Die Vorvertragliche Haftung (Culpa in Contrahendo) Und Der Deliktsrechtliche Schutz Primaerer Vermoegensinteressen, Rechtsvergleichende Untersuchungen Zum Deutschen, Englischen Und Franzoesischen Recht
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Die vorvertragliche Haftung (Culpa in Contrahendo) und der deliktsrechtliche Schutz primärer Vermögensinteressen Rechtsvergleichende Untersuchungen zum deutschen, englischen und französischen Recht (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631433454 bzw. 363143345X, in Deutsch, Frankfurt/M., Bern, New York, Paris, 1990. 356 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den körper- und sachbezogenen und den vermögensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein «legitimer» Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermögensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als «vertraglich» bzw. «vertragsähnlich» angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung überhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwächen des deutschen Deliktsrechts, u.A. auf der Unersetzbarkeit primärer Vermögensschäden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befaßt sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primären Vermögensschäden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhältnis dieser beiden im deutschen, englischen und französischen Recht.
Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den körper- und sachbezogenen und den vermögensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein «legitimer» Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermögensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als «vertraglich» bzw. «vertragsähnlich» angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung überhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwächen des deutschen Deliktsrechts, u.A. auf der Unersetzbarkeit primärer Vermögensschäden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befaßt sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primären Vermögensschäden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhältnis dieser beiden im deutschen, englischen und französischen Recht.
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Die vorvertragliche Haftung (Culpa in Contrahendo) und der deliktsrechtliche Schutz primärer Vermögensinteressen
DE PB NW
ISBN: 9783631433454 bzw. 363143345X, in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Rechtsvergleichende Untersuchungen zum deutschen, englischen und französischen Recht, Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den körper- und sachbezogenen und den vermögensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein «legitimer» Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermögensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als «vertraglich» bzw. «vertragsähnlich» angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung überhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwächen des deutschen Deliktsrechts, u.A. auf der Unersetzbarkeit primärer Vermögensschäden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befasst sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primären Vermögensschäden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhältnis dieser beiden im deutschen, englischen und französischen Recht. Taschenbuch.
Rechtsvergleichende Untersuchungen zum deutschen, englischen und französischen Recht, Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den körper- und sachbezogenen und den vermögensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein «legitimer» Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermögensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als «vertraglich» bzw. «vertragsähnlich» angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung überhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwächen des deutschen Deliktsrechts, u.A. auf der Unersetzbarkeit primärer Vermögensschäden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befasst sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primären Vermögensschäden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhältnis dieser beiden im deutschen, englischen und französischen Recht. Taschenbuch.
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Die vorvertragliche Haftung (Culpa in Contrahendo) und der deliktsrechtliche Schutz primärer Vermögensinteressen
DE NW
ISBN: 9783631433454 bzw. 363143345X, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Rechtsvergleichende Untersuchungen zum deutschen, englischen und französischen Recht, Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den körper- und sachbezogenen und den vermögensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein «legitimer» Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermögensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als «vertraglich» bzw. «vertragsähnlich» angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung überhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwächen des deutschen Deliktsrechts, u.A. auf der Unersetzbarkeit primärer Vermögensschäden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befaßt sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primären Vermögensschäden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhältnis dieser beiden im deutschen, englischen und französischen Recht.
Rechtsvergleichende Untersuchungen zum deutschen, englischen und französischen Recht, Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den körper- und sachbezogenen und den vermögensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein «legitimer» Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermögensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als «vertraglich» bzw. «vertragsähnlich» angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung überhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwächen des deutschen Deliktsrechts, u.A. auf der Unersetzbarkeit primärer Vermögensschäden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befaßt sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primären Vermögensschäden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhältnis dieser beiden im deutschen, englischen und französischen Recht.
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Die Vorvertragliche Haftung (Culpa in Contrahendo) Und Der Deliktsrechtliche Schutz Primaerer Vermoegensinteressen, Rechtsvergleichende Untersuchungen Zum Deutschen, Englischen Und Franzoesischen Recht (1990)
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ISBN: 9783631433454 bzw. 363143345X, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Taschenbuch, neu.
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Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den korper- und sachbezogenen und den vermogensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein -legitimer- Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermogensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als -vertraglich- bzw. -vertragsahnlich- angesehen werden kann, ob dabei ein ... Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den korper- und sachbezogenen und den vermogensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein -legitimer- Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermogensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als -vertraglich- bzw. -vertragsahnlich- angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung uberhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwachen des deutschen Deliktsrechts, u.A. auf der Unersetzbarkeit primarer Vermogensschaden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befasst sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primaren Vermogensschaden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhaltnis dieser beiden im deutschen, englischen und franzosischen Recht."Taal: Duits;Gewicht: 480,00 gram;Verschijningsdatum: november 1990;Druk: 1;ISBN10: 363143345X;ISBN13: 9783631433454; Duitstalig | Paperback | 1990.
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Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den korper- und sachbezogenen und den vermogensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein -legitimer- Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermogensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als -vertraglich- bzw. -vertragsahnlich- angesehen werden kann, ob dabei ein ... Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den korper- und sachbezogenen und den vermogensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein -legitimer- Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermogensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als -vertraglich- bzw. -vertragsahnlich- angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung uberhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwachen des deutschen Deliktsrechts, u.A. auf der Unersetzbarkeit primarer Vermogensschaden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befasst sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primaren Vermogensschaden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhaltnis dieser beiden im deutschen, englischen und franzosischen Recht."Taal: Duits;Gewicht: 480,00 gram;Verschijningsdatum: november 1990;Druk: 1;ISBN10: 363143345X;ISBN13: 9783631433454; Duitstalig | Paperback | 1990.
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Die vorvertragliche Haftung (Culpa in Contrahendo) und der deliktsrechtliche Schutz primärer Vermögensinteressen: Rechtsvergleichende Untersuchungen . (Europäische Hochschulschriften - Reihe II) (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631433454 bzw. 363143345X, in Deutsch, 356 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
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Broschiert, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 1990-11-01, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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