Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots (Europäische Hochschulschriften / European . / Publications Universitaires Européennes)
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Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots (2001)
DE PB NW
ISBN: 9783631387474 bzw. 3631387474, in Deutsch, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Schweiz, Neuerscheinung.
Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots, Die in den 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Massregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so dass in diesen Fällen als verkehrsausschliessende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden. Taschenbuch, 13.11.2001.
Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots, Die in den 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Massregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so dass in diesen Fällen als verkehrsausschliessende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden. Taschenbuch, 13.11.2001.
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Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots (Europäische Hochschulschriften / European . / Publications Universitaires Européennes) (2001)
DE PB NW FE
ISBN: 9783631387474 bzw. 3631387474, in Deutsch, 184 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Lieferung aus: Deutschland, Versandfertig in 1 - 2 Werktagen.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Die in den §§ 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Maßregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in § 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Maßnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Maßregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so daß in diesen Fällen als verkehrsausschließende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2001-11-13, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 7825677.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Die in den §§ 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Maßregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in § 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Maßnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Maßregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so daß in diesen Fällen als verkehrsausschließende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2001-11-13, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 7825677.
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Zur Reformbeduerftigkeit Der Strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung Und Des Strafrechtlichen Fahrverbots (2001)
DE PB NW
ISBN: 9783631387474 bzw. 3631387474, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Taschenbuch, neu.
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Die in den 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Grunden angeordnet werden, fur deren Vorliegen dem Tater kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Massregel nur fur eine sich aus ein... Die in den 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Grunden angeordnet werden, fur deren Vorliegen dem Tater kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Massregel nur fur eine sich aus einer Straftat ergebende korperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Fuhren von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Fuhren von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so dass in diesen Fallen als verkehrsausschliessende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden."Taal: Duits;Afmetingen: 0x0x0 mm;Gewicht: 250,00 gram;Verschijningsdatum: november 2001;ISBN10: 3631387474;ISBN13: 9783631387474; Duitstalig | Paperback | 2001.
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Die in den 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Grunden angeordnet werden, fur deren Vorliegen dem Tater kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Massregel nur fur eine sich aus ein... Die in den 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Grunden angeordnet werden, fur deren Vorliegen dem Tater kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Massregel nur fur eine sich aus einer Straftat ergebende korperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Fuhren von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Fuhren von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so dass in diesen Fallen als verkehrsausschliessende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden."Taal: Duits;Afmetingen: 0x0x0 mm;Gewicht: 250,00 gram;Verschijningsdatum: november 2001;ISBN10: 3631387474;ISBN13: 9783631387474; Duitstalig | Paperback | 2001.
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Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots
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Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots, Die in den 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Massregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so dass in diesen Fällen als verkehrsausschliessende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden.
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ISBN: 9783631387474 bzw. 3631387474, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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