Der Rechtsschutz in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Umfang der Zustaendigkeit der Ger
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Der Rechtsschutz in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Umfang der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten des SGB V und (2000)
DE PB NW
ISBN: 9783631362860 bzw. 3631362862, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. XL, 191 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte ? insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermaßen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte ? insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermaßen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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Der Rechtsschutz in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (2000)
DE PB NW
ISBN: 9783631362860 bzw. 3631362862, in Deutsch, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Schweiz, Neuerscheinung.
Umfang der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten des SGB V und XI, Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäss 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte - insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermassen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäss 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Taschenbuch, 26.04.2000.
Umfang der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten des SGB V und XI, Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäss 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte - insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermassen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäss 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Taschenbuch, 26.04.2000.
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Der Rechtsschutz in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Umfang der Zuständigkeit der . (Europäische Hochschulschriften - Reihe II) (2000)
DE PB NW FE
ISBN: 9783631362860 bzw. 3631362862, in Deutsch, 191 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte - insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermaßen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2000-04-26, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte - insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermaßen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2000-04-26, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Der Rechtsschutz in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Umfang der Zustaendigkeit der Ger
~DE PB NW
ISBN: 9783631362860 bzw. 3631362862, vermutlich in Deutsch, Lang, Peter Publishing, Incorporated, Taschenbuch, neu.
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Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte – insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermaßen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte – insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermaßen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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Der Rechtsschutz in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
DE NW
ISBN: 9783631362860 bzw. 3631362862, in Deutsch, Lang, Peter Frankfurt, neu.
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Umfang der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten des SGB V und XI, Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäss 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte - insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermassen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäss 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Umfang der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten des SGB V und XI, Nach der gesetzlichen Änderung der sozialgerichtlichen Rechtswegeröffnung entscheiden die Sozialgerichte gemäss 51 Abs. 2 Satz 1 SGG erstmalig auch über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen den Krankenkassen untereinander sowie im Hinblick auf Dritte - insbesondere im Verhältnis zu den Leistungserbringern. Damit besteht für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten eine ausdrückliche Zuständigkeit der Sozialgerichte kraft Zuweisung. Gleichermassen hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung gemäss 51 Abs. 2 Satz 2 SGG auch die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Pflegeversicherung ausdrücklich den Sozialgerichten zugewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich mit Umfang und Grenzen dieser Zuweisung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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Der Rechtsschutz in Wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten Im Recht Der Gesetzlichen Kranken- Und Pflegeversicherung, Umfang Der Zustaendigkeit Der Gerichte Der Sozialgerichtsbarkeit Fuer Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten Des Sgb V U (2000)
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ISBN: 9783631362860 bzw. 3631362862, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Taschenbuch, neu.
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