Die «bekenntnisfreie weltliche Schule» : Fall der «Weltanschauungsschule» im Sinne des Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG?
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Die «bekenntnisfreie weltliche Schule» : Fall der «Weltanschauungsschule» im Sinne des Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG?
DE NW
ISBN: 9783631542460 bzw. 3631542461, in Deutsch, Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, neu.
Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Trägerschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierfür sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG für private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der Weltanschauungsschule nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien Weltanschauungsschulen nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligiösen weltanschaulichen Lehre geprägt werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein müsse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie weltliche Schulen könnten hingegen nicht als Weltanschauungsschulen zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte Vorrang der öffentlichen Volksschule untergraben werden könnte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der Weltanschauungsschule dieser engen Auslegung entgegensteht und der Vorrang der öffentlichen Volksschule diese Auslegung auch nicht erfordert. Andreas Goeschen, 21.0 x 14.8 x 0.9 cm, Buch.
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Symbolbild
Die bekenntnisfreie weltliche Schule: Fall der Weltanschauungsschule im Sinne des Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG? Darstellung des inhaltlichen Bedeutungswandels der Begriffe bekenntnisfreie Schule und Weltanschauungsschule von Weimar bis heute und Untersuch (2005)
DE PB NW
ISBN: 9783631542460 bzw. 3631542461, in Deutsch, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 152 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Trägerschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierfür sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG für private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der Weltanschauungsschule nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien Weltanschauungsschulen nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligiösen weltanschaulichen Lehre geprägt werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein müsse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie weltliche Schulen könnten hingegen nicht als Weltanschauungsschulen zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte Vorrang der öffentlichen Volksschule untergraben werden könnte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der Weltanschauungsschule dieser engen Auslegung entgegensteht und der Vorrang der öffentlichen Volksschule diese Auslegung auch nicht erfordert.
Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Trägerschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierfür sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG für private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der Weltanschauungsschule nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien Weltanschauungsschulen nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligiösen weltanschaulichen Lehre geprägt werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein müsse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie weltliche Schulen könnten hingegen nicht als Weltanschauungsschulen zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte Vorrang der öffentlichen Volksschule untergraben werden könnte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der Weltanschauungsschule dieser engen Auslegung entgegensteht und der Vorrang der öffentlichen Volksschule diese Auslegung auch nicht erfordert.
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Die bekenntnisfreie weltliche Schule: Fall der Weltanschauungsschule im Sinne des Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG?: Darstellung des inhaltlichen . / Publications Universitaires Européennes) (2005)
DE PB NW FE
ISBN: 9783631542460 bzw. 3631542461, in Deutsch, 152 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Lieferung aus: Deutschland, Versandfertig in 1 - 2 Werktagen.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Trägerschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierfür sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG für private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der 'Weltanschauungsschule' nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien 'Weltanschauungsschulen' nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligiösen weltanschaulichen Lehre geprägt werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein müsse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie 'weltliche 'Schulen könnten hingegen nicht als 'Weltanschauungsschulen' zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte 'Vorrang der öffentlichen Volksschule 'untergraben werden könnte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der 'Weltanschauungsschule' dieser engen Auslegung entgegensteht und der 'Vorrang der öffentlichen Volksschule' diese Auslegung auch nicht erfordert. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2005-08-22, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 5017366.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Trägerschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierfür sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG für private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der 'Weltanschauungsschule' nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien 'Weltanschauungsschulen' nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligiösen weltanschaulichen Lehre geprägt werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein müsse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie 'weltliche 'Schulen könnten hingegen nicht als 'Weltanschauungsschulen' zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte 'Vorrang der öffentlichen Volksschule 'untergraben werden könnte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der 'Weltanschauungsschule' dieser engen Auslegung entgegensteht und der 'Vorrang der öffentlichen Volksschule' diese Auslegung auch nicht erfordert. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2005-08-22, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 5017366.
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Die «bekenntnisfreie weltliche Schule» : Fall der «Weltanschauungsschule» im Sinne des Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG? (2005)
DE PB NW
ISBN: 9783631542460 bzw. 3631542461, in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Darstellung des inhaltlichen Bedeutungswandels der Begriffe bekenntnisfreie Schule und Weltanschauungsschule von Weimar bis heute und Untersuchung der Frage, ob Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG private Volksschulen in bekenntnisfreier weltlicher Form zulässt, Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Tr¿rschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierf¿r sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG f¿r private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der Weltanschauungsschule nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien Weltanschauungsschulen nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligi¿sen weltanschaulichen Lehre gepr¿ werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein m¿sse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie weltliche Schulen k¿nnten hingegen nicht als Weltanschauungsschulen zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte Vorrang der ¿ffentlichen Volksschule untergraben werden k¿nnte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der Weltanschauungsschule dieser engen Auslegung entgegensteht und der Vorrang der ¿ffentlichen Volksschule diese Auslegung auch nicht erfordert. Aus dem Inhalt: Die Auslegung des Begriffs der Weltanschauungsschule durch das Bundesverwaltungsgericht - Verh¿nis der bekenntnisfreien Schule zur Weltanschauungsschule unter der Geltung der Weimarer Reichsverfassung - Die beiden Weimarer Schulkompromisse - Die Regelschultheorien - Die Regierungsentw¿rfe zum Reichs-Volksschul-Gesetz - Die Verhandlungen des Parlamentarischen Rates - Die Systematik der Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 141 GG. Taschenbuch, 22.08.2005.
Darstellung des inhaltlichen Bedeutungswandels der Begriffe bekenntnisfreie Schule und Weltanschauungsschule von Weimar bis heute und Untersuchung der Frage, ob Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG private Volksschulen in bekenntnisfreier weltlicher Form zulässt, Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Tr¿rschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierf¿r sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG f¿r private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der Weltanschauungsschule nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien Weltanschauungsschulen nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligi¿sen weltanschaulichen Lehre gepr¿ werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein m¿sse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie weltliche Schulen k¿nnten hingegen nicht als Weltanschauungsschulen zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte Vorrang der ¿ffentlichen Volksschule untergraben werden k¿nnte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der Weltanschauungsschule dieser engen Auslegung entgegensteht und der Vorrang der ¿ffentlichen Volksschule diese Auslegung auch nicht erfordert. Aus dem Inhalt: Die Auslegung des Begriffs der Weltanschauungsschule durch das Bundesverwaltungsgericht - Verh¿nis der bekenntnisfreien Schule zur Weltanschauungsschule unter der Geltung der Weimarer Reichsverfassung - Die beiden Weimarer Schulkompromisse - Die Regelschultheorien - Die Regierungsentw¿rfe zum Reichs-Volksschul-Gesetz - Die Verhandlungen des Parlamentarischen Rates - Die Systematik der Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 141 GG. Taschenbuch, 22.08.2005.
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Die «bekenntnisfreie weltliche Schule» : Fall der «Weltanschauungsschule» im Sinne des Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG? (2005)
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Darstellung des inhaltlichen Bedeutungswandels der Begriffe bekenntnisfreie Schule und Weltanschauungsschule von Weimar bis heute und Untersuchung der Frage, ob Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG private Volksschulen in bekenntnisfreier weltlicher Form zulässt Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Tr¿rschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierf¿r sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG f¿r private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der Weltanschauungsschule nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien Weltanschauungsschulen nur solche Schulen, deren Unterricht von einer nichtreligi¿sen weltanschaulichen Lehre gepr¿ werde, die zudem noch von einer Weltanschauungsgemeinschaft getragen sein m¿sse. Lediglich religionsfreie, so genannte bekenntnisfreie weltliche Schulen k¿nnten hingegen nicht als Weltanschauungsschulen zugelassen werden, da ansonsten der in Art. 7 Abs. 5 GG normierte Vorrang der ¿ffentlichen Volksschule untergraben werden k¿nnte. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine historische Interpretation des Begriffs der Weltanschauungsschule dieser engen Auslegung entgegensteht und der Vorrang der ¿ffentlichen Volksschule diese Auslegung auch nicht erfordert. Aus dem Inhalt: Die Auslegung des Begriffs der Weltanschauungsschule durch das Bundesverwaltungsgericht - Verh¿nis der bekenntnisfreien Schule zur Weltanschauungsschule unter der Geltung der Weimarer Reichsverfassung - Die beiden Weimarer Schulkompromisse - Die Regelschultheorien - Die Regierungsentw¿rfe zum Reichs-Volksschul-Gesetz - Die Verhandlungen des Parlamentarischen Rates - Die Systematik der Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 141 GG. 22.08.2005, Taschenbuch.
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Goeschen, A: Die bekenntnisfreie weltliche Schule: Fall (2005)
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