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Bürgerliches Recht 3: Fall * Systematik * Lösung * Schuldrecht * Besonderer Teil. Kauf und Tausch * Schenkung * Miete und
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Bürgerliches Recht 3 (1990)
ISBN: 9783409727341 bzw. 3409727345, in Deutsch, Gabler, Taschenbuch, neu.
Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem 'Recht der Schuldverhältnisse' befaßt. Das Gesetz gibt in den 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor schriften über 'einzelne Schuldverhältnisse'. Sie stehen nicht unter einem ge meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach verhalte. Eine Gruppe umfaßt die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine große Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son dern erlaubt es den Parteien gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, daß die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten. Taschenbuch, 01.01.1990.
Bürgerliches Recht 3
ISBN: 9783409727341 bzw. 3409727345, vermutlich in Deutsch, Springer Shop, Taschenbuch, neu.
Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem "Recht der Schuldverhältnisse" befaßt. Das Gesetz gibt in den §§ 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor schriften über "einzelne Schuldverhältnisse". Sie stehen nicht unter einem ge meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach verhalte. Eine Gruppe umfaßt die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine große Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son dern erlaubt es den Parteien gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, daß die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten. Soft cover.
Bürgerliches Recht 3
ISBN: 9783409727341 bzw. 3409727345, in Deutsch, Gabler Verlag, neu.
Fall · Systematik · Lösung · Schuldrecht · Besonderer Teil. Kauf und Tausch · Schenkung · Miete und Pacht · Leihe · Verwahrung · Darlehen · Bürgschaft · Dienst- und Werkvertrag, Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem "Recht der Schuldverhältnisse" befasst. Das Gesetz gibt in den 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor schriften über "einzelne Schuldverhältnisse". Sie stehen nicht unter einem ge meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach verhalte. Eine Gruppe umfasst die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine grosse Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son dern erlaubt es den Parteien gemäss dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, dass die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten.
B�rgerliches Recht 3: Fall � Systematik � L�sung � Schuldrecht � Besonderer Teil. Kauf und Tausch � Schenkung � Miete und Pacht � Le
ISBN: 9783409727341 bzw. 3409727345, vermutlich in Deutsch, Gabler Verlag, Taschenbuch, neu.
Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem Recht der Schuldverhältnisse befaßt. Das Gesetz gibt in den §§ 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor schriften über einzelne Schuldverhältnisse. Sie stehen nicht unter einem ge meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach verhalte. Eine Gruppe umfaßt die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine große Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son dern erlaubt es den Parteien gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, daß die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten.
Bürgerliches Recht 3: Fall * Systematik * Lösung * Schuldrecht * Besonderer Teil. Kauf und Tausch * Schenkung * Miete und
ISBN: 9783409727341 bzw. 3409727345, vermutlich in Deutsch, Gabler, Wiesbaden, Deutschland, neu.
Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem "Recht der Schuldverhältnisse" befaßt. Das Gesetz gibt in den SSSS 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor schriften über "einzelne Schuldverhältnisse". Sie stehen nicht unter einem ge meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach verhalte. Eine Gruppe umfaßt die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine große Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son dern erlaubt es den Parteien gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, daß die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten.
Burgerliches Recht 3: Fall . Systematik . Losung . Schuldrecht . Besonderer Teil. Kauf Und Tausch . Schenkung . Miete Und Pacht . Leihe . Verwahrung . Darlehen . Burgschaft . Dienst- Und Werkvertrag (Paperback) (1990)
ISBN: 9783409727341 bzw. 3409727345, in Deutsch, Gabler Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem Recht der Schuldverhaltnisse befasst. Das Gesetz gibt in den 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor schriften uber einzelne Schuldverhaltnisse. Sie stehen nicht unter einem ge meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach verhalte. Eine Gruppe umfasst die Regelung von typischen Vertragen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine grosse Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhaltnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Anspruche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschafte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Burg schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die uberwiegende Zahl von Vorschriften enthalt kein zwingendes Recht, son dern erlaubt es den Parteien gemass dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege lungen nach ihren Bedurfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts punkte fur eine mogliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem fur den Fall, dass die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Losung fur entstehende Streitigkeiten bi.
Bürgerliches Recht 3: Fall * Systematik * Lösung * Schuldrecht * Besonderer Teil. Kauf und Tausch * Schenkung * Miete und Pacht *
ISBN: 9783409727341 bzw. 3409727345, in Deutsch, Gabler Verlag, Taschenbuch, neu.
B-rgerliches-Recht-3~~Willi-Gross, Bürgerliches Recht 3: Fall * Systematik * Lösung * Schuldrecht * Besonderer Teil. Kauf und Tausch * Schenkung * Miete und Pacht * Leihe * Verwahrung * Darlehen * Bürgschaft * Dienst- und Werkvertrag, Bürgerliches Recht 3: Fall * Systematik * Lösung * Schuldrecht * Besonderer Teil. Kauf und Tausch * Schenkung * Miete und Pacht * Leihe * Verwahrung * Darlehen * Bürgschaft * Dienst- und Werkvertrag, Paperback.
Bürgerliches Recht 3 (1990)
ISBN: 3409727345 bzw. 9783409727341, vermutlich in Deutsch, Gabler Verlag, Taschenbuch, neu.
Bürgerliches Recht 3: Fall Systematik Lösung Band III: Schuldrecht Besonderer Teil. Kauf und Tausch Schenkung Miete und Pacht Leihe Verwahrung Darlehen Burgschaft Dienst- und Werkvertrag (1976)
ISBN: 9783409727310 bzw. 3409727310, Band: 3, in Deutsch, 274 Seiten, Gabler, Wiesbaden, Taschenbuch, gebraucht.
Von Privat, Mirabellbuch, [5063511].
Sehr gut erhalten, sehr guter Zustand. Nichtraucherhaushalt. 1976, Taschenbuch, wie neu, 16,8 x 23,8 cm, 520g, O.A. 274, Internationaler Versand, Banküberweisung.
Bürgerliches Recht 3: Fall Systematik Lösung Schuldrecht Besonderer Teil. Kauf und Tausch Schenkung Miete und Pacht Leihe Verwahrung Darlehen Burgschaft Dienst- und Werkvertrag (1976)
ISBN: 9783409727310 bzw. 3409727310, in Deutsch, 274 Seiten, Gabler, Wiesbaden, Taschenbuch, gebraucht.
Von Privat, mo_schwarzmann, [3848286].
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