Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem (Europäische Hochschulschriften - Reihe II)
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Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem.
DE PB US
ISBN: 9783631430750 bzw. 3631430752, in Deutsch, Frankfurt am Main [u.a.], Peter Lang,1990. Taschenbuch, gebraucht.
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Von Händler/Antiquariat, P.u.P. Hassold OHG, [3325611].
21x15 cm. XX, 188 S. Taschenbuch mit sehr leichten Gebrauchspuren. Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law Bd. 1000. Innen mit den übl. Bibliotheksstempeln und -einträgen, teils durchgestrichen. Sonst innen sehr sauber. Typoskript-Druck. Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht. Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law Bd. 1000. Taschenbuch mit sehr leichten Gebrauchspuren. 500g.
Von Händler/Antiquariat, P.u.P. Hassold OHG, [3325611].
21x15 cm. XX, 188 S. Taschenbuch mit sehr leichten Gebrauchspuren. Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law Bd. 1000. Innen mit den übl. Bibliotheksstempeln und -einträgen, teils durchgestrichen. Sonst innen sehr sauber. Typoskript-Druck. Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht. Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law Bd. 1000. Taschenbuch mit sehr leichten Gebrauchspuren. 500g.
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Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem. (1990)
DE PB
ISBN: 9783631430750 bzw. 3631430752, in Deutsch, Frankfurt am Main [ua] Peter Lang, Taschenbuch.
Von Händler/Antiquariat, P. u. P. Hassold OHG [4323596], Dinkelscherben, Germany.
21x15 cm. XX, 188 S. Taschenbuch mit sehr leichten Gebrauchspuren. Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law Bd. 1000. Innen mit den übl. Bibliotheksstempeln und -einträgen, teils durchgestrichen. Sonst innen sehr sauber. Typoskript-Druck. Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht. Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law Bd. 1000. 0.500 gr. Taschenbuch mit sehr leichten Gebrauchspuren.
21x15 cm. XX, 188 S. Taschenbuch mit sehr leichten Gebrauchspuren. Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law Bd. 1000. Innen mit den übl. Bibliotheksstempeln und -einträgen, teils durchgestrichen. Sonst innen sehr sauber. Typoskript-Druck. Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht. Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law Bd. 1000. 0.500 gr. Taschenbuch mit sehr leichten Gebrauchspuren.
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Symbolbild
Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631430750 bzw. 3631430752, in Deutsch, Frankfurt/M., Bern, New York, Paris, 1990. XX, 188 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht.
Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht.
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Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem
DE NW
ISBN: 9783631430750 bzw. 3631430752, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem, Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht.
Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem, Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht.
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Die Unbenannte Zuwendung Im Privatrechtssystem (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631430750 bzw. 3631430752, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Taschenbuch, neu.
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Wahrend der Ehe gewahren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne uber den Grund der Zuwendung ausdruckliche Erklarungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Ruckabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Losung dieser Falle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit d... Wahrend der Ehe gewahren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne uber den Grund der Zuwendung ausdruckliche Erklarungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Ruckabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Losung dieser Falle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berucksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermogensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht."Taal: Duits;Gewicht: 260,00 gram;Verschijningsdatum: juli 1990;Druk: 1;ISBN10: 3631430752;ISBN13: 9783631430750; Duitstalig | Paperback | 1990.
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Wahrend der Ehe gewahren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne uber den Grund der Zuwendung ausdruckliche Erklarungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Ruckabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Losung dieser Falle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit d... Wahrend der Ehe gewahren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne uber den Grund der Zuwendung ausdruckliche Erklarungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Ruckabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Losung dieser Falle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berucksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermogensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht."Taal: Duits;Gewicht: 260,00 gram;Verschijningsdatum: juli 1990;Druk: 1;ISBN10: 3631430752;ISBN13: 9783631430750; Duitstalig | Paperback | 1990.
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