Die Fernsehschutzliste: Übertragungen von Großereignissen nach § 5a RfStV Schriften zum deutschen und europäischen öffentlichen Recht; Bd. 4
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Die Fernsehschutzliste
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ISBN: 9783631394557 bzw. 3631394551, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Übertragung von Großereignissen nach § 5a RfStV, Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des 5a zur "Übertragung von Großereignissen" in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es um die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage des 5a RfStV geht. Ihm kommt auch im Rahmen der Vorgaben der EU (Art. 3a FsRI) sowie des Europarates (Art. 9a FsÜ) zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten Bedeutung zu. Aus dem Inhalt: Begriff des Großereignisses - Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage einer Fernsehschutzliste - Gewährleistung der Free-TV-Ausstrahlung von Spitzensportereignissen durch einen kartellrechtlichen Kontrahierungszwang - Vorgaben an die nationale Fernsehschutzliste durch Art. 3a FsRI - Kompetenz der EU zu Art. 3a FSRI - Vorgaben des Europarates zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten in Art. 9a FsÜ - Verfassungsmäßigkeit des 5a RfStV.
Übertragung von Großereignissen nach § 5a RfStV, Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des 5a zur "Übertragung von Großereignissen" in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es um die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage des 5a RfStV geht. Ihm kommt auch im Rahmen der Vorgaben der EU (Art. 3a FsRI) sowie des Europarates (Art. 9a FsÜ) zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten Bedeutung zu. Aus dem Inhalt: Begriff des Großereignisses - Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage einer Fernsehschutzliste - Gewährleistung der Free-TV-Ausstrahlung von Spitzensportereignissen durch einen kartellrechtlichen Kontrahierungszwang - Vorgaben an die nationale Fernsehschutzliste durch Art. 3a FsRI - Kompetenz der EU zu Art. 3a FSRI - Vorgaben des Europarates zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten in Art. 9a FsÜ - Verfassungsmäßigkeit des 5a RfStV.
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Die Fernsehschutzliste
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ISBN: 9783631394557 bzw. 3631394551, in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Übertragung von Großereignissen nach § 5a RfStV, Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des 5a zur ´´Übertragung von Grossereignissen´´ in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es um die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage des 5a RfStV geht. Ihm kommt auch im Rahmen der Vorgaben der EU (Art. 3a FsRI) sowie des Europarates (Art. 9a FsÜ) zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten Bedeutung zu. Aus dem Inhalt: Begriff des Grossereignisses - Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage einer Fernsehschutzliste - Gewährleistung der Free-TV-Ausstrahlung von Spitzensportereignissen durch einen kartellrechtlichen Kontrahierungszwang - Vorgaben an die nationale Fernsehschutzliste durch Art. 3a FsRI - Kompetenz der EU zu Art. 3a FSRI - Vorgaben des Europarates zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten in Art. 9a FsÜ - Verfassungsmässigkeit des 5a RfStV. Taschenbuch.
Übertragung von Großereignissen nach § 5a RfStV, Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des 5a zur ´´Übertragung von Grossereignissen´´ in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es um die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage des 5a RfStV geht. Ihm kommt auch im Rahmen der Vorgaben der EU (Art. 3a FsRI) sowie des Europarates (Art. 9a FsÜ) zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten Bedeutung zu. Aus dem Inhalt: Begriff des Grossereignisses - Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage einer Fernsehschutzliste - Gewährleistung der Free-TV-Ausstrahlung von Spitzensportereignissen durch einen kartellrechtlichen Kontrahierungszwang - Vorgaben an die nationale Fernsehschutzliste durch Art. 3a FsRI - Kompetenz der EU zu Art. 3a FSRI - Vorgaben des Europarates zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten in Art. 9a FsÜ - Verfassungsmässigkeit des 5a RfStV. Taschenbuch.
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Übertragung von Großereignissen nach § 5a RfStV, Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des 5a zur "Übertragung von Grossereignissen" in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es um die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage des 5a RfStV geht. Ihm kommt auch im Rahmen der Vorgaben der EU (Art. 3a FsRI) sowie des Europarates (Art. 9a FsÜ) zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten Bedeutung zu. Aus dem Inhalt: Begriff des Grossereignisses - Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage einer Fernsehschutzliste - Gewährleistung der Free-TV-Ausstrahlung von Spitzensportereignissen durch einen kartellrechtlichen Kontrahierungszwang - Vorgaben an die nationale Fernsehschutzliste durch Art. 3a FsRI - Kompetenz der EU zu Art. 3a FSRI - Vorgaben des Europarates zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten in Art. 9a FsÜ - Verfassungsmässigkeit des 5a RfStV.
Übertragung von Großereignissen nach § 5a RfStV, Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des 5a zur "Übertragung von Grossereignissen" in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es um die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage des 5a RfStV geht. Ihm kommt auch im Rahmen der Vorgaben der EU (Art. 3a FsRI) sowie des Europarates (Art. 9a FsÜ) zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten Bedeutung zu. Aus dem Inhalt: Begriff des Grossereignisses - Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage einer Fernsehschutzliste - Gewährleistung der Free-TV-Ausstrahlung von Spitzensportereignissen durch einen kartellrechtlichen Kontrahierungszwang - Vorgaben an die nationale Fernsehschutzliste durch Art. 3a FsRI - Kompetenz der EU zu Art. 3a FSRI - Vorgaben des Europarates zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten in Art. 9a FsÜ - Verfassungsmässigkeit des 5a RfStV.
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Die Fernsehschutzliste: Übertragung von Großereignissen nach § 5a RfStV (Schriften zum deutschen und europäischen öffentlichen Recht) (2002)
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ISBN: 9783631394557 bzw. 3631394551, in Deutsch, 178 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
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Die Fernsehschutzliste, Uebertragung Von Grossereignissen Nach 5a Rfstv (2002)
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