Grundsätze ordnungsmäßiger für Dauerschuldverhältnisse
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Grunds
DE PB NW
ISBN: 9783409137478 bzw. 3409137475, in Deutsch, Gabler Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, BuySomeBooks [52360437], Las Vegas, NV, U.S.A.
Perfect Paperback. 286 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.7in.Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechung, daB ein Gewinn erst beriicksiehtigt werden darf (und zugleieh beriicksichtigt werden muB), wenn er dem Grunde nach so gut wie sieher geworden ist. Aber es gibt nicht nur wichtige sekundare Gewinnrealisierungskriterien, insbesonde re die Quasiliquidisierung des Gewinns (was sich vor allem in dem gewohn heitsrechtlichen Gewinnrealisierungsaufschub bei Vermogensabglingen auf grund hoherer Gewalt bzw. behOrdlichen Eingriffs auBert), praktisch bedeut samer als diese Sekundlirkriterien der Gewinnrealisierung ist die Frage, nach welchen objektiven Anhaltspunkten sieh der Risikoabbau beurteilt, der zu ei nem dem Grunde nach so gut wie sieheren Gewinn fUhrt. Entscheidend ist in soweit die jeweilige Zivilrechtsstruktur; sie bestimmt die Risikoverlagerung yom Bilanzierenden zu sejnem Vertragspartner. Bei den in dieser Arbeit be sonders interessierenden Dauerschuldverhliltnissen bedeutet das grundslitzlich eine Gewinnrealisierung pro rata temporis; so realisiert zum Beispiel der Ver mieter seinen Gewinn grundsatzlich geschaftsjahrsanteilig. Doch interessant sind hier, wie immer im Bilanzrecht, die Ausnahmen: Gewinnrealisierung pro rata temporis bedingt zunachst, daB der Bilanzierende seine vertragsgemaBen Leistungen tatsachlich erbracht hat; beim Vermieter fehlt es daran zum Bei spiel, wenn dieser seiner Verpflichtung, die vermietete Sache in einem ver tragsgemaBen Zustand zu erhalten, nieht nachgekommen, also in ErfUllungs riickstand geraten ist. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Perfect Paperback. 286 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.7in.Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechung, daB ein Gewinn erst beriicksiehtigt werden darf (und zugleieh beriicksichtigt werden muB), wenn er dem Grunde nach so gut wie sieher geworden ist. Aber es gibt nicht nur wichtige sekundare Gewinnrealisierungskriterien, insbesonde re die Quasiliquidisierung des Gewinns (was sich vor allem in dem gewohn heitsrechtlichen Gewinnrealisierungsaufschub bei Vermogensabglingen auf grund hoherer Gewalt bzw. behOrdlichen Eingriffs auBert), praktisch bedeut samer als diese Sekundlirkriterien der Gewinnrealisierung ist die Frage, nach welchen objektiven Anhaltspunkten sieh der Risikoabbau beurteilt, der zu ei nem dem Grunde nach so gut wie sieheren Gewinn fUhrt. Entscheidend ist in soweit die jeweilige Zivilrechtsstruktur; sie bestimmt die Risikoverlagerung yom Bilanzierenden zu sejnem Vertragspartner. Bei den in dieser Arbeit be sonders interessierenden Dauerschuldverhliltnissen bedeutet das grundslitzlich eine Gewinnrealisierung pro rata temporis; so realisiert zum Beispiel der Ver mieter seinen Gewinn grundsatzlich geschaftsjahrsanteilig. Doch interessant sind hier, wie immer im Bilanzrecht, die Ausnahmen: Gewinnrealisierung pro rata temporis bedingt zunachst, daB der Bilanzierende seine vertragsgemaBen Leistungen tatsachlich erbracht hat; beim Vermieter fehlt es daran zum Bei spiel, wenn dieser seiner Verpflichtung, die vermietete Sache in einem ver tragsgemaBen Zustand zu erhalten, nieht nachgekommen, also in ErfUllungs riickstand geraten ist. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse
DE NW
ISBN: 9783409137478 bzw. 3409137475, in Deutsch, Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler, neu.
Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechung, daB ein Gewinn erst beriicksiehtigt werden darf (und zugleieh beriicksichtigt werden muB), wenn er dem Grunde nach so gut wie sieher geworden ist. Aber es gibt nicht nur wichtige sekundare Gewinnrealisierungskriterien, insbesonde re die Quasiliquidisierung des Gewinns (was sich vor allem in dem gewohn heitsrechtlichen Gewinnrealisierungsaufschub bei Vermogensabglingen auf grund hoherer Gewalt bzw. behOrdlichen Eingriffs auBert), praktisch bedeut samer als diese Sekundlirkriterien der Gewinnrealisierung ist die Frage, nach welchen objektiven Anhaltspunkten sieh der Risikoabbau beurteilt, der zu ei nem dem Grunde nach so gut wie sieheren Gewinn fUhrt. Entscheidend ist in soweit die jeweilige Zivilrechtsstruktur; sie bestimmt die Risikoverlagerung yom Bilanzierenden zu sejnem Vertragspartner. Bei den in dieser Arbeit be sonders interessierenden Dauerschuldverhliltnissen bedeutet das grundslitzlich eine Gewinnrealisierung pro rata temporis; so realisiert zum Beispiel der Ver mieter seinen Gewinn grundsatzlich geschaftsjahrsanteilig. Doch interessant sind hier, wie immer im Bilanzrecht, die Ausnahmen: Gewinnrealisierung pro rata temporis bedingt zunachst, daB der Bilanzierende seine vertragsgemaBen Leistungen tatsachlich erbracht hat; beim Vermieter fehlt es daran zum Bei spiel, wenn dieser seiner Verpflichtung, die vermietete Sache in einem ver tragsgemaBen Zustand zu erhalten, nieht nachgekommen, also in ErfUllungs riickstand geraten ist. Michael Hommel, 21.0 x 14.8 x 1.8 cm, Buch.
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Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse
DE PB NW
ISBN: 9783409137478 bzw. 3409137475, in Deutsch, Gabler Verlag, Taschenbuch, neu.
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Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse: Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechung, daB ein Gewinn erst beriicksiehtigt werden darf (und zugleieh beriicksichtigt werden muB), wenn er dem Grunde nach so gut wie sieher geworden ist. Aber es gibt nicht nur wichtige sekundare Gewinnrealisierungskriterien, insbesonde re die Quasiliquidisierung des Gewinns (was sich vor allem in dem gewohn heitsrechtlichen Gewinnrealisierungsaufschub bei Vermogensabglingen auf grund hoherer Gewalt bzw. behOrdlichen Eingriffs auBert), praktisch bedeut samer als diese Sekundlirkriterien der Gewinnrealisierung ist die Frage, nach welchen objektiven Anhaltspunkten sieh der Risikoabbau beurteilt, der zu ei nem dem Grunde nach so gut wie sieheren Gewinn fUhrt. Entscheidend ist in soweit die jeweilige Zivilrechtsstruktur sie bestimmt die Risikoverlagerung yom Bilanzierenden zu sejnem Vertragspartner. Bei den in dieser Arbeit be sonders interessierenden Dauerschuldverhliltnissen bedeutet das grundslitzlich eine Gewinnrealisierung pro rata temporis so realisiert zum Beispiel der Ver mieter seinen Gewinn grundsatzlich geschaftsjahrsanteilig. Doch interessant sind hier, wie immer im Bilanzrecht, die Ausnahmen: Gewinnrealisierung pro rata temporis bedingt zunachst, daB der Bilanzierende seine vertragsgemaBen Leistungen tatsachlich erbracht hat beim Vermieter fehlt es daran zum Bei spiel, wenn dieser seiner Verpflichtung, die vermietete Sache in einem ver tragsgemaBen Zustand zu erhalten, nieht nachgekommen, also in ErfUllungs riickstand geraten ist. Taschenbuch.
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse: Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechung, daB ein Gewinn erst beriicksiehtigt werden darf (und zugleieh beriicksichtigt werden muB), wenn er dem Grunde nach so gut wie sieher geworden ist. Aber es gibt nicht nur wichtige sekundare Gewinnrealisierungskriterien, insbesonde re die Quasiliquidisierung des Gewinns (was sich vor allem in dem gewohn heitsrechtlichen Gewinnrealisierungsaufschub bei Vermogensabglingen auf grund hoherer Gewalt bzw. behOrdlichen Eingriffs auBert), praktisch bedeut samer als diese Sekundlirkriterien der Gewinnrealisierung ist die Frage, nach welchen objektiven Anhaltspunkten sieh der Risikoabbau beurteilt, der zu ei nem dem Grunde nach so gut wie sieheren Gewinn fUhrt. Entscheidend ist in soweit die jeweilige Zivilrechtsstruktur sie bestimmt die Risikoverlagerung yom Bilanzierenden zu sejnem Vertragspartner. Bei den in dieser Arbeit be sonders interessierenden Dauerschuldverhliltnissen bedeutet das grundslitzlich eine Gewinnrealisierung pro rata temporis so realisiert zum Beispiel der Ver mieter seinen Gewinn grundsatzlich geschaftsjahrsanteilig. Doch interessant sind hier, wie immer im Bilanzrecht, die Ausnahmen: Gewinnrealisierung pro rata temporis bedingt zunachst, daB der Bilanzierende seine vertragsgemaBen Leistungen tatsachlich erbracht hat beim Vermieter fehlt es daran zum Bei spiel, wenn dieser seiner Verpflichtung, die vermietete Sache in einem ver tragsgemaBen Zustand zu erhalten, nieht nachgekommen, also in ErfUllungs riickstand geraten ist. Taschenbuch.
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Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse
DE NW
ISBN: 9783409137478 bzw. 3409137475, in Deutsch, Gabler, Wiesbaden, Deutschland, neu.
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Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse, Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechung, daB ein Gewinn erst beriicksiehtigt werden darf (und zugleieh beriicksichtigt werden muB), wenn er dem Grunde nach so gut wie sieher geworden ist. Aber es gibt nicht nur wichtige sekundare Gewinnrealisierungskriterien, insbesonde re die Quasiliquidisierung des Gewinns (was sich vor allem in dem gewohn heitsrechtlichen Gewinnrealisierungsaufschub bei Vermogensabglingen auf grund hoherer Gewalt bzw. behOrdlichen Eingriffs auBert), praktisch bedeut samer als diese Sekundlirkriterien der Gewinnrealisierung ist die Frage, nach welchen objektiven Anhaltspunkten sieh der Risikoabbau beurteilt, der zu ei nem dem Grunde nach so gut wie sieheren Gewinn fUhrt. Entscheidend ist in soweit die jeweilige Zivilrechtsstruktur; sie bestimmt die Risikoverlagerung yom Bilanzierenden zu sejnem Vertragspartner. Bei den in dieser Arbeit be sonders interessierenden Dauerschuldverhliltnissen bedeutet das grundslitzlich eine Gewinnrealisierung pro rata temporis; so realisiert zum Beispiel der Ver mieter seinen Gewinn grundsatzlich geschaftsjahrsanteilig. Doch interessant sind hier, wie immer im Bilanzrecht, die Ausnahmen: Gewinnrealisierung pro rata temporis bedingt zunachst, daB der Bilanzierende seine vertragsgemaBen Leistungen tatsachlich erbracht hat; beim Vermieter fehlt es daran zum Bei spiel, wenn dieser seiner Verpflichtung, die vermietete Sache in einem ver tragsgemaBen Zustand zu erhalten, nieht nachgekommen, also in ErfUllungs riickstand geraten ist.
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse, Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechung, daB ein Gewinn erst beriicksiehtigt werden darf (und zugleieh beriicksichtigt werden muB), wenn er dem Grunde nach so gut wie sieher geworden ist. Aber es gibt nicht nur wichtige sekundare Gewinnrealisierungskriterien, insbesonde re die Quasiliquidisierung des Gewinns (was sich vor allem in dem gewohn heitsrechtlichen Gewinnrealisierungsaufschub bei Vermogensabglingen auf grund hoherer Gewalt bzw. behOrdlichen Eingriffs auBert), praktisch bedeut samer als diese Sekundlirkriterien der Gewinnrealisierung ist die Frage, nach welchen objektiven Anhaltspunkten sieh der Risikoabbau beurteilt, der zu ei nem dem Grunde nach so gut wie sieheren Gewinn fUhrt. Entscheidend ist in soweit die jeweilige Zivilrechtsstruktur; sie bestimmt die Risikoverlagerung yom Bilanzierenden zu sejnem Vertragspartner. Bei den in dieser Arbeit be sonders interessierenden Dauerschuldverhliltnissen bedeutet das grundslitzlich eine Gewinnrealisierung pro rata temporis; so realisiert zum Beispiel der Ver mieter seinen Gewinn grundsatzlich geschaftsjahrsanteilig. Doch interessant sind hier, wie immer im Bilanzrecht, die Ausnahmen: Gewinnrealisierung pro rata temporis bedingt zunachst, daB der Bilanzierende seine vertragsgemaBen Leistungen tatsachlich erbracht hat; beim Vermieter fehlt es daran zum Bei spiel, wenn dieser seiner Verpflichtung, die vermietete Sache in einem ver tragsgemaBen Zustand zu erhalten, nieht nachgekommen, also in ErfUllungs riickstand geraten ist.
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Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse als von
DE HC NW
ISBN: 9783409137478 bzw. 3409137475, in Deutsch, Gabler Verlag, gebundenes Buch, neu.
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse:neue betriebswirtschaftliche forschung (nbf). 1992. Auflage Michael Hommel Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse:neue betriebswirtschaftliche forschung (nbf). 1992. Auflage Michael Hommel.
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