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9783638254212 - Jane Unger: Das Handelsregister - Ein kurzer Überblick
Jane Unger

Das Handelsregister - Ein kurzer Überblick (2003)

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Das Handelsregister: Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung1.1. Historische Ursprünge und Einordnung in das HandelsrechtDie Herstellung einer gewissen Handelspublizit?t hat eine lange Tradition. `Die frühesten Ansätze der Bildung kaufmännischer Register sind in den italienischen Handelsstädten des 14./15. Jahrhunderts überliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmännischen Gilden und Zünfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizit?t sodann unter französischer Vormachtstellung. Die von Ludwig XIV. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terr? schrieb eine ausdrückliche Registerpublizit?t fest. Mit einer zeitlichen Verzögerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch.1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene ADHGB sah erstmals ein allgemeines Handelsregister vor und enthält in seiner heutigen Fassung in den 8 ff. HGB Vorschriften zur Handelspublizit?t.Die Frage ist, warum im Handelsrecht, als Sonderprivatrecht der Kaufle ute der Gedanke der Transparenz besonders verankert ist und somit der Verkehrs- und Vertrauensschutz eine herausragende Rolle spielt. `Die Offenlegung bestimmter Rechtsverhältnisse ist ein allgemeines Bedürfnis des kaufmännischen Verkehrs. Ein Rechtsverkehr, der auf Schnelligkeit angewiesen ist und in dem traditionell der Handschlag genauso viel zählt wie ein schriftlicher Vertrag, bedarf der Fixierung und Offenlegung bestimmter Tatsachen, um die Rechtschaffenheit der Beteiligten zu gewährleisten.`2 Durch die tradierte Veröffentlichung wichtiger Tatsachen kaufmännischer Unternehmen wei? somit ein Kaufmann als Partner eines anderen Kaufmanns, woran er ist und mit wem er es im Wirtschaftsleben zu tun hat. Insofern knöpfen die heute geltenden Bestimmungen zum Handelsregister an eine lange historische Rechtstradition an und setzen einen Grundsatz des Handelsrechtes unter aktuellen Gesichtspunkten um. Ebook.
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9783638254212 - Jane Unger: Das Handelsregister
Jane Unger

Das Handelsregister (2004)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1. Historische Ursprünge und Einordnung in das Handelsrecht Die Herstellung einer gewissen Handelspublizität hat eine lange Tradition. 'Die frühesten Ansätze der Bildung kaufmännischer Register sind in den italienischen Handelsstädten des 14./15. Jahrhunderts überliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmännischen Gilden und Zünfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizität sodann unter französischer Vormachtstellung. Die von Ludwig XIV. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terré schrieb eine ausdrückliche Registerpublizität fest. Mit einer zeitlichen Verzögerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch.1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene ADHGB sah erstmals ein allgemeines Handelsregister vor und enthält in seiner heutigen Fassung in den 8 ff. HGB Vorschriften zur Handelspublizität. Die Frage ist, warum im Handelsrecht, als Sonderprivatrecht der Kaufle ute der Gedanke der Transparenz besonders verankert ist und somit der Verkehrs- und Vertrauensschutz eine herausragende Rolle spielt. 'Die Offenlegung bestimmter Rechtsverhältnisse ist ein allgemeines Bedürfnis des kaufmännischen Verkehrs. Ein Rechtsverkehr, der auf Schnelligkeit angewiesen ist und in dem traditionell der Handschlag genauso viel zählt wie ein schriftlicher Vertrag, bedarf der Fixierung und Offenlegung bestimmter Tatsachen, um die Rechtschaffenheit der Beteiligten zu gewährleisten.'2 Durch die tradierte Veröffentlichung wichtiger Tatsachen kaufmännischer Unternehmen weiß somit ein Kaufmann als Partner eines anderen Kaufmanns, woran er ist und mit wem er es im Wirtschaftsleben zu tun hat. Insofern knüpfen die heute geltenden Bestimmungen zum Handelsregister an eine lange historische Rechtstradition an und setzen einen Grundsatz des Handelsrechtes unter aktuellen Gesichtspunkten um. ePUB, 15.02.2004.
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9783638254212 - Jane Unger: Das Handelsregister - eBook
Jane Unger

Das Handelsregister - eBook (2003)

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Das Handelsregister. Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung1.1. Historische Ursprünge und Einordnung in das HandelsrechtDie Herstellung einer gewissen Handelspublizität hat eine lange Tradition. "Die frühesten Ansätze der Bildung kaufmännischer Register sind in den italienischen Handelsstädten des 14./15. Jahrhunderts überliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmännischen Gilden und Zünfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizität sodann unter französischer Vormachtstellung. Die von Ludwig XIV. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terré schrieb eine ausdrückliche Registerpublizität fest. Mit einer zeitlichen Verzögerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch.1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene ADHGB sah erstmals ein... eBooks.
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9783638919869 - Unger, Jane: Das Handelsregister
Unger, Jane

Das Handelsregister

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1. Historische Ursprünge und Einordnung in das Handelsrecht Die Herstellung einer gewissen Handelspublizität hat eine lange Tradition. "Die frühesten Ansätze der Bildung kaufmännischer Register sind in den italienischen Handelsstädten des 14./15. Jahrhunderts überliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmännischen Gilden und Zünfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizität sodann unter französischer Vormachtstellung. Die von Ludwig XIV. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terré schrieb eine ausdrückliche Registerpublizität fest. Mit einer zeitlichen Verzögerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch.1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene ADHGB sah erstmals ein allgemeines Handelsregister vor und enthält in seiner heutigen Fassung in den 8 ff. HGB Vorschriften zur Handelspublizität. Die Frage ist, warum im Handelsrecht, als Sonderprivatrecht der Kaufle ute der Gedanke der Transparenz besonders verankert ist und somit der Verkehrs- und Vertrauensschutz eine herausragende Rolle spielt. "Die Offenlegung bestimmter Rechtsverhältnisse ist ein allgemeines Bedürfnis des kaufmännischen Verkehrs. Ein Rechtsverkehr, der auf Schnelligkeit angewiesen ist und in dem traditionell der Handschlag genauso viel zählt wie ein schriftlicher Vertrag, bedarf der Fixierung und Offenlegung bestimmter Tatsachen, um die Rechtschaffenheit der Beteiligten zu gewährleisten."2 Durch die tradierte Veröffentlichung wichtiger Tatsachen kaufmännischer Unternehmen weiß somit ein Kaufmann als Partner eines anderen Kaufmanns, woran er ist und mit wem er es im Wirtschaftsleben zu tun hat. Insofern knüpfen die heute geltenden Bestimmungen zum Handelsregister an eine lange historische Rechtstradition an und setzen einen Grundsatz des Handelsrechtes unter aktuellen Gesichtspunkten um.2008. 20 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783638254212 - Jane Unger: Das Handelsregister
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Das Handelsregister (2004)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1. Historische Ursprünge und Einordnung in das ... Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1. Historische Ursprünge und Einordnung in das Handelsrecht Die Herstellung einer gewissen Handelspublizität hat eine lange Tradition. Die frühesten Ansätze der Bildung kaufmännischer Register sind in den italienischen Handelsstädten des 14./15. Jahrhunderts überliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmännischen Gilden und Zünfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizität sodann unter französischer Vormachtstellung. Die von Ludwig XIV. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terré schrieb eine ausdrückliche Registerpublizität fest. Mit einer zeitlichen Verzögerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch.1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene ADHGB sah erstmals ein allgemeines Handelsregister vor und enthält in seiner heutigen Fassung in den 8 ff. HGB Vorschriften zur Handelspublizität. Die Frage ist, warum im Handelsrecht, als Sonderprivatrecht der Kaufle ute der Gedanke der Transparenz besonders verankert ist und somit der Verkehrs- und Vertrauensschutz eine herausragende Rolle spielt. Die Offenlegung bestimmter Rechtsverhältnisse ist ein allgemeines Bedürfnis des kaufmännischen Verkehrs. Ein Rechtsverkehr, der auf Schnelligkeit angewiesen ist und in dem traditionell der Handschlag genauso viel zählt wie ein schriftlicher Vertrag, bedarf der Fixierung und Offenlegung bestimmter Tatsachen, um die Rechtschaffenheit der Beteiligten zu gewährleisten.2 Durch die tradierte Veröffentlichung wichtiger Tatsachen kaufmännischer Unternehmen weiß somit ein Kaufmann als Partner eines anderen Kaufmanns, woran er ist und mit wem er es im Wirtschaftsleben zu tun hat. Insofern knüpfen die heute geltenden Bestimmungen zum Handelsregister an eine lange historische Rechtstradition an und setzen einen Grundsatz des Handelsrechtes unter aktuellen Gesichtspunkten um. 15.02.2004, ePUB.
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9783638254212 - Jane Unger: Das Handelsregister
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Das Handelsregister (2004)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1. Historische Ursprünge und Einordnung in das ... Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1. Historische Ursprünge und Einordnung in das Handelsrecht Die Herstellung einer gewissen Handelspublizität hat eine lange Tradition. Die frühesten Ansätze der Bildung kaufmännischer Register sind in den italienischen Handelsstädten des 14./15. Jahrhunderts überliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmännischen Gilden und Zünfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizität sodann unter französischer Vormachtstellung. Die von Ludwig XIV. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terré schrieb eine ausdrückliche Registerpublizität fest. Mit einer zeitlichen Verzögerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch.1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene ADHGB sah erstmals ein allgemeines Handelsregister vor und enthält in seiner heutigen Fassung in den 8 ff. HGB Vorschriften zur Handelspublizität. Die Frage ist, warum im Handelsrecht, als Sonderprivatrecht der Kaufle ute der Gedanke der Transparenz besonders verankert ist und somit der Verkehrs- und Vertrauensschutz eine herausragende Rolle spielt. Die Offenlegung bestimmter Rechtsverhältnisse ist ein allgemeines Bedürfnis des kaufmännischen Verkehrs. Ein Rechtsverkehr, der auf Schnelligkeit angewiesen ist und in dem traditionell der Handschlag genauso viel zählt wie ein schriftlicher Vertrag, bedarf der Fixierung und Offenlegung bestimmter Tatsachen, um die Rechtschaffenheit der Beteiligten zu gewährleisten.2 Durch die tradierte Veröffentlichung wichtiger Tatsachen kaufmännischer Unternehmen weiss somit ein Kaufmann als Partner eines anderen Kaufmanns, woran er ist und mit wem er es im Wirtschaftsleben zu tun hat. Insofern knüpfen die heute geltenden Bestimmungen zum Handelsregister an eine lange historische Rechtstradition an und setzen einen Grundsatz des Handelsrechtes unter aktuellen Gesichtspunkten um. ePUB, 15.02.2004.
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9783638919869 - Jane Unger: Das Handelsregister
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Das Handelsregister (2003)

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Von Händler/Antiquariat, BuySomeBooks [52360437], Las Vegas, NV, U.S.A.
Paperback. 36 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.3in. x 0.3in.Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1. 1. Historische Ursprnge und Einordnung in das Handelsrecht Die Herstellung einer gewissen Handelspublizitt hat eine lange Tradition. Die frhesten Anstze der Bildung kaufmnnischer Register sind in den italienischen Handelsstdten des 14. 15. Jahrhunderts berliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmnnischen Gilden und Znfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizitt sodann unter franzsischer Vormachtstellung. Die von Ludwig XIV. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terr schrieb eine ausdrckliche Registerpublizitt fest. Mit einer zeitlichen Verzgerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch. 1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene ADHGB sah erstmals ein allgemeines Handelsregister vor und enthlt in seiner heutigen Fassung in den 8 ff. HGB Vorschriften zur Handelspublizitt. Die Frage ist, warum im Handelsrecht, als Sonderprivatrecht der Kaufle ute der Gedanke der Transparenz besonders verankert ist und somit der Verkehrs- und Vertrauensschutz eine herausragende Rolle spielt. Die Offenlegung bestimmter Rechtsverhltnisse ist ein allgemeines Bedrfnis des kaufmnnischen Verkehrs. Ein Rechtsverkehr, der auf Schnelligkeit angewiesen ist und in dem traditionell der Handschlag genauso viel zhlt wie ein schriftlicher Vertrag, bedarf der Fixierung und Offenlegung bestimmter Tatsachen, um die Rechtschaffenheit der Beteiligten zu gewhrleisten. 2 Durch die tradierte Verffentlichung wichtiger Tatsachen kaufmnnischer Unternehmen wei somit ein Kaufmann als Partner eines anderen Kaufmanns, woran er ist und mit wem er es im Wirtschaftsleben zu tun hat. Insofern knpfen die heute geltenden Bestimmungen zum Handelsregister an eine la This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783638919869 - Jane Unger: Das Handelsregister (Paperback)
Jane Unger

Das Handelsregister (Paperback) (2008)

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Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1. Historische Ursprunge und Einordnung in das Handelsrecht Die Herstellung einer gewissen Handelspublizitat hat eine lange Tradition. Die fruhesten Ansatze der Bildung kaufmannischer Register sind in den italienischen Handelsstadten des 14./15. Jahrhunderts uberliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmannischen Gilden und Zunfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizitat sodann unter franzosischer Vormachtstellung. Die von Ludwig XIV. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terre schrieb eine ausdruckliche Registerpublizitat fest. Mit einer zeitlichen Verzogerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch.1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene ADHGB sah erstmals ein allgemeines Handelsregister vor und enthalt in seiner heutigen Fassung in den 8 ff. HGB Vorschriften zur Handelspublizitat. Die Frage ist, warum im Handelsrecht, als Sonderprivatrecht der Kaufle ute der Gedanke der Transparenz besonders verankert ist und somit der Verkehrs- und Vertrauensschutz eine herausragende Rolle spielt. Die Offenlegung bestimmter Rechtsverhaltnisse ist ein allgemeines Bedurfnis des kaufmannischen Verkehrs. Ein Rechtsverkehr, der auf Schnelligkeit angewiesen ist und in dem traditionell der Handschlag genauso viel zahlt wie ein schriftlicher Vertrag, bedarf der Fixierung und Offenlegung bestimmter Tatsachen, um die Rechtschaffenheit der Beteiligten zu gewahrleisten. 2 Durch die tradierte Veroffentlichung wichtiger Tatsachen kaufmannischer Unternehmen weiss somit ein Kaufmann als Partner eines anderen Kaufmanns, woran er ist und mit wem er es im Wirtschaftsleben zu tun hat. Insofern knupfen die heute geltenden Bestimmungen zum Handelsregister an eine l.
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9783638254212 - Das Handelsregister

Das Handelsregister

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Das Handelsregister ab 12.99 EURO Ein kurzer Überblick. Auflage 1.
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9783638254212 - Jane Unger: Das Handelsregister
Jane Unger

Das Handelsregister (2004)

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