Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie (Europäische Hochschulschriften . / Publications Universitaires Européennes)
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Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631430781 bzw. 3631430787, in Deutsch, Frankfurt/M., Bern, New York, Paris, 1990. XLII, 180 S. Taschenbuch, neu.
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Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schließlich verstößt ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoß aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Mißbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar.
Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schließlich verstößt ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoß aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Mißbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar.
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Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie
DE NW
ISBN: 9783631430781 bzw. 3631430787, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schließlich verstößt ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoß aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Mißbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar.
Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schließlich verstößt ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoß aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Mißbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar.
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Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie (1990)
~DE PB NW
ISBN: 9783631430781 bzw. 3631430787, vermutlich in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Dissertationsschrift, Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstösst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstösst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar. Taschenbuch, 01.09.1990.
Dissertationsschrift, Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstösst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstösst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar. Taschenbuch, 01.09.1990.
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Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie
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ISBN: 9783631430781 bzw. 3631430787, in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstösst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstösst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar. Taschenbuch.
Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstösst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstösst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar. Taschenbuch.
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Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie
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Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstösst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstösst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar.
Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstösst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des «sozialen Wohlbefindens» zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstösst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie «aussteigen». Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar.
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Verfassungsrechtliche Aspekte Eines Vom Gesetzgeber Angeordneten Ausstiegs Aus Der Friedlichen Nutzung Der Kernenergie (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631430781 bzw. 3631430787, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Taschenbuch, neu.
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Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstosst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunachst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefahrdung des -sozialen Wohlbefindens- zu erhalten sein. Daruber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefahrdung der menschlichen Gesundheit durch die zusat... Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstosst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunachst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefahrdung des -sozialen Wohlbefindens- zu erhalten sein. Daruber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefahrdung der menschlichen Gesundheit durch die zusatzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstosst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie -aussteigen-. Insbesondere stellen landesweite Flachensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar."Taal: Duits;Gewicht: 300,00 gram;Verschijningsdatum: september 1990;Druk: 1;ISBN10: 3631430787;ISBN13: 9783631430781; Duitstalig | Paperback | 1990.
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Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstosst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunachst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefahrdung des -sozialen Wohlbefindens- zu erhalten sein. Daruber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefahrdung der menschlichen Gesundheit durch die zusat... Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstosst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunachst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefahrdung des -sozialen Wohlbefindens- zu erhalten sein. Daruber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefahrdung der menschlichen Gesundheit durch die zusatzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstosst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie -aussteigen-. Insbesondere stellen landesweite Flachensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar."Taal: Duits;Gewicht: 300,00 gram;Verschijningsdatum: september 1990;Druk: 1;ISBN10: 3631430787;ISBN13: 9783631430781; Duitstalig | Paperback | 1990.
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