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Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt (German Edition)100%: Andre Lohde, André? Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt (German Edition) (ISBN: 9783638930437) 2013, in Deutsch, Taschenbuch.
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Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt67%: André Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt (ISBN: 9783638031011) in Deutsch, auch als eBook.
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Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt (German Edition)
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9783638031011 - Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt

Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt (2008)

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ISBN: 9783638031011 bzw. 3638031012, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitäten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewährten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber häufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen beträchtlichen Teil des Aktivvermögens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem können auch die gesicherten Gläubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Gläubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet. Dieser hier problematisierte Konflikt beschäftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit für einen wissenschaftlichen Disput zwischen Judikatur und Schrifttum. In der Vergangenheit heftig umstritten, teils als 'wissenschaftliche Materialschlacht' , andernorts als 'täglicher Grabenkrieg' bezeichnet, hat sich die Diskussion heute beruhigt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es dabei nicht sein, möglichst viele Theorien zur Konfliktlösung vorzustellen, vielmehr soll dem geneigten Leser ein ausgewogener Blick auf Rechtsprechung, Literatur und Praxis gleichermaßen gewährt werden. Im Hauptteil dieser Bearbeitung erfolgt zunächst eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung der Grundlagen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt und der Globalzession, um den versierten Leser den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, ohne aber näher auf die umfangreiche Kasuistik zu beiden Rechtsinstituten eingehen zu wollen. ePUB, 01.04.2008.
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9783638031011 - André Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt
André Lohde

Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt (2008)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher ... Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitäten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewährten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber häufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen beträchtlichen Teil des Aktivvermögens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem können auch die gesicherten Gläubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Gläubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet. Dieser hier problematisierte Konflikt beschäftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit für einen wissenschaftlichen Disput zwischen Judikatur und Schrifttum. In der Vergangenheit heftig umstritten, teils als wissenschaftliche Materialschlacht , andernorts als täglicher Grabenkrieg bezeichnet, hat sich die Diskussion heute beruhigt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es dabei nicht sein, möglichst viele Theorien zur Konfliktlösung vorzustellen, vielmehr soll dem geneigten Leser ein ausgewogener Blick auf Rechtsprechung, Literatur und Praxis gleichermaßen gewährt werden. Im Hauptteil dieser Bearbeitung erfolgt zunächst eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung der Grundlagen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt und der Globalzession, um den versierten Leser den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, ohne aber näher auf die umfangreiche Kasuistik zu beiden Rechtsinstituten eingehen zu wollen. 01.04.2008, ePUB.
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9783638031011 - André Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt
André Lohde

Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt (2008)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher ... Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitäten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewährten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber häufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen beträchtlichen Teil des Aktivvermögens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem können auch die gesicherten Gläubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Gläubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet. Dieser hier problematisierte Konflikt beschäftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit für einen wissenschaftlichen Disput zwischen Judikatur und Schrifttum. In der Vergangenheit heftig umstritten, teils als wissenschaftliche Materialschlacht , andernorts als täglicher Grabenkrieg bezeichnet, hat sich die Diskussion heute beruhigt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es dabei nicht sein, möglichst viele Theorien zur Konfliktlösung vorzustellen, vielmehr soll dem geneigten Leser ein ausgewogener Blick auf Rechtsprechung, Literatur und Praxis gleichermassen gewährt werden. Im Hauptteil dieser Bearbeitung erfolgt zunächst eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung der Grundlagen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt und der Globalzession, um den versierten Leser den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, ohne aber näher auf die umfangreiche Kasuistik zu beiden Rechtsinstituten eingehen zu wollen. ePUB, 01.04.2008.
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9783638031011 - Andr? Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Andr? Lohde

Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt (2007)

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Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt: Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitäten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewährten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber häufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen beträchtlichen Teil des Aktivvermögens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem können auch die gesicherten Gläubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Gläubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet.Dieser hier problematisierte Konflikt beschäftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit für einen wissenschaftlichen Disput zwischen Judikatur und Schrifttum. In der Vergangenheit heftig umstritten, teils als `wissenschaftliche Materialschlacht` , andernorts als `täglicher Grabenkrieg` bezeichnet, hat sich die Diskussion heute beruhigt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es dabei nicht sein, möglichst viele Theorien zur Konfliktlösung vorzustellen, vielmehr soll dem geneigten Leser ein ausgewogener Blick auf Rechtsprechung, Literatur und Praxis gleichermaßen gewährt werden.Im Hauptteil dieser Bearbeitung erfolgt zunächst eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung der Grundlagen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt und der Globalzession, um den versierten Leser den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, ohne aber näher auf die umfangreiche Kasuistik zu beiden Rechtsinstituten eingehen zu wollen. Ebook.
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9783638031011 - André Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt
André Lohde

Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt

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Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt, Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitäten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewährten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber häufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen beträchtlichen Teil des Aktivvermögens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem können auch die gesicherten Gläubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Gläubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet. Dieser hier problematisierte Konflikt beschäftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit für einen wissenschaftlichen Disput zwischen Judikatur und Schrifttum. In der Vergangenheit heftig umstritten, teils als wissenschaftliche Materialschlacht , andernorts als täglicher Grabenkrieg bezeichnet, hat sich die Diskussion heute beruhigt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es dabei nicht sein, möglichst viele Theorien zur Konfliktlösung vorzustellen, vielmehr soll dem geneigten Leser ein ausgewogener Blick auf Rechtsprechung, Literatur und Praxis gleichermaßen gewährt werden. Im Hauptteil dieser Bearbeitung erfolgt zunächst eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung der Grundlagen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt und der Globalzession, um den versierten Leser den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, ohne aber näher auf die umfangreiche Kasuistik zu beiden Rechtsinstituten eingehen zu wollen.
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9783638930437 - André Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt
André Lohde

Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt

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Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt, Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Anhang sind verschiedene AGB-Klauseln der Banken, welche der Umgehung der Kollisionsproblematik dienten, beigefügt. , Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitäten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewährten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber häufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen beträchtlichen Teil des Aktivvermögens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem können auch die gesicherten Gläubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Gläubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet. Dieser hier problematisierte Konflikt beschäftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit für einen wissenschaftlichen Disput zwischen Judikatur und Schrifttum. In der Vergangenheit heftig umstritten, teils als wissenschaftliche Materialschlacht , andernorts als täglicher Grabenkrieg bezeichnet, hat sich die Diskussion heute beruhigt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es dabei nicht sein, möglichst viele Theorien zur Konfliktlösung vorzustellen, vielmehr soll dem geneigten Leser ein ausgewogener Blick auf Rechtsprechung, Literatur und Praxis gleichermaßen gewährt werden. Im Hauptteil dieser Bearbeitung erfolgt zunächst eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung der Grundlagen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt und der Globalzession, um den versierten Leser den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, ohne aber näher auf die umfangreiche Kasuistik zu beiden Rechtsinstituten eingehen zu wollen.
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Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt, Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Anhang sind verschiedene AGB-Klauseln der Banken, welche der Umgehung der Kollisionsproblematik dienten, beigefügt. , Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitäten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewährten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber häufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen beträchtlichen Teil des Aktivvermögens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem können auch die gesicherten Gläubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Gläubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet. Dieser hier problematisierte Konflikt beschäftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit für einen wissenschaftlichen Disput zwischen Judikatur und Schrifttum. In der Vergangenheit heftig umstritten, teils als wissenschaftliche Materialschlacht , andernorts als täglicher Grabenkrieg bezeichnet, hat sich die Diskussion heute beruhigt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es dabei nicht sein, möglichst viele Theorien zur Konfliktlösung vorzustellen, vielmehr soll dem geneigten Leser ein ausgewogener Blick auf Rechtsprechung, Literatur und Praxis gleichermassen gewährt werden. Im Hauptteil dieser Bearbeitung erfolgt zunächst eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung der Grundlagen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt und der Globalzession, um den versierten Leser den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, ohne aber näher auf die umfangreiche Kasuistik zu beiden Rechtsinstituten eingehen zu wollen.
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9783638930437 - André Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt
André Lohde

Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt

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Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt, Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Anhang sind verschiedene AGB-Klauseln der Banken, welche der Umgehung der Kollisionsproblematik dienten, beigefügt. , Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitäten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewährten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber häufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen beträchtlichen Teil des Aktivvermögens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem können auch die gesicherten Gläubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Gläubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet.Dieser hier problematisierte Konflikt beschäftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit für einen wissenschaftlichen Disput zwischen Judikatur und Schrifttum. In der Vergangenheit heftig umstritten, teils als wissenschaftliche Materialschlacht , andernorts als täglicher Grabenkrieg bezeichnet, hat sich die Diskussion heute beruhigt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es dabei nicht sein, möglichst viele Theorien zur Konfliktlösung vorzustellen, vielmehr soll dem geneigten Leser ein ausgewogener Blick auf Rechtsprechung, Literatur und Praxis gleichermassen gewährt werden.Im Hauptteil dieser Bearbeitung erfolgt zunächst eine auf das Wesentliche reduzierte Darstellung der Grundlagen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt und der Globalzession, um den versierten Leser den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, ohne aber näher auf die umfangreiche Kasuistik zu beiden Rechtsinstituten eingehen zu wollen.
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André Lohde, André? Lohde

Kollision Von Globalabtretung Und Verlangertem Eigentumsvorbehalt (Paperback) (2013)

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9783638031011 - André Lohde: Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt
André Lohde

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