Verantwortlichkeit und Recht - 8 Angebote vergleichen
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Verantwortlichkeit und Recht
~DE PB NW
ISBN: 9783531120553 bzw. 3531120557, vermutlich in Deutsch, Springer Shop, Taschenbuch, neu.
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Unsere Arbeitsgemeinschaft über "Verantwortlichkeit und Recht" kommt ohne ein Referat über die "Verantwortung des Rechtswissenschaftlers für das Recht" aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwächeren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europäischen und im von Europa beeinflußten Raum das Recht prägt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwähnt sei der Übergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee übernahm es der Zweck, Schöpfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem ökonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen für die Gemeinschaft, für das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach persönlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmünden lassen. Nicht mehr "Gerechtigkeit nützt dem Volk" hieß es alsbald, sondern "Recht ist, was dem Volke nützt". 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang. Soft cover.
Unsere Arbeitsgemeinschaft über "Verantwortlichkeit und Recht" kommt ohne ein Referat über die "Verantwortung des Rechtswissenschaftlers für das Recht" aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwächeren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europäischen und im von Europa beeinflußten Raum das Recht prägt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwähnt sei der Übergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee übernahm es der Zweck, Schöpfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem ökonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen für die Gemeinschaft, für das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach persönlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmünden lassen. Nicht mehr "Gerechtigkeit nützt dem Volk" hieß es alsbald, sondern "Recht ist, was dem Volke nützt". 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang. Soft cover.
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Verantwortlichkeit und Recht
~DE NW
ISBN: 9783531120553 bzw. 3531120557, vermutlich in Deutsch, VS-Verlag, Wiesbaden, Deutschland, neu.
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Unsere Arbeitsgemeinschaft über "Verantwortlichkeit und Recht" kommt ohne ein Referat über die "Verantwortung des Rechtswissenschaftlers für das Recht" aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwächeren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europäischen und im von Europa beeinflußten Raum das Recht prägt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwähnt sei der Übergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee übernahm es der Zweck, Schöpfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem ökonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen für die Gemeinschaft, für das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach persönlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmünden lassen. Nicht mehr "Gerechtigkeit nützt dem Volk" hieß es alsbald, sondern "Recht ist, was dem Volke nützt". 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang.
Unsere Arbeitsgemeinschaft über "Verantwortlichkeit und Recht" kommt ohne ein Referat über die "Verantwortung des Rechtswissenschaftlers für das Recht" aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwächeren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europäischen und im von Europa beeinflußten Raum das Recht prägt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwähnt sei der Übergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee übernahm es der Zweck, Schöpfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem ökonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen für die Gemeinschaft, für das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach persönlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmünden lassen. Nicht mehr "Gerechtigkeit nützt dem Volk" hieß es alsbald, sondern "Recht ist, was dem Volke nützt". 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang.
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Verantwortlichkeit und Recht
~DE NW
ISBN: 9783531120553 bzw. 3531120557, vermutlich in Deutsch, VS Verlag für Sozialwissenschaften, neu.
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Books, Social and Cultural Studies, Verantwortlichkeit und Recht, Unsere Arbeitsgemeinschaft über Verantwortlichkeit und Recht kommt ohne ein Referat über die Verantwortung des Rechtswissenschaftlers für das Recht aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwächeren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europäischen und im von Europa beeinflußten Raum das Recht prägt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwähnt sei der Übergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee übernahm es der Zweck, Schöpfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem ökonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen für die Gemeinschaft, für das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach persönlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmünden lassen. Nicht mehr Gerechtigkeit nützt dem Volk hieß es alsbald, sondern Recht ist, was dem Volke nützt. 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang.
Books, Social and Cultural Studies, Verantwortlichkeit und Recht, Unsere Arbeitsgemeinschaft über Verantwortlichkeit und Recht kommt ohne ein Referat über die Verantwortung des Rechtswissenschaftlers für das Recht aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwächeren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europäischen und im von Europa beeinflußten Raum das Recht prägt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwähnt sei der Übergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee übernahm es der Zweck, Schöpfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem ökonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen für die Gemeinschaft, für das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach persönlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmünden lassen. Nicht mehr Gerechtigkeit nützt dem Volk hieß es alsbald, sondern Recht ist, was dem Volke nützt. 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang.
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Symbolbild
Verantwortlichkeit Und Recht (Paperback) (1989)
DE PB NW RP
ISBN: 9783531120553 bzw. 3531120557, in Deutsch, Vs Verlag Fur Sozialwissenschaften, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
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Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Unsere Arbeitsgemeinschaft uber Verantwortlichkeit und Recht kommt ohne ein Referat uber die Verantwortung des Rechtswissenschaftlers fur das Recht aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwacheren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europaischen und im von Europa beeinflussten Raum das Recht pragt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwahnt sei der Ubergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee ubernahm es der Zweck, Schopfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem okonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen fur die Gemeinschaft, fur das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach personlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmunden lassen. Nicht mehr Gerechtigkeit nutzt dem Volk hiess es alsbald, sondern Recht ist, was dem Volke nutzt. 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Unsere Arbeitsgemeinschaft uber Verantwortlichkeit und Recht kommt ohne ein Referat uber die Verantwortung des Rechtswissenschaftlers fur das Recht aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwacheren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europaischen und im von Europa beeinflussten Raum das Recht pragt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwahnt sei der Ubergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee ubernahm es der Zweck, Schopfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem okonomischen Glaubensschwur der damali gen Zeit entsprechend, sah Jhering als das Ziel des Rechts die Nutzenmaxi 2 mierung an. Das Recht sollte den Nutzen fur die Gemeinschaft, fur das Volk, mehren; es sollte das individuelle Streben nach personlichem Eigenvorteil in das generelle Streben nach dem gemeinen Nutzen einmunden lassen. Nicht mehr Gerechtigkeit nutzt dem Volk hiess es alsbald, sondern Recht ist, was dem Volke nutzt. 3 Und dieses Banner vor sich hertragend, marschierten Volk und Recht dann gemeinsam in den Untergang.
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Symbolbild
Verantwortlichkeit und Recht. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie ; Bd. 14 (1989)
DE
ISBN: 3531120557 bzw. 9783531120553, in Deutsch, VS-Verlag, Wiesbaden, Deutschland.
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Von Händler/Antiquariat, Petra Gros, 56068 Koblenz.
340 S. Broschiert; Das hier angebotene Buch stammt aus einer teilaufgelösten wissenschaftlichen Bibliothek und trägt die entsprechenden Kennzeichnungen (Rückenschild, Instituts-Stempel...). Schnitt und Einband sind etwas staubschmutzig; Der Buchzustand ist ansonsten ordentlich und dem Alter entsprechend gut. Versand D: 1,95 EUR Wissenschaft und Kultur allgemein, Philosophie, Soziologie, Gesellschaft, Recht, Volkskunde, Völkerkunde.
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340 S. Broschiert; Das hier angebotene Buch stammt aus einer teilaufgelösten wissenschaftlichen Bibliothek und trägt die entsprechenden Kennzeichnungen (Rückenschild, Instituts-Stempel...). Schnitt und Einband sind etwas staubschmutzig; Der Buchzustand ist ansonsten ordentlich und dem Alter entsprechend gut. Versand D: 1,95 EUR Wissenschaft und Kultur allgemein, Philosophie, Soziologie, Gesellschaft, Recht, Volkskunde, Völkerkunde.
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Verantwortlichkeit und Recht (1989)
DE NW
ISBN: 9783531120553 bzw. 3531120557, in Deutsch, 340 Seiten, Vs Verlag Fur Sozialwissenschaften, neu.
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Symbolbild
Verantwortlichkeit und Recht (Jahrbuch fuer Rechtssoziologie und Rechtstheorie) (1989)
DE PB NW
ISBN: 9783531120553 bzw. 3531120557, in Deutsch, VS Verlag fuer Sozialwissenschaften, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Revaluation Books [2134736], Exeter, United Kingdom.
German language. 9.02x5.99 inches. In Stock.
German language. 9.02x5.99 inches. In Stock.
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