihm Neutralität gegenüber beiden Gruppierungen verlangt wird. Eine ähnliche problematische Situation stellt sich dar, wenn der Inhalt der Demonstration sich gegen die Verfassung richtet. Hier stellt sich ebenfalls in besonderer Schärfe die Frage, inwieweit der Staat zur Neutralität verpflichtet ist. 1 BverfGE 69, 315, 344 f. 2 Bull, Hans Peter: Grenzen des grundrechtlichen Schutzes für recht***tremistische Demonstrationen. 2000, S. 8, Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag GmbH, GRIN Verlag GmbH, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2003-09-25, Freigegeben: 2003-09-25, Studio: GRIN Verlag GmbH, Verkaufsrang: 2561516.
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9783638217750 - Matthias Mißler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -
Matthias Mißler

Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - (2003)

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Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht -: Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät - Öffentliches Recht), Veranstaltung: Das Grundgesetz im Horizont von Verfassungsrechtssprechung und Staatsrechtslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als `wesentliches Element der demokratischen Offenheit`1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen.Wer sind vor allem diejenigen, die sich am häufigsten auf dieses Recht berufen Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterrepräsentiert fühlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzüge, für welche sich der Begriff `Demonstrationen` eingebürgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen größeren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind es Gruppierungen, die sich gegen das Auftreten, die Meinungen und die Verhaltensweisen anderer Kräfte und Gruppierungen wenden, welche nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die eigenen Werte darstellen. Welche Ziele und Zwecke werden von den Demonstrierenden verfolgt Sehr häufig besteht der Zweck einer Demonstration darin, ein Verlangen nach Handlung an staatliche Organe oder andere an der staatlichen Willensbildung beteiligten Akteure zu vermitteln. Teils sind es aber auch gesellschaftliche Akteure, die dazu aufgefordert werden sollen, ihre Positionen nochmals zu überdenken und im Idealfall zu ändern. Vor einer rechtlichen Herausforderung steht der Staat, wenn eine `tripolare Situation`2 zwischen den Akteuren besteht. In dem die in diesem Beispiel herangenommenen linken Demonstranten den Staat auffordern, für ihr Anliegen Partei zu ergreifen, bringen sie den Staat in eine verfassungsrechtliche Problemlage, da von ihm Neutralität gegenüber beiden Gruppierungen verlangt wird. Eine ähnliche problematische Situation stellt sich dar, wenn der Inhalt der Demonstration sich gegen die Verfassung richtet. Hier stellt sich ebenfalls in besonderer Schärfe die Frage, inwieweit der Staat zur Neutralität verpflichtet ist.1 BverfGE 69, 315, 344 f.2 Bull, Hans Peter: Grenzen des grundrechtlichen Schutzes für rechtsextremistische Demonstrationen. 2000, S. 8, Ebook.
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9783640202812 - Matthias Mi Ler: Aktuelle Rechtsprechung Zur Versammlungsfreiheit - Das Bverfg Zwischen Politik Und Recht -
Matthias Mi Ler

Aktuelle Rechtsprechung Zur Versammlungsfreiheit - Das Bverfg Zwischen Politik Und Recht -

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Oeffentliches Recht - StaatsR / Grundrechte, einseitig bedruckt, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät - Öffentliches Recht), Veranstaltung: Das Grundgesetz im Horizont von Verfassungsrechtssprechung und Staatsrechtslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur öffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als „wesentliches Element der demokratischen Offenheit"1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Natürlich gehört in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverständlich die Möglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu dürfen. Wer sind vor allem diejenigen, die sich am häufigsten auf dieses Recht berufen? Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterrepräsentiert fühlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzüge, für welche sich der Begriff „Demonstrationen" eingebürgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen größeren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind es Gruppierungen, die sich gegen das Auftreten, die Meinungen und die Verhaltensweisen anderer Kräfte und Gruppierungen wenden, welche nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die eigenen Werte darstellen. Welche Ziele und Zwecke werden von den Demonstrierenden verfolgt? Sehr häufig besteht der Zweck einer Demonstration darin, ein Verlangen nach Handlung an staatliche Organe oder andere an der staatlichen Willensbildung beteiligten Akteure zu vermitteln. Teils sind es aber auch.
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9783640202812 - Matthias Mißler: Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - German Edition
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Aktuelle Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit - Das BVerfG zwischen Politik und Recht - German Edition (2003)

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Paperback. 60 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht Staatsrecht Grundrechte, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universitt Tbingen (Juristische Fakultt - ffentliches Recht), Veranstaltung: Das Grundgesetz im Horizont von Verfassungsrechtssprechung und Staatsrechtslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht, sich gem. Art. 8 GG friedlich und ohne Waffen zur ffentlichen Diskussion zu versammeln, wird vom BVerfG als wesentliches Element der demokratischen Offenheit1 beschrieben. Denn eine pluralistische und demokratische Gesellschaft lebt von der argumentativen Auseinandersetzung zwischen ihren Brgerinnen und Brgern. Natrlich gehrt in einer Demokratie, wie der unseren, ganz wesentlich und selbstverstndlich die Mglichkeit dazu, dies in der Form einer gemeinschaftlichen Bekundung des politischen Willens tun zu drfen. Wer sind vor allem diejenigen, die sich am hufigsten auf dieses Recht berufen Besonders sind es Gruppierungen, die sich in den Massenmedien oder durch parlamentarische Mehrheiten unterreprsentiert fhlen. Sie versuchen durch Versammlungen und Aufzge, fr welche sich der Begriff Demonstrationen eingebrgert hat, ihrem politischen Willen zur Wahrnehmung durch einen greren Adressatenkreis zu verhelfen und die Dringlichkeit ihres Anliegens zu verdeutlichen. Desweiteren sind es Gruppierungen, die sich gegen das Auftreten, die Meinungen und die Verhaltensweisen anderer Krfte und Gruppierungen wenden, welche nach ihrer Auffassung eine Gefahr fr die eigenen Werte darstellen. Welche Ziele und Zwecke werden von den Demonstrierenden verfolgt Sehr hufig besteht der Zweck einer Demonstration darin, ein Verlangen nach Handlung an staatliche Organe oder andere an der staatlichen Willensbildung beteiligten Akteure zu vermitteln. Teils sind es aber auch gesellschaftliche Akteure, die dazu aufgefordert werden sollen, ihre Positionen nochmals zu berdenken und im Idealfall zu ndern. Vor einer rechtlichen Herausforderung steht d This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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